22-0299.01

Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion Harburg zu Angsträumen und städtischer Gestaltung

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 2.13

Sachverhalt

Die Grüne-Fraktion hat in ihrem Antrag 22-0272 die „künstlerische Gestaltung“ der Brückenstraße unter der B75 vorgeschlagen. In der Bezirksversammlung am 03.12.2024 wurde darüber diskutiert. Ziel sei es, sogenannte „Angsträume" zu „Wohlfühl-Orten" zu verwandeln.

Dazu bitten wir um Antworten zu folgenden Fragen:

  1. Was wird unter einem Angstraum in diesem konkreten Fall verstanden?
  2. Sind in Harburg weitere Angsträume bekannt?
    1. Wenn ja, wo?
    2. Wenn ja, seit wann?
    3. Ist in der Entwicklung von Angsträumen ein Trend zu erkennen?
  3. Gab es dazu bisher Gegenmaßnahmen (außer einer „künstlerischen Gestaltung“) zur Ursachen Bekämpfung?
    1. Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen kamen bisher zum Einsatz?
      1. Waren diese Maßnahmen erfolgreich?
        1. Wenn ja welche?
        2. Woran lässt sich ein solcher Erfolg messen?
      2. Werden die Harburger Bürger zu ihrem Sicherheitsgefühl befragt?
        1. Falls ja: Wie häufig?
        2. Falls nein: Warum?
  4. Mit welchem Aufwand wäre eine „(Neu-)Gestaltung der Unterseite der Brückenstraße“ zu realisieren?
    1. Notwendigkeit von Verkehrsmaßnahmen wie Umleitungen, etc.
    2. Zeitraum der Maßnahme
    3. Personell
    4. Finanziell

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

20. Dezember 2024



Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-0299, wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Für Angsträume gibt es keine allgemeingültige Definition. Inwieweit ein Raum als Angstraum (bzw. unsicher) gilt, hängt von der subjektiven Wahrnehmung einer jeweiligen Person sowie teilweise von Jahreszeiten oder anderen sich stetig ändernden Situationen ab. Angsträume können daher bspw. auch nur temporär vorhanden sein.


Seitens der Verwaltung werden unter dem Begriff „Angsträume“ grundsätzlich Orte verstanden, an denen sich Menschen unwohl fühlen oder gar die Befürchtung haben, Opfer eines Verbrechens zu werden – unabhängig davon, wie gefährlich ein Ort tatsächlich ist. Wird dem Bezirksamt ein Angstraum benannt, wird durch Begehung und/oder anhand vorhandener Unterlagen geprüft, ob objektive Gründe die geäußerte Wahrnehmung bestätigen. Dies können schlechte Lichtverhältnisse oder gar fehlende Beleuchtung, starke Verunreinigungen, beengte oder unübersichtliche bauliche Situationen, optische Barrieren, als zu leer oder zu überfüllt wahrgenommene Orte etc. sein. Werden objektive Gründe festgestellt, wird geprüft, durch welche Maßnahmen das Sicherheitsgefühl erhöht werden kann (z.B. regelmäßige Reinigung, Verbesserung der Beleuchtungssituation, Grünschnitt, bauliche Umgestaltung). Im vorliegenden Fall wurden mit Drs. 22-0272 sowie dem Zusatzantrag Drs. 22-0291 die Situation bereits geschildert und durch das Bezirksamt bearbeitet, insbesondere durch Abbau des vorhandenen Kunstwerks, um die Wahrnehmung des Ortes zu verändern. Darüber hinaus wurde 2023 eine ca. 400 Meter lange Strecke unter der B75 entlang des Engelbekteichs vom Außenmühlendamm bis zur Hohe Straße neugestaltet. Auf der gesamten Länge ist ein neuer Belag zur besseren Begeh- und Berollbarkeit verlegt worden, der Gehölzbestand entlang der Wegestrecke wurde durch Rückschnitt reduziert und die Bestandsbäume zusätzlich aufgeastet. Neue inklusive Fitnessgeräte an der Wegstrecke laden zum Sporttreiben ein. Diese Maßnahmen sind auch Gegenstand des 2021 aufgestellten Integrierten Entwicklungskonzepts für das Fördergebiet Wilstorf – Reeseberg.

