22-1382.01

Antwort aiuf Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Bauträgerbindung in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

In Neubaugebieten werden oftmals keine Grundstücke vergeben, sondern nur fertig geplante Häuser mit Bauträgerbindung. Demnach sehen die Häuser in vielen Siedlungen gleich aus, zudem haben die Käufer keine Möglichkeit, ein individuelles Haus zu planen oder selbst eine Baugemeinschaft zu gründen. Gleichzeitig können Bauunternehmen bei einer Bauträgerbindung die Preise festsetzen, ohne dass es einen wirklichen Wettbewerb gibt, natürlich zum Nachteil der Käufer.

Wir fragen die die zuständige Fachbehörde:

  1. Welche Grundstücke im Bezirk Harburg sollen in den Jahren 2026-2028 mit einer Bauträgerbindung ausgeschrieben bzw. veräußert werden?
  2. Was ist der Grund hierfür?
  3. Wurden auch eine freie Veräußerung der Grundstücke geprüft und wenn ja, was war das Ergebnis?
  4. Sollen in Zukunft auch Grundstücke ohne Bauträgerbindung von der Stadt bzw. ihren Tochterunternehmen angeboten werden?













BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



10. April 2026

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) beantwortet die o.g. Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 22-1382, wie folgt:

Frage 1: Welche Grundstücke im Bezirk Harburg sollen in den Jahren 2026-2028 mit einer Bauträgerbindung ausgeschrieben bzw. veräußert werden?

Frage 2: Was ist der Grund hierfür?

Frage 3: Wurden auch eine freie Veräußerung der Grundstücke geprüft und wenn ja, was war das Ergebnis?

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) vergibt aktuell Grundstücke grundsätzlich ohne Bauträgerbindung. Für die Jahre 2026-2028 sind keine Ausschreibungen mit einer Bauträgerbindung vorgesehen.

Frage 4: Sollen in Zukunft auch Grundstücke ohne Bauträgerbindung von der Stadt bzw. ihren Tochterunternehmen angeboten werden?

Ja, im Rahmen des Eigenheimprogramms werden Grundstücke ohne Bauträgerbindung angeboten.

gez. Böhm


f.d.R. Leptien

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