21-0343

Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt - Wir gut sind Frauen im Bezirk Harburg geschützt?

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.03.2020
12.11.2019
Sachverhalt

In Deutschland wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) für das Jahr 2017 insgesamt 915 Frauen als Opfer unter der Kategorie „Mord, Totschlag und Tötungen auf Verlangen“ in der Statistik erfasst. Davon wurden 564 versucht und 351 vollendet. Zusätzlich haben die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wovon zu 92,8% Frauen betroffen sind, zugenommen und zeigen, dass die Hemmschwelle für Übergriffe zu sinken scheint. Begriffe wie Beziehungstat oder Familiendrama verschleiern diese Gewalt gegen Frauen.

Bei Gewalt in Partnerschaften sind meist Frauen die Opfer. 2017 waren fast 114.000 von knapp 139.000 Opfern weiblich. Die Delikte umfassten unter anderem Stalking, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Bedrohung, Körperverletzung sowie Mord und Totschlag. Das Lagebild für 2018 soll Ende November 2019 vorgestellt werden.

Die Bedrohung von Frauen existiert weltweit. Nach einer UN-Studie wurden im Jahr 2017 weltweit 87.000 Frauen getötet, davon 50.000 von ihrem Partner oder von Familienangehörigen. Weltgesundheitsorganisation (WHO), Frauen- und Menschenrechtsorganisationen benennen diese Tötungsdelikte mit dem Begriff Femizid, wenn von Morden an Frauen die Rede ist, weil sie Frauen sind. In vielen südamerikanischen Ländern ist Femizid bereits ein eigener Straftatbestand. Der internationale Begriff sollte auch in Deutschland zu verwendet werden, wenn Tötungen von Frauen durch "hierarchische Geschlechterverhältnisse" motiviert sind.

Zwei Drittel der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen haben schwere oder sehr schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten. Risikofaktoren für schwere Gewalt sind gewaltsame Kindheitserfahrungen, Trennung oder Trennungsabsicht sowie Alkoholkonsum des Partners. Als weitere Risikofaktoren gelten soziale Isolation von Frauen, Schwangerschaft und Geburt sowie ungleiche Rollenverteilungen im Geschlechterverhältnis.

 Viele Fälle von Gewalt werden von den betroffenen Frauen nicht angezeigt und viele der Betroffen suchen keine Hilfeeinrichtungen auf. Plätze in Frauenhäusern reichen für betroffene Frauen und Kinder nicht aus. Der jüngste Fall eines Tötungsdelikts an einer Frau im Bezirk Harburg war im Juni 2019 in Neugraben –Fischbek an einer 36- jährigen dreifachen Mutter.

Es ist bekannt, dass mit Schulungen zu Stalking und Fallberatungen zumindest die Wahrscheinlichkeit vermindert werden kann, dass solche Taten geschehen. Längst nicht alle Polizeidienststellen haben Stalking-Beamte, die typische Muster und Warnsignale erkennen könnten. Dazu sind Hintergrundwissen, Recherche und mehrfache Gespräche mit potentiellen Tätern notwendig.

Petitum/Beschluss

Beamtinnen und Beamte des LKA und Vertreter/innen der zuständigen Fachbehörde werden in den Ausschuss Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion für geladen, um über die Bedrohung von Frauen durch Gewalt, über Prävention, Hilfen und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen im Bezirk Harburg zu berichten.