Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion Harburg zu Angsträumen und städtischer Gestaltung
Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 2.13
Die Grüne-Fraktion hat in ihrem Antrag 22-0272 die „künstlerische Gestaltung“ der Brückenstraße unter der B75 vorgeschlagen. In der Bezirksversammlung am 03.12.2024 wurde darüber diskutiert. Ziel sei es, sogenannte „Angsträume" zu „Wohlfühl-Orten" zu verwandeln.
Dazu bitten wir um Antworten zu folgenden Fragen:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
20. Dezember 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-0299, wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Für Angsträume gibt es keine allgemeingültige Definition. Inwieweit ein Raum als Angstraum (bzw. unsicher) gilt, hängt von der subjektiven Wahrnehmung einer jeweiligen Person sowie teilweise von Jahreszeiten oder anderen sich stetig ändernden Situationen ab. Angsträume können daher bspw. auch nur temporär vorhanden sein.
Seitens der Verwaltung werden unter dem Begriff „Angsträume“ grundsätzlich Orte verstanden, an denen sich Menschen unwohl fühlen oder gar die Befürchtung haben, Opfer eines Verbrechens zu werden – unabhängig davon, wie gefährlich ein Ort tatsächlich ist. Wird dem Bezirksamt ein Angstraum benannt, wird durch Begehung und/oder anhand vorhandener Unterlagen geprüft, ob objektive Gründe die geäußerte Wahrnehmung bestätigen. Dies können schlechte Lichtverhältnisse oder gar fehlende Beleuchtung, starke Verunreinigungen, beengte oder unübersichtliche bauliche Situationen, optische Barrieren, als zu leer oder zu überfüllt wahrgenommene Orte etc. sein. Werden objektive Gründe festgestellt, wird geprüft, durch welche Maßnahmen das Sicherheitsgefühl erhöht werden kann (z.B. regelmäßige Reinigung, Verbesserung der Beleuchtungssituation, Grünschnitt, bauliche Umgestaltung). Im vorliegenden Fall wurden mit Drs. 22-0272 sowie dem Zusatzantrag Drs. 22-0291 die Situation bereits geschildert und durch das Bezirksamt bearbeitet, insbesondere durch Abbau des vorhandenen Kunstwerks, um die Wahrnehmung des Ortes zu verändern. Darüber hinaus wurde 2023 eine ca. 400 Meter lange Strecke unter der B75 entlang des Engelbekteichs vom Außenmühlendamm bis zur Hohe Straße neugestaltet. Auf der gesamten Länge ist ein neuer Belag zur besseren Begeh- und Berollbarkeit verlegt worden, der Gehölzbestand entlang der Wegestrecke wurde durch Rückschnitt reduziert und die Bestandsbäume zusätzlich aufgeastet. Neue inklusive Fitnessgeräte an der Wegstrecke laden zum Sporttreiben ein. Diese Maßnahmen sind auch Gegenstand des 2021 aufgestellten Integrierten Entwicklungskonzepts für das Fördergebiet Wilstorf – Reeseberg.
Im Bezirksamt wird die Definition wie in der Vorbemerkung dargestellt genutzt.
Das Bezirksamt Harburg erhebt oder dokumentiert keine Angsträume.
Wenn anlässlich eines Planungsvorhabens ein solcher festgestellt oder vermutet wird, wird dieses jeweils im konkreten Planungsprozess berücksichtigt.
Die Abteilung Stadtgrün des Fachamtes MR legt bei den jährlichen Schnittmaßnahmen in Grünanlagen und auf Spielplätzen grundsätzlich einen Schwerpunkt auf die Einsehbarkeit der Flächen, so dass die soziale Kontrolle und das Sicherheitsgefühl der Nutzer möglichst gewährleistet wird. Die Beseitigung von dunklen Ecken bzw. das Freistellen von Eingängen in die Parkanlagen bzw. in die Spielplätze sind dabei maßgeblich. In diesem Jahr wurden entsprechende Schnittmaßnahmen im Kerngebiet der KSP Jägerfeld, in der Grünanlage Gordonstraße sowie auf einem ein verwilderten Grundstück Moorlage entlang des Verbindungsweges durchgeführt.
In Süderelbe wurden im Grünzug Neuwiedenthal vier Eingänge der Wohnbebauung und die Grundstückgrenze in die Grünanlage freigeschnitten.
Ansonsten siehe Vorbemerkung.
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
Siehe Vorbemerkung
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sämtliche getroffenen Maßnahmen einen positiven Effekt haben, da sie direkt ein erkanntes Defizit adressieren.
Ein Ort wird deutlich weniger oder gar nicht mehr als Angstraum benannt.
Keine Angabe
Das Bezirksamt führt keine systematischen Befragungen zum Sicherheitsgefühl der Menschen durch. Das Thema Sicherheit liegt grundsätzlich nicht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes, sondern der Polizei. Gleichwohl werden von Bürger:innen und Aktiven unterschiedliche Formate genutzt, um Defizite im öffentlichen Raum hinzuweisen, bspw. Quartiersbeiräte oder die Sicherheitskonferenz. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Keine Angaben
Keine Angaben
Keine Angabe
l
Keine Angabe
i.V. Trispel
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.