Stellungnahme zum Gem. Antrag der GRÜNE und SPD Fraktion betr. Tempo 30 vor der Goethe-Schule Harburg erforderlich
In der Eißendorfer Straße kollidieren zwischen dem „Finanzamtsknoten“ und der Einmündung „Am Irrgarten“ die Bedürfnisse vieler Verkehrsteilnehmenden:
- Die Eißendorfer Straße ist eine wichtige Ein- und Ausfallstraße für Menschen, die aus dem Landkreis in die Harburger City oder in Richtung Hamburger Innenstadt unterwegs sind
- Gleichzeitig verkehren zahlreiche, teilweise eng getaktete Buslinien auf der Eißendorfer Straße.
- Im genannten Abschnitt ist außerdem der Verlauf der Veloroute 11 in Richtung Denickestraße als zentrale Achse für den Radverkehr vorgesehen.
- Für Anwohnende und die Kund*innen des ansässigen Einzelhandels sowie die Studierenden der TUHH ist die Eißendorfer Straße eine wichtige Fußverkehrsverbindung.
- Die wenigen vorhandenen Straßenbäume sind in mindestens einem Fall von großem Wert und müssen bei Umgestaltung des Straßenraumes erhalten bleiben
- Mit der Goethe-Schule Harburg befindet sich eine der nach Schüler*innenzahl größten Schulen Hamburgs direkt an der Straße.
Diese zahlreichen Bedarfe können im baulich und eigentumsrechtlich beschränkten Straßenquerschnitt nicht alle zufriedenstellend erfüllt werden. Derzeit liegt der Fokus klar auf dem Verkehrsfluss für den Pkw- und Busverkehr. Rad- und Fußverkehr müssen sich entweder in den fließenden Verkehr einordnen oder sich auf untermaßigen eigenen Wegen drängen.
Für die nachhaltige Verbesserung der Situation sind bauliche Veränderungen unumgänglich. Durch die komplexen Anforderungen und eigentumsrechtliche Fragen wird bis dahin aber noch Zeit vergehen. Deshalb muss kurzfristig geprüft werden, wie der Umweltverbund auf diesem Abschnitt gestärkt werden kann.
Die Bezirksamtsleiterin, die zuständige Behörde und die zuständige Verkehrsdirektion werden gebeten, die folgenden Verbesserungen zu prüfen und bei positivem Ausgang schnellstmöglich umzusetzen.
1. Anordnung einer Tempo-30-Strecke zwischen den Einmündungen Bennigsenstraße und Am Irrgarten für mehr Sicherheit der Schüler*innen der Goethe-Schule Harburg
2. An der Ampel vor der GSH soll während der Schulzeiten eine Daueranforderung eingerichtet werden
3. Für den Radverkehr soll geprüft werden, ob stadtauswärts die Veloroute durch die Kerschensteiner Straße in die Denickestraße geführt werden kann
4. Die auf der Südseite angeordnete Radwegenutzungspflicht für den ca. 80cm breiten Hochbordradweg soll entweder vollständig aufgehoben werden oder mit einer neu herzustellenden Aufleitung erst an einer breiteren Stelle unmittelbar vor der Einmündung in den Finanzamtsknoten gelten
5. Die zeitlich beschränkten absoluten Halteverbote sollten ganztägig gelten, ggf. mit Ausnahmen für den Lieferverkehr für den örtlichen Einzelhandel
6. Um dem Radverkehr eine zusätzliche Alternative zu bieten, soll geprüft werden, ob auch der kurze Abschnitt der Julius-Ludowieg-Straße zwischen Knoopstraße und Wilhelmstraße für den Radverkehr gegen die Fahrtrichtung freigegeben werden kann, so wie es im weiteren Verlauf und nahezu allen anderen Einbahnstraßen in diesem Quartier der Fall ist. Ggf. soll geprüft werden, ob hierfür ein einseitiges Parkverbot in diesem Abschnitt angeordnet werden muss, um die Freigabe zu ermöglichen
Über die Ergebnisse der Prüfungen soll im MOBI berichtet werden
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 08.01.2024
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt in Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 46, sowie der VD 52 zu dem Gem. Antrag der Grüne- und SPD-Fraktion (Drs. 21-3263) wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Die Bezirksversammlung (BV) Harburg führt in ihrer Drucksache ihre Forderungen in sechs Punkten näher aus. Seitens der BVM wird eine Stellungnahme zu den Punkten 2. und 3. erfolgen. Nachfolgend werden die übrigen Punkte durch die Verkehrsdirektion 51 (VD 51) beantwortet.
Stellungnahme
1. Anordnung einer Tempo-30-Strecke zwischen den Einmündungen Bennigsenstraße
und Am Irrgarten für mehr Sicherheit der Schüler*innen der Goethe-Schule Harburg.
- An besagter Stelle wurde durch die StVB des PK 46 eine Tempo 30-Strecke am 27.07.2023 angeordnet. Die Einrichtung der Strecke erfolgte am 23.11.2023.
4. Die auf der Südseite angeordnete Radwegenutzungspflicht für den ca. 80cm breiten
Hochbordradweg soll entweder vollständig aufgehoben werden oder mit einer neu herzustellenden Aufleitung erst an einer breiteren Stelle unmittelbar vor der Einmündung in den Finanzamtsknoten gelten.
