20-4250.01

Antwort Anfrage CDU betr. Bilinguale Kitas, Vorschulen und Grundschulen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 15.01.2019 Hauptausschuss Ö 3.29

Sachverhalt


Im Bereich der Erziehungswissenschaften ist unstreitig, dass Kinder frühzeitig, schon in Kita, Vorschule oder Grundschule, Fremdsprachen erlernen sollten. Dieses ist auch im Bereich der Sprachwissenschaften anerkannter Stand.

Wir fragen die BASFI und die Schulbehörde:

1. In welchen Kitas im Bezirk Harburg haben Kinder schon frühzeitig die Möglichkeit,
eine Fremdsprache zu erlernen?

2. Um welche Fremdsprachen handelt es sich dabei?

3. In welchen Kitas findet die Betreuung bereits bilingual statt?

4. In welchen Vorschulen ist im Bezirk Harburg die Sprachvermittlung entsprechend
der vorgenannten Fragen derzeit möglich?

5. In welchen Grundschulen ist die Sprachvermittlung möglich?

6. Um welche Fremdsprachen handelt es sich jeweils?

7. In welchem Umfang sehen die beteiligten Fachbehörden die Möglichkeit, das früh-
zeitige Erlernen von Fremdsprachen organisatorisch und finanziell zu fördern?

Hamburg, am 05.11.2018

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Die Vorsitzende

02. Januar 2019

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 20-4250 wie folgt:

Zu 4. bis 7.

Die Erteilung von Fremdsprachenunterricht in Vorschulklassen wird von der für Bildung zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst.

Die erste reguläre Fremdsprache an Hamburger Schulen ist Englisch. In den Grundschulen wird der Englischunterricht in der Regel in den Jahrgängen 1 und 2 mit jeweils einer Wochenstunde unterrichtet und in den Jahrgängen 3 und 4 mit drei Wochenstunden fortgeführt.

An einigen Hamburger Schulen wird bilingualer Sachfachunterricht angeboten. Die Fremdsprache ist dabei Unterrichts- und Arbeitssprache in Sachfächern wie z. B. Sachkunde, Geschichte und Geografie.

Spätestens ab Jahrgang 3 wird zusätzlich Englischunterricht erteilt, damit die Kenntnisse in dieser Fremdsprache am Ende von Jahrgang 4 denen der Schülerinnen und Schüler anderer Grundschulen entsprechen.

Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Herkunftssprache als Deutsch besteht die Möglichkeit, herkunftssprachlichen Unterricht zu erhalten, soweit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind. Die im herkunftssprachlichen Unterricht erbrachten Leistungen werden in den Zeugnissen berücksichtigt. Der Unterricht richtet sich in der Primar- und Sekundarstufe I nach den Rahmenplänen „Herkunftssprachen“.

Die zuständige Behörde weist derzeit den folgenden Grundschulen aus dem Bezirk Harburg Ressourcen für herkunftssprachlichen Unterricht zu:

Schule

Sprache

Grundschule Arp-Schnitger-Stieg

Türkisch

Schule Kerschensteinerstraße

Türkisch

Schule Maretstraße

Türkisch

Sofern die Unterschriften der Eltern von mindestens 15 interessierten Schülerinnen und Schülern vorliegen und eine entsprechende Lehrkraft verfügbar ist, kann jede Schule bei der für Bildung zuständigen Behörde einen Antrag zur Einrichtung eines herkunftssprachlichen Unterrichtsangebots und zur Zuweisung einer entsprechenden Stellenressource stellen.

Im Übrigen siehe die Broschüre Fremdsprachenunterricht im Schuljahr 2019/20 unter https://www.hamburg.de/contentblob/64460/7c5f72b6f6b72645b4a371676dcd93c1/data/bbs-br-fremdsprachenunterricht.pdf

gez. Rajski

f. d. R.

Kühn

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Arp-Schnitger-Stieg Kerschensteinerstraße Maretstraße

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