Antwort Anfrage CDU betr. Vorsorgemaßnahmen bezüglich Ausschreitungen anlässlich Halloween in Harburg
Am 31.10.2022 ist es schon in den Nachmittagsstunden zu Ausschreitungen von Jugendlichen und Heranwachsenden gekommen. Auch nach Hinzuziehung der Bereitschaftspolizei konnte eine Beruhigung der Lage erst gegen 21 Uhr erreicht werden. Insoweit sind es zu Straftaten und die Einleitung von Ermittlungsverfahren gekommen.
Wir fragen die Behörde für Inneres:
Ist nach Einschätzung der Fachbehörde davon auszugehen, dass es auch in den nachfolgenden Jahren am 31.10. zu Ausschreitungen kommen würde?
Welche Maßnahmen sind seitens der Fachbehörde bereits getroffen worden, um Ausschreitungen zu vermeiden?
Durch welche weiteren Maßnahmen könnten aus Sicht der Polizei derartige Vorkommnisse zukünftig verhindert oder zumindest minimiert werden?
Hamburg 23.11.2022
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 19.12.2022
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2605) wie folgt Stellung:
Am 31.10.2022 ist es schon in den Nachmittagsstunden zu Ausschreitungen von Jugendlichen und Heranwachsenden gekommen. Auch nach Hinzuziehung der Bereitschaftspolizei konnte eine Beruhigung der Lage erst gegen 21 Uhr erreicht werden. Insoweit ist es zu Straftaten und zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gekommen. Wir fragen die Behörde für Inneres:
Eine valide Prognose zur Beantwortung der Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Durch die Polizei erfolgt eine ständige Bewertung der allgemeinpolizeilichen Lage, dies beinhaltet auch die anlassbezogene Berücksichtigung von Brauchtumsveranstaltungen.
Die Polizei führte im Zuge der Halloween-Feierlichkeiten 2022 einen Regionaleinsatz durch. Eine weitergehende Beantwortung ließe Rückschlüsse auf das polizeitaktische Vorgehen zu und würde die Wirksamkeit polizeilichen Handelns einschränken. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Polizei als Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörde wird daher zur Einsatztaktik der Polizei grundsätzlich nicht Stellung genommen.
Im Anschluss an diesen Einsatz fand zwischen den eingesetzten Polizeikräften der Schutzpolizei und des Landeskriminalamtes eine Nachbereitung statt. Der örtliche Jugendschutz konnte während der Einsatzmaßnahmen Personengruppen feststellen. Identifizierte Personen wurden bzw. werden proaktiv mit dem Ziel aufgesucht, normen-verdeutlichende Gespräche durchzuführen.
Ferner ist der Jugendschutz im Kontakt mit der Abteilungsleitung „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ des Bezirksamtes Harburg. Hierbei ist ein Austausch mit Trägern der Jugendeinrichtungen geplant, um gemeinsame Ziele zu definieren und ein verändertes Verhalten der Jugendlichen / Heranwachsenden für die kommenden Jahre zu erreichen. Selbige sollen im Anschluss durch die Mitarbeiter der Einrichtungen an die Jugendlichen herangetragen werden.
Weiterhin sollen Themen wie Alternativveranstaltungen an Halloween mit dem Bezirksamt erörtert werden, um andere Anreize für Jugendliche und Heranwachsende zu schaffen. Im allgemeinen regelhaften Austausch zwischen der Leitung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 46 und dem Bezirksamt Harburg wird die Problematik um den Halloweeneinsatz ebenfalls benannt und auch mit der Leiterin des Dezernats „Soziales und Jugend“ Kontakt aufgenommen.
An weiterführenden Schulen erfolgt durch die Cop4U eine Thematisierung der Ausschreitungen anlässlich Halloween in den Unterrichten und in entsprechenden Gesprächszeiten. Ferner werden Gespräche mit anderen Ansprechpartnern im Stadtteil geführt. Die regionalen Jugendbeauftragten des Landeskriminalamtes (LKA FSt 31) sind zudem durch ihre Netzwerk- und Gremienarbeit (z.B. Jugendhilfeausschuss) und im Rahmen der täglichen Ausübung der Fachaufsicht und Lageauswertung unterstützend tätig.
Bei den Halloween-Feierlichkeiten handelt es sich um eine Brauchtumsveranstaltung, die ganz überwiegend einen friedlichen Verlauf im Stadtgebiet nimmt. Dass durch einzelne Personen und / oder Gruppen diese Veranstaltung für Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung missbraucht wird, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die außerhalb des Wirkungskreises der Polizei liegen. Neben der Verabredung und Aufrufen in den Sozialen Medien sind hier auch gruppendynamische Prozesse aufzuführen. Adressatenkreise dieser Aufrufe und Verabredungen sind regelmäßig nicht konkret vorhersehbar. Insofern sind auch präventiven Maßnahmen, die auf konkrete Personen abgestimmt sind, Grenzen gesetzt.
Zu weiteren präventiven Ansätzen der Polizei siehe Antwort zu 2.
Gez. Heimath
F.d.R. Martens