22-1873.01

Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion: Inanspruchnahme der Verkehrsopferhilfe bei Verkehrsunfällen mit unversicherten Fahrzeugen im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.15

Sachverhalt

Der Schutz von Unfallopfern setzt voraus, dass für am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeuge ein wirksamer Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung soll sicherstellen, dass die Personen-, Sach- und Vermögenschäden nach Verkehrsunfällen zeitnah reguliert werden können.

Dennoch werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz im Straßenverkehr genutzt werden. Hierzu können unter anderem nicht verlängerte Versicherungsverträge, fehlende Ummeldungen, unklare Versicherungsnachweise bei ausländischen Fahrzeugen oder bewusst rechtswidrige Fahrzeugnutzung zählen. Sofern in diesen Fällen ein Schaden entsteht und kein regulärer Versicherer eintrittspflichtig ist, kommt die Verkehrsopferhilfe als Auffanglösung für Geschädigte in Betracht. Dabei stehen insbesondere Personenschäden im Vordergrund, während die Regulierung von Sachschäden teilweise eingeschränkt sein kann.

r den Bezirk Harburg ergibt sich aufgrund seiner besonderen Verkehrslage ein gesteigertes öffentliches Interesse an der Entwicklung entsprechender Fallzahlen. Harburg ist geprägt durch bedeutende Verkehrsachsen, Autobahnanschlüsse, Durchgangsverkehr, Logistikstandorte sowie die Verbindung Hamburgs mit dem niedersächsischen Umland. Das erhöhte Verkehrsaufkommen kann auch zu einer besonderen Relevanz von Unfällen mit nicht ausreichend versicherten Fahrzeugen führen.

  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über Schadensfälle im Bezirk Harburg vor, bei denen die Verkehrsopferhilfe in den letzten zehn Jahren in Anspruch genommen wurde? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
  2. Wie viele Fälle betrafen Verkehrsunfälle mit unversicherten Fahrzeugen?
  3. In wie vielen Fällen lag Fahrerflucht vor?
  4. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt Harburg vor? Bitte nach Personen- und Sachschäden differenzieren.
  5. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über erfolgreiche Regressforderungen gegenüber Verursachern in Fällen mit Bezug zum Bezirk Harburg?
  6. Welche Erkenntnisse liegen über die durchschnittliche Schadenshöhe pro Fall im Bezirk Harburg vor?
  7. Wie viele Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung waren betroffen?
  8. Welche Herkunftsländer waren bei diesen Fällen besonders häufig betroffen?
  9. Wie hat sich die Zahl entsprechender Fälle in den letzten Jahren im Bezirk Harburg entwickelt?
  10. Welche Maßnahmen werden im Bezirk Harburg zur Kontrolle des Versicherungsschutzes von Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung durchgeführt oder unterstützt?
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.09.2026
Ö 6.15
Lokalisation Beta

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