Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion: Inanspruchnahme der Verkehrsopferhilfe bei Verkehrsunfällen mit unversicherten Fahrzeugen im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.15
Der Schutz von Unfallopfern setzt voraus, dass für am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeuge ein wirksamer Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung soll sicherstellen, dass die Personen-, Sach- und Vermögenschäden nach Verkehrsunfällen zeitnah reguliert werden können.
Dennoch werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz im Straßenverkehr genutzt werden. Hierzu können unter anderem nicht verlängerte Versicherungsverträge, fehlende Ummeldungen, unklare Versicherungsnachweise bei ausländischen Fahrzeugen oder bewusst rechtswidrige Fahrzeugnutzung zählen. Sofern in diesen Fällen ein Schaden entsteht und kein regulärer Versicherer eintrittspflichtig ist, kommt die Verkehrsopferhilfe als Auffanglösung für Geschädigte in Betracht. Dabei stehen insbesondere Personenschäden im Vordergrund, während die Regulierung von Sachschäden teilweise eingeschränkt sein kann.
Für den Bezirk Harburg ergibt sich aufgrund seiner besonderen Verkehrslage ein gesteigertes öffentliches Interesse an der Entwicklung entsprechender Fallzahlen. Harburg ist geprägt durch bedeutende Verkehrsachsen, Autobahnanschlüsse, Durchgangsverkehr, Logistikstandorte sowie die Verbindung Hamburgs mit dem niedersächsischen Umland. Das erhöhte Verkehrsaufkommen kann auch zu einer besonderen Relevanz von Unfällen mit nicht ausreichend versicherten Fahrzeugen führen.
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