Antwort auf Anfrage CDU betr. Umsetzung Sanierung der Treppenanlage am Burgberg
Letzte Beratung: 19.11.2024 Hauptausschuss Ö 3.12
Nach Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel kündigte das Bezirksamt Harburg im Frühjahr für Ende 2024 den Beginn der Sanierungsarbeiten am Burgberg an. In der Sitzung des Regionalausschusses Harburg am 2.Oktober 2024 konnte die Verwaltung diesen Termin nicht bestätigen und verwies dabei auf noch nicht abgeschlossene Verhandlungen zwischen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und Grundstückseigentümern.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Seit wann liegen dem Bezirksamt Harburg Planungen vor, die zur Realisierung der Sanierung der Treppenanlage am Burgberg eine Einbeziehung privater Grundstücksflächen notwendig machen?
2. Welche Gespräche wurden seitdem mit den Eigentümern geführt?
3. Wann trat das Bezirksamt an den Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen heran, entsprechende Grundstücksübertragungen anzustreben?
4. Verfügt das Bezirksamt Harburg über Pläne, die zur Realisierung der Sanierung der Treppenanlage am Burgberg eine Einbeziehung privater Grundstücksflächen nicht notwendig machen?
Hamburg, am 08.10.2024
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
30. Oktober 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion,
Drs. 22-0179, wie folgt Stellung:
Die bisherigen Planungen bewegten sich im Rahmen der vorhandenen Treppenverläufe. In Verbindung mit dem fortschreitenden Planungsverlauf wurde im März 2024 eine Vermessung beauftragt, um den genauen Grenzverlauf am östlichen Rand des Burgbergs zu ermitteln. Dabei wurde festgestellt, dass sich die vorhandene kleine Treppe auf privatem Grund befindet.
Am 13.03.24 hat ein Treffen mit den Eigentümern des östlich angrenzenden Grundstücks vor Ort stattgefunden - Vermessungsergebnisse lagen zu dem Zeitpunkt noch nicht vor. Einen weiteren Termin gab es am 24.04.24 in Verbindung mit der gemeinsamen Grenzanweisung auf Basis des durch den Vermesser ermittelten Grenzverlaufs.
Sowohl der Bezirk als auch die Grundstückseigentümer haben sich im Anschluss an die Grenzanweisung gegenseitig das Interesse bekundet, eine eindeutige Trennung zwischen privaten und öffentlichen Nutzungen herbeiführen zu wollen.
Die Eigentümer erklärten ihre grundsätzliche Bereitschaft, einen Teil ihres Grundstückes an den Bezirk zu veräußern - als Voraussetzung für die Sanierung der Treppenanlage.
Als Entscheidungsgrundlage für die Erteilung eines Grunderwerbsauftrages an den LIG hat der Bezirk im Sommer 2024 ein Baumschutzgutachten zur markanten, dreistämmigen Buche am Südrand des Burgbergs in Auftrag gegeben.
Als Ergebnis wurde die Verkehrssicherheit und Erhaltungswürdigkeit des Baumes bestätigt. Somit waren die Voraussetzungen gegeben, die geplanten Verläufe der beiden Treppen beizubehalten.
Am 22.08.24 hat der Bezirk den Antrag auf Grunderwerb an den LIG gestellt. Die Größe der Fläche beträgt ca. 112 m².
Die Planungen für die westliche, große Treppe sind von dem unter Frage 1.-3. geschilderten, angestrebten Grunderwerb nicht betroffen.
Für die östliche, kleine Treppe existieren bisher keine konkreten Pläne, die ausschließlich auf Basis der vorhandenen, öffentlichen Flächen die Überwindung des Höhenunterschiedes sicherstellen.
Es wurden lediglich erste Überlegungen angestellt, die sich aber aufgrund der zu überwindenden, stärkeren Hanglage und Nähe zu vorhandenen Bäumen als nicht praktikabel abzeichnen. Durch den angestrebten Grundstückskauf lässt sich die Treppe breiter und weniger steil ausbilden.
i.V. Queckenstedt
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