Antwort Anfrage SPD betr. Ergebnisse durchgeführter Überprüfungen von Harburger Kindertageseinrichtungen
Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.14
In 2019 wurde in Hamburg auf Grundlage des §23 Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ (LRV) das Kita-Prüfverfahren eingeführt. Eine weitere Grundlage für die Einführung war der Beschluss der Vertragskommission nach §26 LRV vom 19. Dezember 2018, mit dem die Prüfkriterien konkretisiert wurden. Im Rahmen des Kita-Prüfverfahrens werden Kindertageseinrichtungen, die am Kita-Gutscheinsystem teilnehmen, anlassunabhängig hinsichtlich der Einhaltung der Standards des LRV überprüft.
Mit Bürgerschaftsdrucksache 22/5392 berichtete der Senat über erste Ergebnisse durchgeführter Überprüfungen von Hamburger Kindertageseinrichtungen auf gesamtstädtischer Ebene.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:
1. Wie viele Einrichtungen im Bezirk Harburg sind bisher dem Prüfverfahren unterzogen worden?
2. Wie sehen die in Drs. 22/5392 berichteten Ergebnisse in Bezug auf den Bezirk Harburg aus? (Bitte um die Ergebnisse weiterer seitdem im Bezirk durchgeführter Überprüfungen ergänzen.)
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Vorsitzender der Bezirksversammlung 18.11.2021
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zur Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-1778) wie folgt Stellung:
Bisher wurden im Bezirk Harburg sechs Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Kita-Prüfverfahrens nach § 23 LRV überprüft.
Insgesamt gab es zu den verschiedenen Prüfkriterien fünf Aufforderungen zur Mängelbeseitigung. Davon bezogen sich zwei Aufforderungen auf die Prüfkriterien der Regelungen zu den Leistungsarten und Betreuungsumfang (§ 2 LRV). Eine Aufforderung bezog sich auf die Kriterien der Raumausstattung (§ 6 LRV) und zwei Aufforderungen auf die Kriterien zur Bildung und Sprachförderung (§ 8 LRV). Gravierende Mängel bzw. Verstöße gegen den LRV wurden in den geprüften Harburger Kitas nicht festgestellt.
Gez. Heimath
f.d.R. Martens
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