Antrag FDP-Fraktion betr.: Querung über die Waltershofer Straße für den Radverkehr jeweils nur in der ersten Hälfte zulässig
An der Einmündung der Waltershofer Straße in die Cuxhavener Straße befindet sich eine Ampelanlage, auch für den Fußgänger- und Radfahrverkehr, zur Querung der Waltershofer Straße. Allerdings befindet sich das Bild für Fahrräder jeweils nur auf dem ersten Lichtzeichen, für die zweite Hälfte der Querung, von der Mittelinsel bis zur gegenüberliegenden Straßenseite, gibt es jeweils nur eine Fußgängerampel. Dies bedeutet, Fahrräder dürfen nur bis zur Mitte fahren, ab der Mitte muss zu Fuß gegangen und das Fahrrad geschoben werden. Sollte dies so nicht gemeint sein, sind die Verkehrszeichen nicht eindeutig und sollten irritationsfrei gestaltet werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Polizei um Auskunft zu bitten, warum jeweils nur die erste Hälfte der Querung der Waltershofer Straße an der Einmündung in die Cuxhavener Straße mit Fahrrädern befahren werden darf. Über das Ergebnis kann schriftlich berichtet und im Ausschuss für Mobilität beraten werden.