Antrag SPD - GRÜNE betr. Kommissarische Einsetzung des Stadtplanungsausschusses und der Regionalausschüsse Harburg und Süderelbe
Die Bezirksversammlung kann nach § 16 BezVG zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse einsetzen.
Die Bezirksversammlung beschließt die kommissarische Einsetzung des Stadtplanungsausschusses sowie der Regionalausschüsse Harburg und Süderelbe nach § 16 BezVG mit jeweils 11 stimmberechtigten Mitgliedern, welche nach den Bestimmungen des § 17 BezVG auszuwählen sind.