Antwort Kleine Anfrage NEUE LIBERALE: Grünflächen im Binnenhafen
Letzte Beratung: 12.02.2019 Hauptausschuss Ö 4.20
Zahlreiche Bauprojekte haben Harburgs Binnenhafen in den letzten Jahrzehnten verändert. Diese grundsätzlich sehr positive Entwicklung darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Gerade größere Bauprojekte sollten mit mehr Behutsamkeit als bisher angegangen werden, damit Harburgs Binnenhafen ein unverwechselbares Vorzeigequartier bleibt.
Denn das ursprüngliche Konzept einer lebendigen Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit droht derzeit vollkommen aus dem Gleichgewicht zu geraten. Während künftig weiterhin viel neue Wohnbebauung realisiert werden soll, ist von Grün- und Freiflächen, die dem Sport, der Kultur und der Freizeit gewidmet sind, von offizieller Seite kaum die Rede.
Es gilt jedoch, den besonderen Charakter des Binnenhafens zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dabei darf vor allem die Aufenthaltsqualität für die dort wohnenden und arbeitenden Menschen nicht außer Acht gelassen werden. Vielmehr sind insoweit hohe Standards bei der weiteren Gestaltung von „Harburgs Perle“ anzulegen.
Immer wieder haben auch etliche Mitglieder der Begleitgruppe Harburger Binnenhafen moniert, dass Grün- und Freiflächen im Zuge der massiven Bebauung nicht hinreichend berücksichtigt würden. Gerade erst auf der Dezember-Sitzung der Begleitgruppe haben mehrere Teilnehmer ausdrücklich den Erhalt des so genannten „Wäldchens“, einer wilden Grünfläche nahe der Fischhalle gefordert.
Auch und vor allem für Kinder sind wilde Grünflächen, wie das Wäldchen am Kanalplatz wichtig, weil sie eine hohe Spielraumqualität aufweisen. Es gilt daher solche Flächen in einem Quartier mit stark wachsender Wohnbevölkerung auch langfristig zu erhalten, ggf. auch wilde Grünflächen neu entstehen zu lassen.
Der gesamte Bereich des Binnenhafens ist seit weit über 10 Jahren im sichtbaren Wandel. Das heute geltende Planrecht wurde größtenteils schon vor längerer Zeit geschaffen. Neueste Entwicklungen wurden bei der Erstellung vieler Bebauungspläne damals noch nicht abgesehen, der steigende Bedarf an Grün- und Freiflächen nicht hinreichend erkannt.
Die im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung verfehlte seinerzeit mangels Teilnahme interessierter Menschen oft ihren Zweck, da der Binnenhafen damals eben noch eher als Randlage wahrgenommen wurde, auch deshalb, weil kaum jemand dort wohnte.
Es gilt daher auszuloten, wo und in welchem Umfang eine Änderung vorhandenen Planrechts gerade auch im Hinblick auf eine attraktivere Freiflächenplanung angezeigt ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:
1. Wo im Quartier Harburger Binnenhafen gibt es heute - vom Schlosspark abgesehen - Grün- und Freiflächen? Bitte Ort, Art, Umfang und ökologische Qualität der jeweiligen Fläche bezeichnen?
2. Welche unter 1. genannten Flächen lassen sich als wilde, nicht angelegte Flächen bezeichnen?
3. Welche der unter 1. genannten Grün- bzw. Freiflächen wird bei unverändertem Fortbestand der bisherigen Planungen voraussichtlich auch in 10 Jahren noch als Grün- und Freifläche vorhanden sein?
4. Welche Grün- und Freiflächen kommen in den nächsten Jahren aufgrund bereits vorgesehener Planungen in welcher Qualität hinzu? Bitte Ort, Art, Umfang und ökologische Qualität der jeweiligen Fläche bezeichnen!
5. Welches Planrecht müsste konkret geändert werden, um die derzeit noch vorhandenen wilden Grün- und Freiflächen zu erhalten?
6. Den nötigen politischen Willen der Harburger Bezirksversammlung einmal vorausgesetzt: Welche weiteren Hürden gibt es ggf. für eine Änderung des Planrechts bezogen auf Frage 5.?
7. Vertreter der Verwaltung haben wiederholt geäußert, es sei beabsichtigt einige Bebauungspläne im Binnenhafen zu ändern oder neu aufzustellen, um Wohnungsbau in höherem Umfang als bisher zu realisieren. Beabsichtigt die Verwaltung im Rahmen der Schaffung neuen Planrechts auch vermehrt Grün- und Freiflächen zu berücksichtigen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
8. Der Erhalt des „Wäldchen“ am Kanalplatz (Baufeld B4) wird von vielen Menschen ausdrücklich und nachdrücklich eingefordert (siehe oben). Auf welche Weise kann diese Freifläche nicht nur kurzfristig sondern auch langfristig erhalten bleiben? Inwieweit wäre geltendes Planrecht zu ändern und welche ggf. weiteren Hürden müssten genommen werden?
Anfrage der Abgeordneten, Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy
Harburg, 17.01.2019
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender
f. d. R.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
29. Januar 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der NEUE-LIBERALE-Fraktion
(Drs. 20-4437) wie folgt Stellung:
Aufgelistet sind hier im Sinne der Anfrage auch Braunflächen auf denen eine Bebauung vorgesehen der rechtskräftig festgesetzt ist.
