20-4699

Antrag SPD betr. Personalstärkung in Heil- und Pflegeberufen übergreifend in allen Krankenhausbereichen (zu 20-4610; 20-4644)

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.03.2019
Sachverhalt


Das Bundesgesundheitsministerium sieht inzwischen in vier pflegeintensiven Krankenhausbereichen seit dem 1.1.2019 Personaluntergrenzen vor. Dies betrifft Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Krankenhäuser müssen für die einzelnen Bereiche monatliche Durchschnittswerte der Personalbesetzung ermitteln. Unanhängige Wirtschafts- oder Buchprüfer müssen diese bestätigen. Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Werte unterschreiten müssen Vergütungsabschläge hinnehmen. Dies erfolgte im Rahmen der Ersatzvornahme (Verordnung zur Festlegung von Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen in Krankenhäusern - Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV vom 5. Oktober 2018) nachdem Versuche der Interessenvertreter der Krankenhäuser und Krankenkassen, diese selber festzulegen, gescheitert waren.

Auch in anderen Krankenhausbereichen sind immer wieder Engpässe im Personalschlüssel wahrzunehmen. Diese lassen sich auch nicht in allen Fällen vermeiden, doch sollte das Ziel einer verlässlichen medizinischen Daseinsvorsorge darin bestehen, solche Engpässe möglichst gering zu halten. Gerade im Rahmen von Konzentrationsbestrebungen der Fachversorgung - wie dies im Bereich der Geburtsmedizin in Harburg stattgefunden hat - sollten temporäre Schließungen nahezu ausgeschlossen sein und nur im äußersten Fall zur Gewährleistung der Patientensicherheit in Kauf genommen werden. Auch in diesem - sowie in weiteren - Fachbereich scheint eine freiwillige Festlegung von Personaluntergrenzen nicht in dem gewünschten Umfang gelungen zu sein. Dies hat auch enorme Folgen in der subjektiven Wahrnehmung der Versorgungssicherheit seitens der Patientinnen und Patienten. Dabei kann es nicht sinnvoll sein, individuelle und oftmals auch nicht hinreichend fundierte und belegte Schlüsselungen einzelnen Krankenhäusern oder sogar Abteilungen zuzuweisen. Hier ist auf eine allgemeinverbindliche Regelung in der Art der PpUGV zu zielen.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung fordert die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auf, beim Bundesministerium für Gesundheit darauf einzuwirken, die Regelungen des Verordnung zur Festlegung von Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen in Krankenhäusern - Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV auf weitere Krankenhausbereiche, insbesondere die Geburtsmedizin mit Pflegepersonal, Fachärzten und Hebammen und Geburtshelfern, auszuweiten.

Zudem fordert die Bezirksversammlung den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf, parallel mittels einer Bundesratsinitiative dieses Ziel zu erreichen.