21-0054

Antrag SPD - GRÜNE betr. Kommissarische Einsetzung des Stadtplanungsausschusses und der Regionalausschüsse Harburg und Süderelbe

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.08.2019
Sachverhalt


Die Bezirksversammlung kann nach § 16 BezVG zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse einsetzen. 

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt die kommissarische Einsetzung des Stadtplanungsausschusses sowie der Regionalausschüsse Harburg und Süderelbe nach § 16 BezVG mit jeweils 11 stimmberechtigten Mitgliedern, welche nach den Bestimmungen des § 17 BezVG auszuwählen sind.