20-4718

Antrag NEUE LIBERALE: Sachstand Interessenbekundungsverfahren für Toilettenhäuschen

Antrag

Letzte Beratung: 18.04.2019 Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit Ö 5

Sachverhalt

Am 29.01.2019 hat die Bezirksversammlung auf Antrag der Neuen Liberalen die Bezirksverwaltung beauftragt, zeitnah alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die tatsächliche Nachnutzung des seit vielen Jahren leer stehenden historischen Toilettenhäuschens („Kioskhäuschen“) an der B73 gegenüber dem Möbelmarkt Mömax (ehemaliger Standort von Max Bahr) zu ermöglichen.

Soweit rechtlich geboten sollte dazu unverzüglich eine erneute Ausschreibung vorbereitet oder -soweit eine Ausschreibung rechtlich nicht erforderlich ist- umgehend ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren eingeleitet werden. Die Bezirksamtsleiterin erklärte noch während der seinerzeitigen Sitzung, es werde kurzfristig ein Interessenbekundungsverfahren auf den Weg gebracht.

Vor diesem Hintergrund fragten wir die Verwaltung:

1. Wurde ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren inzwischen eingeleitet und wenn ja, wann auf welche Weise?

2. Gibt es bereits ein Ergebnis oder Zwischenergebnis und wenn ja, wie sieht es aus?  Wenn nein, warum nicht?

3. Wie viele Interessenten haben sich bisher bei der Verwaltung gemeldet und um welche Projekte handelt es sich dabei? Bitte möglichst genau auflisten!

4. Ab wann kann ggf. wieder mit einer Nutzung des Gebäudes gerechnet werden? Wann wird die Verwaltung die entsprechende Entscheidung treffen?  

Die Antwort zu allen vier Fragen lautete:

Die vorliegende Anfrage 20-4691 zum Stand der Umsetzung des Beschlusses 20-4371 (Toiletten-/Kioskhäuschen an der B73) wird im Rahmen der politischen Anträge zu dem Thema „Proberäume für Musiker“ (u.a. Drucksache 20-4367) behandelt. Das Gebäude wird zurzeit auf dessen Eignung als Musik-Übungsraum geprüft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, wird das Bezirksamt über das Ergebnis berichten."

Das Bezirksamt antwortete - wie hier ersichtlich- sehr allgemein, ausweichend und damit völlig unzureichend. Zudem ist nicht erkennbar, weshalb auf eine derart überschaubare Antwort länger als die vorgesehenen acht Werktage gewartet werden muss.  

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, noch im Monat April 2019 in einem der zuständigen Fachausschüsse, vorzugsweise im Regionalausschuss Harburg, über den Sachstand zum Interessenbekundungsverfahren zu berichten und darzulegen, weshalb es keine weitergehenden Informationen zum Thema aufgrund der gestellten Anfrage gibt.    

Antrag der Abgeordneten, Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy

Harburg, 04.04.2019

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.

 

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