Antwort auf Anfrage der CDU-Fraktion betr. Verkehrslenkung bei Sperrung der Stader Straße am 18.08.2026
Letzte Beratung: 13.10.2026 Hauptausschuss Ö 4.6
Am 18.08.2026 kam es während des nachmittäglichen Berufsverkehrs zu einem Feuerwehreinsatz in einem Gebäude an der Stader Straße zwischen Milchgrund und Eißendorfer Pferdeweg. Infolge des Einsatzes musste die Stader Straße in diesem Bereich vollständig für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden.
Die aus Richtung Harburg kommenden Fahrzeuge mussten von der Stader Straße in den Milchgrund abbiegen und über die angrenzenden Straßen zum Eißendorfer Pferdeweg fahren, um dort wieder auf die Stader Straße zu gelangen. Für den Verkehr aus Richtung Neugraben erfolgte die Umleitung entsprechend in entgegengesetzter Richtung.
Besonders problematisch war die Verkehrssituation an der Einmündung Eißendorfer Pferdeweg/Stader Straße. Hier trafen die beiden umgeleiteten Verkehrsströme aufeinander:
Die aus Richtung Harburg kommenden und über die Umleitungsstrecke geführten Fahrzeuge mussten aus dem Eißendorfer Pferdeweg wieder auf die Stader Straße einbiegen. Gleichzeitig mussten die aus Richtung Neugraben kommenden Fahrzeuge von der Stader Straße in den Eißendorfer Pferdeweg abbiegen, um die Sperrstelle zu umfahren.
Beide Verkehrsströme wurden dabei durch die reguläre Ampelschaltung erheblich behindert. Obwohl der Durchgangsverkehr auf der Stader Straße im gesperrten Abschnitt entfallen war, mussten die Fahrzeuge weiterhin die normalen Rotphasen abwarten. Insbesondere das Wiedereinbiegen aus dem Eißendorfer Pferdeweg auf die Stader Straße war dadurch deutlich erschwert. In der Folge kam es zu erheblichen Rückstaus in den Eißendorfer Pferdeweg und die angrenzenden Straßen.
Es hätte sich angesichts dieser besonderen Verkehrslage angeboten, den Verkehr an der Einmündung Eißendorfer Pferdeweg/Stader Straße von Anfang an durch Polizeikräfte oder andere hierzu befugte Einsatzkräfte zu regeln. Dadurch hätten die beiden Umleitungsverkehre bedarfsgerecht geführt und unnötige Wartezeiten sowie Rückstaus möglicherweise reduziert werden können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde für Inneres und Sport
1. Warum erfolgte an der Einmündung Eißendorfer Pferdeweg/Stader Straße trotz der erheblichen Rückstaus zumindest in der ersten Stunde keine Verkehrsregelung durch die Polizei oder andere hierzu befugte Einsatzkräfte?
2. Wurde während des Einsatzes geprüft, den Verkehr an dieser Einmündung vorübergehend durch Polizeikräfte zu regeln? Falls nein, warum nicht?
3. Wer entscheidet bei einer kurzfristigen, einsatzbedingten Vollsperrung darüber, ob an besonders belasteten Kreuzungen oder Einmündungen eine manuelle Verkehrsregelung durch die Polizei erforderlich ist?
4. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob bei einer derartigen Einsatzlage zusätzliche verkehrslenkende Maßnahmen durch die Polizei ergriffen werden?
5. Welche Möglichkeiten bestehen, bei vergleichbaren Einsatzlagen künftig kurzfristig auf solche Verkehrssituationen zu reagieren und den Umleitungsverkehr an besonders belasteten Einmündungen gezielt zu lenken?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
17. September 2026
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantworten die o.g. Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1996, wie folgt:
Vorbemerkung:
Am 18.08.2026 um 15:38 Uhr wurde dem PK46 der Einsatz „Feuer in einer Wohnung, Stader Straße 126“ gemeldet. Im Rahmen des Einsatzverlaufs musste die Stader Straße zwischen dem Eißendorfer Pferdeweg und der Straße Milchgrund zeitweise voll gesperrt werden. Es erfolgte eine Verkehrsableitung in die Straße Milchgrund und in den Eißendorfer Pferdeweg.
