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Antrag SPD betr. Sonst ändert sich nix - Moorburger Elbdeich soll noch immer für ein Jahr gesperrt werden

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.03.2019
Sachverhalt

Am 19. Februar verkündete ein Vertreter der Realisierungsgesellschaft (ReGe), die im Auftrag von Hamburg Port Authority (HPA) agiert, auf der Sitzung des Ständigen Gesprächskreises Moorburg unerwartet und überraschend, dass auf rund 500 Metern der Moorburger Elbdeich ab April 2019 bis zum Frühjahr 2020 von der Kreuzung Waltershofer Straße bis zur Hausnummer 291 voll gesperrt werden soll, damit die Bauarbeiten für die Südanbindung des Containerterminals Altenwerder (CTA) durchgeführt werden können.

 

In einem fraktionsübergreifenden Antrag hat die Bezirksversammlung Harburg am 26. Februar den Verzicht auf eine Vollsperrung gefordert und HPA/ReGe aufgefordert, zu dem Vorhaben im Stadtplanungsausschuss am 4. März dazu Stellung zu beziehen. Dieser Bericht reduzierte sich auf eine Wiederholung der Aussagen zu den Planungen und einer kontroversen Diskussion, wer wann zu wem was gesagt habe und wer deshalb wissen könne oder müsse, dass diese Sperrung geplant sei. Damit ist jedoch niemanden – insbesondere nicht den Bewohnerinnen und Bewohnern Moorburgs gedient. Die Darstellung als ‚alternativlos‘, da diese Maßnahmen vor den Arbeiten an A7 und A26 erfolgen müssen, da ansonsten eine Verschiebung von sechs Jahren erforderlich werde, muss hinterfragt werden können. Die Bedienung mit Bussen im Sackverkehr, die auch nur in den Hauptnutzungszeiten über die gesamte Strecke erfolgen soll, ist nicht ausreichend. Hier scheint erneut eine Planung am ‚grünen Tisch‘ erfolgt zu sein, die die Belange vor Ort nicht ausreichend berücksichtigt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung erneuert nachdrücklich den Beschluss vom 26. Februar 2019, dass eine Vollsperrung des Moorburger Elbdeichs über einen so langen Zeitraum nicht akzeptabel ist. Die Sperrung ist zu vermeiden. Falls eine oder mehrere Sperrung/en zwingend erforderlich ist/sind, ist/sind diese auf den geringst möglichen Zeitraum bzw. die geringst möglichen Zeiträume (bei abschnittsweiser Durchführung) zu reduzieren. Gegebenenfalls ist eine zeitliche Verschiebung der Maßnahmen erforderlich.

 

Eine nur teilweise Bedienung mittels ÖPNV ist ebenfalls nicht akzeptabel. Die beteiligten Behörden und Institutionen werden aufgefordert, auf den Verkehrsdienstleister einzuwirken, dass während der im Normalbetrieb bislang üblichen Betriebszeiten die Bedienung sämtlicher Bushaltestellen dauerhaft gewährleistet ist. Gegebenenfalls ist hier eine Bedienung mit Bedarfsbussen zu planen.