22-0994

Antrag SPD betr. Situation am Nachlassgericht Harburg verbessern

Antrag

Letzte Beratung: 23.09.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.52

Sachverhalt


Die Personalsituation und damit auch die Situation der Bearbeitung von gerichtlichen Vorgängen beim Amtsgericht Harburg ist bereits seit geraumer Zeit Gegenstand von zahlreichen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern.

Zuletzt haben sich diese Beschwerden hinsichtlich des Nachlassgerichts gehäuft, da dort Bearbeitungszeiten von mehr als 9 Monaten auftreten.

Das ist in der Bearbeitung von Nachlassangelegenheiten nicht nur für die Verwandten und potenziellen Erben von Erblassern ein Problem, sondern auch für Dritte, wie z.B. Vermietern von Wohnungen Verstorbener.

Während Erben bis zur Erteilung eines Erbscheins nicht über Vermögensgegenstände und insbesondere auch Immobilien verfügen können und dies zu erheblichen Verwicklungen im Hinblick auf den Erhalt von Immobilien oder die Interessen von Pflichtteilsberechtigten führen kann, können Vermieter Wohnungen nicht wieder in Besitz bekommen und neu vermieten. Hierzu ist erforderlich, dass ein Erbe ermittelt wird, der verfügungsbefugt ist. Alternativ ist ein Nachlasspfleger zur Abwicklung laufender Geschäfte zu bestellen.

Sollte dabei der Nachlass nicht ausreichend sein, die Miete für diesen Zeitraum zu decken, erleiden Vermieter erhebliche Verluste, die gerade private Kleinvermieter in existenzielle Probleme bringen können.

Es ist erforderlich, die Situation am Nachlassgericht zügig zu verbessern und die Rückstände schnellstmöglich aufzuarbeiten, um weitere Schäden zu vermeiden.

Petitum/Beschluss


1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses Referenten der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) einzuladen, um über die Situation am Nachlassgericht Harburg zu berichten und Wege aufzuzeigen, wie die gegenwärtige unbefriedigende Bearbeitungssituation einschließlich der Aufarbeitung der Rückstände zeitnah gelöst werden können.

2. Die BJV wir gebeten, möglichst umgehend geeignete Maßnahmen einzuleiten, um beim Nachlassgericht Harburg wieder eine Bearbeitungssituation herzustellen, in der Nachlassangelegenheiten in üblichen Zeitrahmen erledigt werden.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
23.09.2025
Ö 6.52
Lokalisation Beta

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