Antwort Anfrage SPD betr. Ergebnisse durchgeführter Überprüfungen von Harburger Kindertageseinrichtungen
In 2019 wurde in Hamburg auf Grundlage des §23 Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ (LRV) das Kita-Prüfverfahren eingeführt. Eine weitere Grundlage für die Einführung war der Beschluss der Vertragskommission nach §26 LRV vom 19. Dezember 2018, mit dem die Prüfkriterien konkretisiert wurden. Im Rahmen des Kita-Prüfverfahrens werden Kindertageseinrichtungen, die am Kita-Gutscheinsystem teilnehmen, anlassunabhängig hinsichtlich der Einhaltung der Standards des LRV überprüft.
Mit Bürgerschaftsdrucksache 22/5392 berichtete der Senat über erste Ergebnisse durchgeführter Überprüfungen von Hamburger Kindertageseinrichtungen auf gesamtstädtischer Ebene.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:
1. Wie viele Einrichtungen im Bezirk Harburg sind bisher dem Prüfverfahren unterzogen worden?
2. Wie sehen die in Drs. 22/5392 berichteten Ergebnisse in Bezug auf den Bezirk Harburg aus? (Bitte um die Ergebnisse weiterer seitdem im Bezirk durchgeführter Überprüfungen ergänzen.)