Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion betr.: AfD Fragt nach! - Aufstellung und Einnahmen von Blitzgeräten im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.7
Die Aufstellung von Blitzgeräten (stationäre oder mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen) diente bisher vorrangig der Verkehrssicherheit – insbesondere an besonders schutzwürdigen Orten wie Schulen, Kindergärten oder bekannten Unfallschwerpunkten. In der letzten Zeit ist jedoch zu beobachten, dass Blitzer zunehmend auch an Stellen aufgestellt werden, die nicht ohne Weiteres als gefährlich einzustufen sind. Dies wirft Fragen nach den Auswahlkriterien für Blitzerstandorte sowie nach der Verwendung der daraus erzielten Einnahmen auf.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:
1. Nach welchen Kriterien werden im Bezirk Harburg die Standorte für stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung ausgewählt?
2. Gibt es Veränderungen in der Priorisierung von Standorten, beispielsweise weg von Schulen und Unfallschwerpunkten hin zu anderen Bereichen? Wenn ja, warum?
3. Wer ist für die Entscheidung über Blitzerstandorte zuständig (Bezirksamt, Polizei, Landesbetrieb Verkehr oder andere)?
4. Wie hoch waren die Einnahmen aus Geschwindigkeitsverstößen im Bezirk Harburg in den Jahren 2022 bis einschließlich 2025?
5. Wohin fließen diese Einnahmen konkret? Werden sie zweckgebunden verwendet – etwa für Verkehrssicherheitsmaßnahmen oder Prävention?
6. Plant das Bezirksamt, sich dafür einzusetzen, dass Blitzer bevorzugt an sensiblen und besonders schutzwürdigen Orten zum Einsatz kommen?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
25. Februar 2026
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die o.g. Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-1339, wie folgt:
Die Installation der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) im Bezirk Harburg erfolgte jeweils auf Grundlage einer Bewertung der örtlichen Verkehrsunfalllage insbesondere an Unfallhäufungsstellen sowie in Bereichen mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial.
Mobile Geschwindigkeitsmessungen werden regelmäßig an besonders schützenswerten Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenwohnanlagen und Krankenhäusern durchgeführt. Daneben erfolgen Messungen auch an Örtlichkeiten, zu denen Erkenntnisse über wiederholte oder signifikante Geschwindigkeitsüberschreitungen vorliegen.
Darüber hinaus werden Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen erforderlichenfalls auch zum Schutz der Verkehrsinfrastruktur durchgeführt.
Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
Für die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung ist die Polizei zuständig.
Die Statistik der zuständigen Bußgeldstelle lässt keine Differenzierung im Sinne der Fragestellung zur Auswertung nach einzelnen Zonen, Stadtteilen, Straßenzügen oder wie hier erfragt nach dem Bezirk Harburg zu. Für die Beantwortung der Fragestellung wäre eine Auswertung sämtlicher Verfahren mit Tatort in Harburg und Tatvorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung erforderlich. Eine Auswertung der Einnahmen in dieser Größenordnung müsste für jedes Jahr manuell anhand sämtlicher im Bezirk liegender Straßenzüge nachvollzogen werden. Dies ist innerhalb des für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmens nicht möglich. Hinzu kommt, dass aufgrund kurzer Speicherfristen nur ein Teil der Verfahren nachvollzogen werden könnte.
Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden und fließen dem Haushalt der BIS zu.
Siehe Antwort zu 5.)
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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