21-3542

Antrag SPD betr. Alkoholfreie Zone am Striepensaal

Antrag

Letzte Beratung: 16.01.2024 Hauptausschuss Ö 4.3

Sachverhalt


 

Neuwiedenthal lebt von seinen grünen Zonen, die sich für Ruhe- und Spielmöglichkeiten anbieten.

Daher sind auch Sitzgelegenheiten besonders wichtige Stationen. Hier kann ausgeruht, gespielt oder auch nette Gespräche geführt werden. Insbesondere trifft dies auf den Grünzug Neuwiedenthal zu.

Der Grünzug ist als geschützte Grünanlage gemäß Grünanlagengesetz vom 18.10.1957 (/GrAnlG HA) ausgewiesen.

 

§3 (2) GrAnlG HA ermöglicht der zuständigen Behörde in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen durch Gebote und Verbote Anordnungen über die Benutzung der Anlagen oder Teile von ihnen zu treffen. Im nördlichen Teil des Grünzugs befindet sich der neu gestaltete Spielplatz Drachenthal. In diesem Bereich ist der Konsum von Alkohol untersagt.

 

Im südlichen Teil, beginnend ab dem Striepenweg in Höhe des Striepensaals sind jedoch keine derartigen Konsumverbote erlassen. Hier befindet sich der Hinweis auf die Grünanlage zusätzlich hinter der Sitzecke neben dem Striepensaal. Oft genießen hier Menschen die Gemeinsamkeit. Doch leider finden sich hier auch Menschen, die Alkohol konsumieren, zu laut werden und ihren Müll dann einfach liegen lassen.

 

So wünscht sich das keiner und es wäre eine Möglichkeit, auch hier den Konsum zu untersagen, wenn die Ausweisung der Grünanlage durch Versetzung des Schilds an den südlichen Rand der Aufenthaltsfläche und eine entsprechende Untersagung auf dem Schild erfolgt.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, ein Alkoholverbot im Umfeld des Striepensaals zu prüfen und bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen umzusetzen.

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