21-1778.01

Antwort Anfrage SPD betr. Ergebnisse durchgeführter Überprüfungen von Harburger Kindertageseinrichtungen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.01.2022
Sachverhalt


 

In 2019 wurde in Hamburg auf Grundlage des §23 Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ (LRV) das Kita-Prüfverfahren eingeführt. Eine weitere Grundlage für die Einführung war der Beschluss der Vertragskommission nach §26 LRV vom 19. Dezember 2018, mit dem die Prüfkriterien konkretisiert wurden. Im Rahmen des Kita-Prüfverfahrens werden Kindertageseinrichtungen, die am Kita-Gutscheinsystem teilnehmen, anlassunabhängig hinsichtlich der Einhaltung der Standards des LRV überprüft.

 

Mit Bürgerschaftsdrucksache 22/5392 berichtete der Senat über erste Ergebnisse durchgeführter Überprüfungen von Hamburger Kindertageseinrichtungen auf gesamtstädtischer Ebene.

 

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:

 

1. Wie viele Einrichtungen im Bezirk Harburg sind bisher dem Prüfverfahren unterzogen worden?

2. Wie sehen die in Drs. 22/5392 berichteten Ergebnisse in Bezug auf den Bezirk Harburg aus? (Bitte um die Ergebnisse weiterer seitdem im Bezirk durchgeführter Überprüfungen ergänzen.)