  1. Was wird unter einem Angstraum in diesem konkreten Fall verstanden?

Im Bezirksamt wird die Definition wie in der Vorbemerkung dargestellt genutzt.

  1. Sind in Harburg weitere Angsträume bekannt?

Das Bezirksamt Harburg erhebt oder dokumentiert keine Angsträume.
Wenn anlässlich eines Planungsvorhabens ein solcher festgestellt oder vermutet wird, wird dieses jeweils im konkreten Planungsprozess berücksichtigt.

Die Abteilung Stadtgrün des Fachamtes MR legt bei den jährlichen Schnittmaßnahmen in Grünanlagen und auf Spielplätzen grundsätzlich einen Schwerpunkt auf die Einsehbarkeit der Flächen, so dass die soziale Kontrolle und das Sicherheitsgefühl der Nutzer möglichst gewährleistet wird. Die Beseitigung von dunklen Ecken bzw. das Freistellen von Eingängen in die Parkanlagen bzw. in die Spielplätze sind dabei maßgeblich. In diesem Jahr wurden entsprechende Schnittmaßnahmen im Kerngebiet der KSP Jägerfeld, in der Grünanlage Gordonstraße sowie auf einem ein verwilderten Grundstück Moorlage entlang des Verbindungsweges durchgeführt.

In Süderelbe wurden im Grünzug Neuwiedenthal vier Eingänge der Wohnbebauung und die Grundstückgrenze in die Grünanlage freigeschnitten.

Ansonsten siehe Vorbemerkung.

  1. Wenn ja, wo?

Keine Angabe

  1. Wenn ja, seit wann?

Keine Angabe

  1. Ist in der Entwicklung von Angsträumen ein Trend zu erkennen?

Keine Angabe

  1. Gab es dazu bisher Gegenmaßnahmen (außer einer „künstlerischen Gestaltung“) zur Ursachen Bekämpfung?

    Üblicherweise wird als Gegenmaßnahme der Fokus auf Sichtbarkeit gelegt. Hierzu dienen gute Beleuchtung, Verzicht auf Begleitgrün, übersichtliche Gestaltung und gezielte Belebung. Es erfolgt keine Evaluation dieser Themen nach Abschluss einer Straßenplanung. Das Bezirksamt Harburg führt zusätzlich zu den Bürgerbeteiligungen und Vorstellung in den Ausschüssen keine Befragungen zum Sicherheitsgefühl durch.
  1. Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen kamen bisher zum Einsatz?

Siehe Vorbemerkung

  1. Waren diese Maßnahmen erfolgreich?
    1. Wenn ja welche?

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sämtliche getroffenen Maßnahmen einen positiven Effekt haben, da sie direkt ein erkanntes Defizit adressieren.

  1. Woran lässt sich ein solcher Erfolg messen?

Ein Ort wird deutlich weniger oder gar nicht mehr als Angstraum benannt.

  1. Werden die Harburger Bürger zu ihrem Sicherheitsgefühl befragt?
    1. Falls ja: Wie häufig?

Keine Angabe

  1. Falls nein: Warum?

Das Bezirksamt führt keine systematischen Befragungen zum Sicherheitsgefühl der Menschen durch. Das Thema Sicherheit liegt grundsätzlich nicht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes, sondern der Polizei. Gleichwohl werden von Bürger:innen und Aktiven unterschiedliche Formate genutzt, um Defizite im öffentlichen Raum hinzuweisen, bspw. Quartiersbeiräte oder die Sicherheitskonferenz. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. Mit welchem Aufwand wäre eine „(Neu-)Gestaltung der Unterseite der Brückenstraße“ zu realisieren?

    Hierzu gibt es beim Fachamt MR derzeit kein Projekt. Der Aufwand ist abhängig davon, was geplant werden würde.
  1. Notwendigkeit von Verkehrsmaßnahmen wie Umleitungen, etc.

Keine Angaben

  1. Zeitraum der Maßnahme

Keine Angaben

  1. Personell

Keine Angabe

l

  1. Finanziell


Keine Angabe

i.V. Trispel

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Außenmühlendamm Hohe Straße Reeseberg Gordonstraße Moorlage Grünzug Neuwiedenthal

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