Antrag Die LINKE. betr.: Harburg für alle! - Jährlicher Tätigkeitsbericht der Bezirksamtsleitung
Die Bezirksversammlung hat - anders als Parlamente - lediglich Einfluss auf die Ausführung von Gesetzen und Verordnungen, nicht auf ihre Entstehung. Sie ist also eher als Verwaltungsgremium tätig. Daher ist sie auf eine gute funktionierende aber auch transparent geführte Bezirksverwaltung angewiesen, um bezirkliche Interessen möglichst effizient und zum Wohle der Allgemeinheit gegenüber den Landesinteressen zu vertreten. An erster Stelle steht hier die Bezirksamtsleitung, die seitens der Bezirksversammlung bestimmt bzw. gewählt wird und die die Bezirksverwaltung und ihr Tun gegenüber der Öffentlichkeit und Landesbehörden vertritt. Umso wichtiger ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Bezirksversammlung und –leitung, die in Zielsetzungen und konkreten Umsetzungsschritten zur Erreichung selbiger messbar ist.
Eine regelmäßiges Aufzeigen von lang-, mittel- und kurzfristigen Zielsetzungen der Bezirksverwaltung nach den thematisch gegliederten Dezernaten, von Vorgabe des Senats und den eigenen Schwerpunktsetzungen macht hier das Arbeiten der Bezirksverwaltung für alle transparenter, zeigt auf, wo Unterstützung der Bezirksversammlung aber auch Bürger*innen hilfreich wäre, aber auch ihre Grenzen bzw. übergeordnete Zielsetzungen bezirkliche Pläne durchkreuzen.
Für ein gemeinsames Handeln und lokale Transparenz ist hier ein Tätigkeitsbericht ein adäquates Mittel.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Bezirksamtsleitung zu einem jährlichen Tätigkeitsbericht aufzufordern. Dieser soll thematisch nach Dezernaten, inhaltlichen und strukturellen Zielsetzungen, Soll- und Ist-Kriterien und zeitlichen Perspektiven gegliedert sein und im regelmäßigen jährlichen Turnus der Bezirksversammlung, aber auch der breiten Öffentlichkeit vorgelegt werden und so die Arbeit im Bezirk für alle nachvollziehbar machen.