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Antwort Kleine Anfrage NEUE LIBERALE: Grünflächen im Binnenhafen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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12.02.2019
Sachverhalt


 

Zahlreiche Bauprojekte haben Harburgs Binnenhafen in den letzten Jahrzehnten verändert. Diese grundsätzlich sehr positive Entwicklung darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Gerade größere Bauprojekte sollten mit mehr Behutsamkeit als bisher angegangen werden, damit Harburgs Binnenhafen ein unverwechselbares Vorzeigequartier bleibt.  

Denn das ursprüngliche Konzept einer lebendigen Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit droht derzeit vollkommen aus dem Gleichgewicht zu geraten. Während künftig weiterhin viel neue Wohnbebauung realisiert werden soll, ist von Grün- und Freiflächen, die dem Sport, der Kultur und der Freizeit gewidmet sind, von offizieller Seite kaum die Rede. 

Es gilt jedoch, den besonderen Charakter des Binnenhafens zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dabei darf vor allem die Aufenthaltsqualität für die dort wohnenden und arbeitenden Menschen nicht außer Acht gelassen werden. Vielmehr sind insoweit hohe Standards bei der weiteren Gestaltung von „Harburgs Perle“ anzulegen.  

Immer wieder haben auch etliche Mitglieder der Begleitgruppe Harburger Binnenhafen moniert, dass Grün- und Freiflächen im Zuge der massiven Bebauung nicht hinreichend berücksichtigt würden. Gerade erst auf der Dezember-Sitzung der Begleitgruppe haben mehrere Teilnehmer ausdrücklich den Erhalt des so genannten „Wäldchens“, einer wilden Grünfläche nahe der Fischhalle gefordert.

Auch und vor allem für Kinder sind wilde Grünflächen, wie das Wäldchen am Kanalplatz wichtig, weil sie eine hohe Spielraumqualität aufweisen. Es gilt daher solche Flächen in einem Quartier mit stark wachsender Wohnbevölkerung auch langfristig zu erhalten, ggf. auch wilde Grünflächen neu entstehen zu lassen.

Der gesamte Bereich des Binnenhafens ist seit weit über 10 Jahren im sichtbaren Wandel. Das heute geltende Planrecht wurde größtenteils schon vor längerer Zeit geschaffen. Neueste Entwicklungen wurden bei der Erstellung vieler Bebauungspläne damals noch nicht abgesehen, der steigende Bedarf an Grün- und Freiflächen nicht hinreichend erkannt. 

Die im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung verfehlte seinerzeit mangels Teilnahme interessierter Menschen oft ihren Zweck, da der Binnenhafen damals eben noch eher als Randlage wahrgenommen wurde, auch deshalb, weil kaum jemand dort wohnte.

Es gilt daher auszuloten, wo und in welchem Umfang eine Änderung vorhandenen Planrechts gerade auch im Hinblick auf eine attraktivere Freiflächenplanung angezeigt ist.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:

1. Wo im Quartier Harburger Binnenhafen gibt es heute - vom Schlosspark abgesehen - Grün- und Freiflächen? Bitte Ort, Art, Umfang und ökologische Qualität der jeweiligen Fläche bezeichnen?

2. Welche unter 1. genannten Flächen lassen sich als wilde, nicht angelegte Flächen bezeichnen?

3. Welche der unter 1. genannten Grün- bzw. Freiflächen wird bei unverändertem Fortbestand der bisherigen Planungen voraussichtlich auch in 10 Jahren noch als Grün- und Freifläche vorhanden sein?

4. Welche Grün- und Freiflächen kommen in den nächsten Jahren aufgrund bereits vorgesehener Planungen in welcher Qualität hinzu?  Bitte Ort, Art, Umfang und ökologische Qualität der jeweiligen Fläche bezeichnen!

5. Welches Planrecht müsste konkret geändert werden, um die derzeit noch vorhandenen wilden Grün- und Freiflächen zu erhalten?

6. Den nötigen politischen Willen der Harburger Bezirksversammlung einmal vorausgesetzt: Welche weiteren Hürden gibt es ggf. für eine Änderung des Planrechts bezogen auf Frage 5.?

7. Vertreter der Verwaltung haben wiederholt geäußert, es sei beabsichtigt einige Bebauungspläne im Binnenhafen zu ändern oder neu aufzustellen, um Wohnungsbau in höherem Umfang als bisher zu realisieren. Beabsichtigt die Verwaltung im Rahmen der Schaffung neuen Planrechts auch vermehrt Grün- und Freiflächen zu berücksichtigen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum  nicht?

8. Der Erhalt des „Wäldchen“ am Kanalplatz (Baufeld B4) wird von vielen Menschen ausdrücklich und nachdrücklich eingefordert (siehe oben). Auf welche Weise kann diese Freifläche nicht nur kurzfristig sondern auch langfristig erhalten bleiben? Inwieweit wäre geltendes Planrecht zu ändern und welche ggf. weiteren Hürden müssten genommen werden?

Anfrage der Abgeordneten, Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy

Harburg, 17.01.2019

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.