Antrag SPD - GRÜNE zu Drs. 21-0052 betr. Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
Mit Drs. 21-0052 wird die Einsetzung des Jugenhilfeausschusses nach § 71 SGB VIII mit insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern sowie die Beauftragung mit den Aufgaben eines Fachausschusses nach § 16 (5) BezVg beantragt. Bei 15 Mitgliedern werden 6 aus den Vorschlägen der freien Träger und weitere 9 von der Vertretungskörperschaft - somit aus dem Kreis der Bezirksversammlung - gewählt. Innerhalb der nach § 71 (1) Satz 2 zu wählenden Mitglieder ist es sinnvoll sowohl die Zusammensetzung als auch die Mehrheitsverhältnisse der Bezirksversammlung geeignet abzubilden.
Von den nach § 71 (1) Satz 2 zu wählenden 9 Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses sollen 3 von der Fraktion GRÜNE, 2 von der Fraktion SPD sowie je 1 Mitglied von den Fraktionen CDU, AfD, LINKE und FDP vorgeschlagen werden.