Durch die Polizei wurden schnellstmöglich nach Einsatzbeginn die Verkehrsmaßnahmen eingeleitet. Es erfolgte eine Verkehrsregelung durch die Polizei ohne Berücksichtigung der Ampelphasen, um einen größtmöglichen Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten. Die Umleitungsstrecken verfügten nicht über ausreichend Kapazitäten, um den regulär stattfindenden Verkehr auf der Stader Straße aufzunehmen. Viele Verkehrsteilnehmer sorgten zudem durch eigenständige Versuche, die Einsatzörtlichkeit zu umfahren, für hohen Querverkehr auf den Umleitungsstrecken. Diese Begleitumstände führte zusätzlich zu Verzögerungen und Behinderungen.
Im weiteren Einsatzverlauf wurden die Verkehrsmaßnahmen lagebedingt erweitert und angepasst. Um die örtlichen Verkehrslenkungsmaßnahmen zu unterstützen, wurden durch die Polizei zusätzlich Rundfunkdurchsagen veranlasst.
Frage 1: Warum erfolgte an der Einmündung Eißendorfer Pferdeweg/Stader Straße trotz der erheblichen Rückstaus zumindest in der ersten Stunde keine
Verkehrsregelung durch die Polizei oder andere hierzu befugte Einsatzkräfte?
Frage 2: Wurde während des Einsatzes geprüft, den Verkehr an dieser Einmündung
vorübergehend durch Polizeikräfte zu regeln? Falls nein, warum nicht?
Antwort zu Frage 1 und 2: Siehe Vorbemerkung.
Frage 3: Wer entscheidet bei einer kurzfristigen, einsatzbedingten Vollsperrung darüber,
ob an besonders belasteten Kreuzungen oder Einmündungen eine manuelle
Verkehrsregelung durch die Polizei erforderlich ist?
Die manuelle Verkehrsregelung fällt unter die polizeiliche Aufgabe der Verkehrssicherung und liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Einsatzkräfte vor Ort. Die Verantwortlichkeit skaliert, parallel zur Größe des Einsatzortes oder -raumes, der Schadensstelle und der Verkehrsstörungen, vom örtlich zuständigen Streifenwagen, über die Dienstgruppenleitung bzw. Einsatzführerin / Einsatzführer bis hin zu einem regionalen oder überregionalen Einsatzabschnitt Verkehr. Die Verkehrsleitzentrale (VLZ) kann dabei beratend und unterstützend tätig werden.
Frage 4: Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob bei einer derartigen Einsatzlage
zusätzliche verkehrslenkende Maßnahmen durch die Polizei ergriffen werden?
Im Rahmen der situationsbezogenen Lagebeurteilung, unter einer Güterabwägung die einsatzbedingten Auswirkungen auf den Individualverkehr, den ÖPNV, die Wirtschaftsverkehre und die aus den Maßnahmen entstehenden Beeinträchtigungen der Anwohnenden auch für Ausweichstrecken abwiegt, erfolgt die Entscheidung über verkehrslenkende Maßnahmen und deren Umfang vor Ort durch die Einsatzkräfte/ den Einsatzleiter. Erforderlichenfalls werden die Verkehrslenkungsmaßnahmen schnellstmöglich mit den verfügbaren Kräften umgesetzt und bei Bedarf erweitert.
Darüber hinaus sieh Antwort zu Frage 3.
Frage 5: Welche Möglichkeiten bestehen, bei vergleichbaren Einsatzlagen künftig kurzfristig auf solche Verkehrssituationen zu reagieren und den Umleitungsverkehr an besonders belasteten Einmündungen gezielt zu lenken?
Als eine Standardmaßnahme werden durch die Verkehrsleitzentrale, auf Grundlage der Rahmenrichtlinie für den Verkehrswarndienst, Verkehrsmeldungen erlassen, welche u. a. an Rundfunksender und Verkehrsinformationsdienste (Internetplattformen/Navigationsanbieter) weitergegeben werden.
Darüber hinaus ist über die VLZ bei einem Teil der in Hamburg installierten Lichtsignalanlagen (LSA) eine Anpassung der Schaltzeiten möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, ob die in Frage kommenden LSA durch die VLZ schaltbar sind und welche Auswirkungen sich daraus im weiteren LSA-Netz ergeben.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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