- Bereits 2008 wurde seitens des PK 46 angeregt, an dem Knoten Eißendorfer Straße / Knoopstraße und dem in unmittelbarer Nähe befindlichen Koten Schwarzenbergstraße / Zur Seehafenbrücke die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben. Hierfür wurde der LSBG über die VD 52 um Änderung der Räumzeiten an den entsprechenden Knoten gebeten.
Die Umstellung erfolgte an den vergangenen Wochenenden 17.bis 19.11.23 und 24. bis 26.11.23.
Die Voraussetzungen für die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in den einmündenden Straßen liegen somit jetzt vor. Eine Wegordnung wird erfolgen.
5. Die zeitlich beschränkten absoluten Halteverbote sollten ganztägig gelten, ggf. mit
Ausnahmen für den Lieferverkehr für den örtlichen Einzelhandel.
- Nach § 45 (1) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken. Gleichwohl sind nach
§ 45 (9) StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf
Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Diese zwingenden Gründe lagen in dem Zeitraum der angeordneten zeitlichen Beschränkung vor. Derzeit liegen der StVB des PK 46 keine Erkenntnisse vor, die eine Ausweitung der Einschränkungen hinsichtlich der Örtlichkeit oder der Zeit erforderlich machen.
6. Um dem Radverkehr eine zusätzliche Alternative zu bieten, soll geprüft werden, ob
auch der kurze Abschnitt der Julius-Ludowieg-Straße zwischen Knoopstraße und Wilhelmstraße für den Radverkehr gegen die Fahrtrichtung freigegeben werden kann, so wie es im weiteren Verlauf und nahezu allen anderen Einbahnstraßen in diesem Quartier der Fall ist. Ggf. soll geprüft werden, ob hierfür ein einseitiges Parkverbot in diesem Abschnitt angeordnet werden muss, um die Freigabe zu ermöglichen.
- 2021 wurde der Rückbau der Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung für Rad fahrende auf dem genannten Streckenabschnitt angeordnet.
Die Fahrbahn in der Julius-Ludowieg-Straße ist im signalisierten Einmündungsbereich zur Knoopstraße 5,20 Meter breit. Die zur Herstellung einer übersichtlichen und verkehrssicheren Verkehrsführung im Besonderen für Rad fahrende erforderliche Fahrradpforte (laut ERA ein Schutzstreifen von mindestens 1,25 Meter) ist somit nicht zu integrieren.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu den Fragen 2 und 3 des Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion (Drs. 21-3263) wie folgt Stellung:
2. An der Ampel vor der GSH soll während der Schulzeiten eine Daueranforderung eingerichtet werden
Zu 2.:
An der Fußgänger-Lichtsignalanlage Eißendorfer Straße/Kroosweg laufen aktuell verkehrsabhängige Steuerungen mit sogenanntem Doppelanwurf. Dies bedeutet, dass am Morgen in einem 90-Sekunden-Umlauf zweimal eine Freigabe für den Fußverkehr ermöglicht wird, um eine minimale Wartezeit zu erreichen.
Für eine Daueranforderung sind Festzeitprogramme erforderlich, die der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer jetzt erstellt hat und die zu Schulbeginn geschaltet werden sollen. Der Vorteil gegenüber dem verkehrsabhängigen Programm mit Doppelanwurf liegt für den Fußverkehr darin, dass er in jedem Umlauf zweimal eine Freigabe erhält, ohne diese anfordern zu müssen. Beim verkehrsabhängigen Programm, das aktuell noch geschaltet ist, erhält der Fußverkehr diese zwei Freigaben nur, wenn sie auch über den Taster angefordert werden.“
3. Für den Radverkehr soll geprüft werden, ob stadtauswärts die Veloroute durch die Kerschensteiner Straße in die Denickestraße geführt werden kann
Zu 3.:
Dem Veloroutenkonzept liegt der Anspruch zu Grunde, Radfahrenden eine sichere und durchgängige Routenführung stadtein- sowie stadtauswärts anzubieten. Wo diese Führungen verbessert werden können, stellt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Finanzmittel bereit und beteiligt sich konstruktiv am Abstimmungsprozess.
Die Änderung des Routenverlaufes der Veloroute 11 durch die Kerschensteinerstraße ist unter der Voraussetzung grundsätzlich denkbar, dass die Straße einen für Radfahrende sicheren Charakter aufweist (eigenständige oder vorrangige Radverkehrsführung wie z. B. Fahrradstraße). Derzeit ist die Kerschensteinerstraße durch beidseitiges Parken geprägt, die nicht durch Personenkraftwagen genutzte Fläche der Fahrbahn ist gering, die Gefahr durch sogenannte Dooring-Unfälle beim Öffnen von Fahrzeugtüren besteht Durch Parkvorgänge ist der Verkehrsfluss beeinträchtigt und es kommt zu Verzögerungen. Sofern die Veloroute hier entlanggeführt werden soll, müsste das Parken auf mindestens einer Straßenseite entfallen.
Eine Routenänderung ist daher davon abhängig, welche radverkehrsfreundlichen Anpassungen im Rahmen des Veloroutenausbaus und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange umsetzbar sind und muss im gängigen Abstimmungsverfahren geprüft werden. Neben der zur Verfügung stehenden Breite ist hier auch der Belag der Radverkehrsanlage bzw. der Fahrbahn maßgeblich.
Gez. Heimath
F.d.R. Martens.