Antrag Fraktion Die Linke Harburg betr.: Aktueller Stand und Zukunft des Kundenzentrums Süderelbe
Die Menschen in Süderelbe warten seit Jahren auf eine Antwort für ihr Kundenzentrum. Bereits 2019 wurde ein Neubau südlich der Busanlage am Bahnhof Neugraben in Aussicht gestellt. 2021 folgte ein Realisierungswettbewerb, Anfang 2022 wurde der Siegerentwurf vorgestellt. Geplant waren ein neues Verwaltungsgebäude mit dem Kundenzentrum Süderelbe, weitere Verwaltungsflächen und ein Sitzungssaal für den Regionalausschuss. Der Baubeginn sollte 2024 erfolgen.
Dazu kam es nicht. Wegen gestiegener Baukosten und Zinsen wurde das Neubauprojekt aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits erhebliche Mittel in Planung und Projektmanagement geflossen. Anschließend wurde angekündigt, den bestehenden Standort am Neugrabener Markt zu erhalten und zu sanieren. Nach Jahren des Wartens mussten sich die Menschen in Süderelbe damit erneut auf eine andere Lösung einstellen. Nun steht offenbar auch diese wieder infrage. In aktueller Berichterstattung hat Finanzsenator Andreas Dressel drei Standorte des Hamburg Service benannt, deren Zukunft geprüft wird. Neben Blankenese und Niendorf gehört auch Süderelbe dazu. Damit steht erstmals auch ein Wegfall des festen Standortes und dessen teilweise Ersetzung durch mobile Angebote im Raum. Das ist keine hinnehmbare “Lösung”.
Das ist auch deshalb schwer nachvollziehbar, weil die Öffnungszeiten des Standortes Süderelbe erst zum 1. April 2026 von 30 auf 34 Wochenstunden ausgeweitet wurden. Wenige Monate später steht möglicherweise der gesamte Standort zur Diskussion. Ein Wegfall des Kundenzentrums wäre für den Süderelberaum ein massiver Einschnitt in die soziale Infrastruktur. Die Region ist groß und viele Menschen haben bereits heute längere Wege nach Neugraben. Eine Verlagerung nach Harburg würde die Wege noch einmal verlängern. Besonders betroffen wären Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Ältere. Gleichzeitig würde sich die Frage stellen, welche zusätzlichen Belastungen dadurch für andere Standorte, insbesondere in Harburg, entstehen.
Digitalisierung kann den Zugang zur Verwaltung erleichtern. Sie ersetzt aber nicht für alle Menschen einen persönlichen und wohnortnahen Zugang. Soziale Teilhabe muss unabhängig davon möglich sein, ob jemand jung oder alt, technisch versiert oder unerfahren, mobil oder in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen ist keine Frage dessen, wer sich am besten an veränderte Verwaltungsstrukturen anpassen kann. Eine erreichbare und barrierefreie Verwaltung ist eine Verpflichtung und keine Option.
Die aktuellen Überlegungen reihen sich in eine Folge von Ankündigungen und Entscheidungen ein, über die die Menschen vor Ort und die Bezirkspolitik wiederholt erst spät informiert wurden. Erst wurde ein Neubau geplant, dann verworfen und stattdessen die Sanierung des bestehenden Standorts angekündigt – nun steht möglicherweise auch dessen Erhalt infrage. Beteiligung, Verlässlichkeit und Transparenz sehen anders aus. Gerade bei Entscheidungen über den Zugang zur öffentlichen Verwaltung müssen Betroffene und bezirkliche Gremien rechtzeitig informiert und einbezogen werden.
Bevor eine Entscheidung über die Zukunft des Kundenzentrums getroffen wird, muss deshalb klar auf den Tisch, was geplant ist und welche Folgen ein Wegfall für Süderelbe hätte.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine auskunftsfähige Vertretung der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg Service vor Ort, kurzfristig in die nächstmögliche Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe einzuladen, um über den aktuellen Stand und die Zukunft des Kundenzentrums Süderelbe zu berichten.
Dabei ist darzustellen, welche Planungen für den Standort derzeit bestehen, warum eine Aufgabe geprüft wird, welche Grundlagen hierfür herangezogen werden und wie das weitere Verfahren aussieht. Ebenfalls ist zu erläutern, was aus den bisherigen Planungen für den Neubau und die Sanierung des bestehenden Standortes geworden ist und welche Kosten bisher entstanden sind.
Sollte der feste Standort aufgegeben werden, ist darzustellen, wie ein mobiles Angebot konkret aussehen soll, welche Leistungen angeboten werden können, wann und in welchem Umfang es zur Verfügung stehen würde und welche Folgen für die Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, das Personal sowie die Auslastung anderer Standorte zu erwarten wären.
Das Bezirksamt wird gebeten, unter Federführung der Regionalbeauftragten für Harburg und Süderelbe und unter Beteiligung der zuständigen Fachämter einen Bericht über die Folgen eines möglichen Wegfalls des Kundenzentrums für den Süderelberaum zu erstellen und dem Regionalausschuss Süderelbe vorzulegen. Dabei sind insbesondere die Erreichbarkeit von Verwaltungsleistungen, Barrierefreiheit, soziale Teilhabe und die Auswirkungen auf Menschen zu betrachten, die auf wohnortnahe und persönliche Verwaltungsangebote angewiesen sind.
Die zuständige Fachbehörde ist vor einer abschließenden Entscheidung über die Zukunft des Standortes Süderelbe mit diesem Beschluss der Bezirksversammlung zu befassen. Die Bezirksversammlung Harburg und ihre zuständigen Gremien sind über das weitere Verfahren und die Entscheidung zu informieren.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.