Ort |
öffentlich zugänglich / privat |
Art |
Ökologische Qualität |
Umfang |
Entlang Süderelbe – nördlich Dampfschiffsweg und Harburger Hauptdeich |
öffentlich zugänglich |
B-Plan H67/HF46: - Grünflächen mit Zweckbestimmung „Deichvorland“, Fläche mit wasserrechtlichen Regelungen (Hochwasserschutzanlage), Sondergebiet mit Zweckbestimmung Wassersportanlage und öffentlichem Gehrecht |
Biotopkataster (Stand 2016): - gesetzlich geschützter Auwald, Grünanlage, Grünland, Gewerbeflächen |
ca. 50.000 qm |
Entlang Lotsekanal – Lotsekai, Lotseplatz und Zitadellenbrücke (der Platz) |
öffentlich zugänglich |
B-Plan H67/HF46: - Straßenverkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“. |
- gepflasterte Platzfläche mit Sitzbänken teilweise mit Baumreihen entlang des Lotsekanals und auf den Plätzen |
ca. 7.000 qm |
Entlang Lotsekanal – nördlich Kanalplatz |
öffentlich zugänglich |
B-Plan H67/HF46: - Straßenverkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktfläche“. |
- gepflasterte Fläche mit Sitzstufen, Rasenfläche mit Gehölzbestand |
ca. 6.000 qm |
Entlang Lotsekanal – nördlich Kanalplatz, Bunker |
Privat |
B-Plan H67/HF46: - Kerngebiet entlang der Uferkante mit Gehrecht. |
Biotopkartierung (Stand 2018): - Gehölz, halbruderadle Gras- und Staudenfluren im Komplex mit unbefestigten verdichteten Sandflächen, Rasenflächen und befestigten Flächen |
ca. 2.000 qm |
Zwischen Schellerdamm und Östlicher Bahnhofskanal |
öffentlich zugänglich |
B-Plan H 59: - Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“, „Bolzplatz“ und „Parkanlage“. |
- in Umsetzung daher z.Z. offene Oberbodenbereiche |
ca. 19000 qm |
Zwischen Östlicher Bahnhofskanal, Neuländer Straße, Hannoversche Straße und Brenntag |
Privat |
B-Plan H 62: - Kerngebiet, Gewerbe und Wasserflächen - z.Z. wird für diesen Bereich der Bebauungsplan H 73 geplant (siehe Frage 4). |
Biotopkartierung (Stand 2018): - halbruderale Gras- und Staudenfluren, Pionierwald, Ruderalgebüsche, offene Oberbodenbereiche, versiegelte Flächen |
ca. 44.000 qm |
Neues Wegenetz insbesondere entlang der Uferkanten |
öffentlich zugänglich |
B-Plänen H61 / HF45 + H67 / HF47: - diverse Gehrechte |
- Siedlungs- und Gewerbeflächen entlang der Kaianlagen (siehe Frage 4). |
keine Quantifizierung |
Als „wilde, nicht angelegte Flächen“ lassen sich die Flächen mit den Nr. 4 und 6 bezeichnen.
Bei unverändertem Fortbestand der bisherigen Planung werden alle Flächen mit Ausnahme der Fläche 4 und teilweise 6 auch weiterhin als Grün- und Freiflächen vorhanden sein.
Auf der Fläche Nr. 6 zwischen Östlicher Bahnhofskanal, Neuländer Straße, Hannoversche Straße und Brenntag (Flurstück 1015, 4900) plant ein Vorhabenträger ein Quartier mit einer Mischung aus Wohnen und Arbeiten am Wasser.
Das städtebauliche Konzept sieht vor, dass zum Östlichen Bahnhofskanal eine umfangreiche Treppenanlage entsteht, die das Quartiersin-nere mit den Wasserflächen verbindet, und einen attraktiven Quartierseingang vom westlich des Plangebiets anschließenden Gebiet des Harburger Binnenhafens darstellen soll.
Das Quartiersinnere soll mit einem differenzierten Freiraumkonzept (u.a. Spielplätze) eine hohe Aufent-haltsqualität erhalten. Diese Ziele werden z.Z. im Bebauungsplanverfahren Harburg 73 umge-setzt.
Derzeit werden auf privaten Flächen mit öffentlichem Gehrecht die Kaianlagen des Lotseka-nals, des Ziegelwiesenkanals und des Verkehrshafens im Bereich nördlich des Kanalplatzes Ecke Blohmstraße (CML Frauenhofer-Institut), nördlich Veritaskai (Lorenz Hotel), westlich der Blohmstraße (HIP) und im Bereich des Treidelwegs als Freiflächen gesichert.
Darüber hinaus ist geplant, einen öffentlichen Weg am westlichen Ufer des Kaufhauskanals von der Straße Kanalplatz in südliche Richtung i. R. des Bauvorhabens Blohmstr./Kanalplatz, der nicht planungsrechtlich festgesetzt wurde, zu realisieren.
Die Bebauungspläne H67/HF46 und H62 müssten geändert werden. Die Änderung dieser Pläne ist vorgesehen, um hier Wohnungsbau zu ermöglichen.
Die Abstimmung der planerischen Ziele erfolgt unter Einbeziehung der kommunalpolitischen Gremien. Ansonsten obliegt es dem Abwägungsprozess innerhalb des Bebauungsplanverfahrens, ob und auf welche Weise die planerischen Ziele umgesetzt werden.Auch hierbei werden die kommunalpolitischen Gremien regelhaft beteiligt. Eine Präjudizierung der Abwägungsergebnisse ist im Vorwege unzulässig und führt zum Abwägungsausfall.
Zu konkret geplanten Grün- und Freiflächen siehe Antwort zu Frage 4!Grundsätzlich werden im Rahmen von Bebauungsplanverfahren auch ausreichende Flächen für Grünanlagen und Freiflächen vorgesehen. Die Abstimmung der entsprechenden Funktionspläne erfolgt stets unter Einbeziehung und Einflussnahme der kommunalpolitischen Gremien.
Siehe hierzu die Antworten zu Fragen 5 und 6.
Fredenhagen
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