Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Öffentliche Nutzung Rathaus und Rathausplatz im IEK Eissendorf-Ost
Letzte Beratung: 13.10.2020 Hauptausschuss Ö 1.1
Zur städtebaulichen Entwicklung der Harburger Innenstadt wurden gut 10 Millionen Euro bis Ende 2023 bereitgestellt. Ein Ziel soll die Verknüpfung scheinbar zusammenhangsloser Quartiere sein. Ein zentraler Platz auch in Harburg ist dabei das Rathaus und der Rathausplatz.
Im Integrierten Entwicklungskonzept für das Fördergebiet Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost von 2017 heißt es unter anderem: „Das Rathaus und der Rathausplatz werden als städtebaulich sehr wertvoll eingeschätzt, dies wird durch die historische Bedeutung des Rathauses, des ehemaligen Stadtbades und der klaren städtebaulichen Fassung des Platzes durch die angrenzenden Gebäude definiert. Sie bilden einen sehr ansprechenden öffentlichen Raum und stellen das Verwaltungszentrum des Bezirks dar. Der Platz soll für temporäre Nutzungen geöffnet werden, um ihn noch mehr zu beleben.“
Als Projektidee wird ferner skizziert:
„Im Teilraum Innenstadt wird die Wiederbelebung des Rathausplatzes mit temporären Nutzungen und gezielter Ansiedlung von Gastronomie angestrebt. Eine Gestaltungsverordnung soll die öffentlichen Räume sowie Werbeanlagen regeln und der Innenstadt einen gestalterischen Rahmen geben. Denkbar im Rahmen der Wiederbelebung könnte eine Aufwertung der Randbebauung des Platzes sein. Dabei steht die Öffnung der Harburg Arcaden zum Rathausplatz hin im Fokus. Die ebenerdige Fläche könnte mit einer a ansprechenden Außengastronomie den Platz an dieser Stelle bis in die Abendstunden beleben. Auch die ehemalige Rathauskantine im Kellergeschoss des Rathauses ist eine zurzeit leerstehende gastronomische Fläche mit Potenzial, welches besser genutzt werden sollte. Die Maßnahmen rund um die Wiederbelebung des Rathausplatzes wurden auch im Bürgerdialog betont und hervorgehoben.“
Eine Gastronomie auf dem Harburger Rathausplatz könnte unserer Auffassung nach durchaus mehrere Fragestellungen zugleich klären:
a) Zentrales und einladendes Ambiente als Treffpunkt
b) Sauberkeit, auf die oftmals Gastonom*innen aus eigenen Interesse achten
c) Verknüpfung von Museumsachse (Magnete oft auswärtiger Besucher*innen) und Lüneburger Straße sowie der Wohnquartiere
d) Impulsgeber weiterer Bespielungen des Rathausplatzes und ggf. des Rathauses selbst
Dabei sollte ein ergebnisoffenes Verfahren gewählt, eine Art Versuchsballon gestartet werden, um mögliche Impulse zu konkretisieren. Lokale Gastronomen könnten etwa für ein halbes Jahr von Gebühren befreit werden und auf mit Holzplatten begradigtem Pflaster gerade in den Sommermonaten das unternehmerische Risiko erleichtert bekommen. Welche Art Gastronomie, welche Anforderungen an den Betreibenden zu stellen wären und welche Wirkungen auf die Belebung des Rathausplatzes erzielen würde, sollte dabei im best-practice-Verfahren ermittelt werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die beauftragte Stadterneuerungsgesellschaft Steg sowie Harburger Verwaltung werden gebeten, Möglichkeiten eines Gastronomiebetriebs auf dem Rathausplatz zu sondieren und ggf. nach einem Interessenbekundungsverfahren auszuschreiben. Auch sollten Möglichkeiten abgewogen werden, im Rathaus Flächen und Räume (ehem. Stadtarchiv unterm Dach, ehem. Rathauskantine im Souterrain) für öffentliche Nutzungen einzubeziehen.
Die Bezirksversammlung sollte, so möglich, in regelmäßigen Abständen in den Fachausschüssen über gemachte Erfahrungen informiert werden.
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