22-1339.01

Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion betr.: AfD Fragt nach! - Aufstellung und Einnahmen von Blitzgeräten im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.7

Sachverhalt

Die Aufstellung von Blitzgeräten (stationäre oder mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen) diente bisher vorrangig der Verkehrssicherheit insbesondere an besonders schutzwürdigen Orten wie Schulen, Kindergärten oder bekannten Unfallschwerpunkten. In der letzten Zeit ist jedoch zu beobachten, dass Blitzer zunehmend auch an Stellen aufgestellt werden, die nicht ohne Weiteres als gefährlich einzustufen sind. Dies wirft Fragen nach den Auswahlkriterien für Blitzerstandorte sowie nach der Verwendung der daraus erzielten Einnahmen auf.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

1. Nach welchen Kriterien werden im Bezirk Harburg die Standorte für stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung ausgewählt?

2. Gibt es Veränderungen in der Priorisierung von Standorten, beispielsweise weg von Schulen und Unfallschwerpunkten hin zu anderen Bereichen? Wenn ja, warum?

3. Wer ist für die Entscheidung über Blitzerstandorte zuständig (Bezirksamt, Polizei, Landesbetrieb Verkehr oder andere)?

4. Wie hoch waren die Einnahmen aus Geschwindigkeitsverstößen im Bezirk Harburg inden Jahren 2022 bis einschließlich 2025?

5. Wohin fließen diese Einnahmen konkret? Werden sie zweckgebunden verwendet etwa für Verkehrssicherheitsmaßnahmen oder Prävention?

6. Plant das Bezirksamt, sich dafür einzusetzen, dass Blitzer bevorzugt an sensiblen und besonders schutzwürdigen Orten zum Einsatz kommen?


Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.03.2026
Ö 4.7
Lokalisation Beta

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