Antrag FDP-Fraktion bzgl.: Bürgerenergieprojekte gemeinsam mit den niedersächsischen Nachbargemeinden voranbringen
Letzte Beratung: 16.05.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 3
Mit der bereits seit Sommer 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die Bürgerenergie maßgeblich gestärkt. Bürger, deren Postleitzahl sich in einem 50-Kilometer-Umkreis von einem Bürgerenergieprojekt befindet, können sich finanziell an einem solchen Projekt beteiligen.
Dabei sind Windenergieprojekte bis zu einer Leistung von 18 Megawatt und Fotovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 6 Megawatt als Bürgerenergieprojekt umsetzbar. An jedem Projekt müssen sich mindestens 50 Bürger bzw. natürliche Personen beteiligen. Für Bürger aus Harburg bietet sich daher die Chance, eine Beteiligung an Bürgerenergieprojekten in Hamburg und den Landkreisen Stade, Rotenburg (Wümme), Harburg, Lüneburg und dem Heidekreis zu beteiligen. Theoretisch bestünde sogar die Möglichkeit an einer Beteiligung an Bürgerenergieprojekten in den südlichen Landkreisen Schleswig-Holsteins.
Um den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben und Bürger durch eine Beteiligung an Projekten mitzunehmen, bedarf es einer Zusammenarbeit zwischen dem Bezirk und den umliegenden Landkreisen in Niedersachsen. Ziel soll es sein, gemeinsam eine Plattform zu schaffen, auf der Bürgerenergieprojekte veröffentlicht werden und auf der Projekte und Bürger zusammengebracht werden.
Wenn die Metropolregion nicht anfängt, muss Harburg eben den ersten Schritt machen.
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit den niedersächsischen Landkreisen Stade, Rotenburg (Wümme), Harburg, Lüneburg und dem Heidekreis ein Konzept zu entwickeln, das Bürgerenergieprojekte und Bürger zusammenbringt. Die Bezirksverwaltung soll der Bezirksversammlung bis zum 31. Dezember 2023 über ihre Aktivitäten und Fortschritte in diesem Bereich berichten.
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