20-4483

Antrag NEUE LIBERALE: Grünflächen im Binnenhafen langfristig erhalten und planrechtlich sichern

Antrag

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26.02.2019
Sachverhalt

Grün-und Freiflächen geraten in Zeiten massiven Wohnungsbaus leicht ins Hintertreffen. Immer wieder haben auch etliche Mitglieder der Begleitgruppe Harburger Binnenhafen moniert, dass Grün- und Freiflächen im Zuge der starken baulichen Nachverdichtungen nicht hinreichend berücksichtigt würden. Gerade erst auf der Dezember-Sitzung der Begleitgruppe haben mehrere Teilnehmer ausdrücklich den Erhalt des so genannten „Wäldchens“, einer wilden Grünfläche nahe der Fischhalle gefordert.

Auch und vor allem für Kinder sind wilde Grünflächen, wie das Wäldchen am Kanalplatz wichtig, weil sie eine hohe Spielraumqualität aufweisen. Es gilt daher solche Flächen in einem Quartier mit stark wachsender Wohnbevölkerung auch langfristig zu erhalten, ggf. auch wilde Grünflächen neu entstehen zu lassen.

 

Der gesamte Bereich des Binnenhafens ist seit weit über 10 Jahren im sichtbaren Wandel. Das heute geltende Planrecht wurde größtenteils schon vor längerer Zeit geschaffen. Neueste Entwicklungen wurden bei der Erstellung vieler Bebauungspläne damals noch nicht abgesehen, der steigende Bedarf an Grün- und Freiflächen nicht hinreichend erkannt.

 

Die Antwort auf unsere jüngste Kleine Anfrage an die Verwaltung (Drucksache 20-4437.01)  hat ergeben, dass vor allem zwei derzeit noch bestehende Grün- bzw. Freiflächen  bei unverändertem Fortbestand der bisherigen Planungen voraussichtlich spätestens in 10 Jahren nicht mehr vorhanden wären.

Es handelt sich hier um folgende Flächen:

 

Zwischen Östlicher Bahnhofskanal, Neuländer Straße, Hannoversche Straße und Brenntag

Privat

B-Plan H 62:

-    Kerngebiet, Gewerbe und Wasserflächen

-    z.Z. wird für diesen Bereich der Bebauungsplan H 73 geplant (siehe Frage 4).

Biotopkartierung (Stand 2018):

-   halbruderale Gras- und Staudenfluren, Pionierwald, Ruderalgebüsche, offene Oberbodenbereiche, versiegelte Flächen

ca. 44.000 qm

Entlang Lotsekanal – nördlich Kanalplatz, Bunker

Privat

B-Plan H67/HF46:

-    Kerngebiet entlang der Uferkante mit Gehrecht.

Biotopkartierung (Stand 2018):

-   Gehölz, halbruderadle Gras- und Staudenfluren im Komplex mit unbefestigten verdichteten Sandflächen, Rasenflächen und befestigten Flächen

ca. 2.000 qm

 

Letztere Fläche ist das sogenannte „Wäldchen“, dessen Erhalt besonders vehement eingefordert wird.  Aber auch die Flächen innerhalb des BPlan 62  sowie mindestens eine weitere von der Verwaltung  nicht genannte wilde Grünfläche südlich des Kanalplatzes darf hier nicht außer Acht gelassen werden.

Jedenfalls die Bebauungspläne H67/HF46 und H62 müssten geändert werden, um die beiden von der Verwaltung genannten Grünflächen (siehe Kasten) erhalten zu können, so die Verwaltung in ihrer Antwort auf die obig genannte Anfrage. 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah Vorbereitungen zu treffen, damit sämtliches Planrecht im Harburger Binnenhafen so geändert wird, dass die derzeit noch vorhandenen wilden Grün- und Freiflächen langfristig erhalten bleiben. Dies betrifft insbesondere die Änderung der Bebauungspläne H67/HF46 und H62.

Antrag der Abgeordneten, Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy

Harburg, 07.02.2019

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f.d.R.