22-0102

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Was bedeutet das Klimaanpassungsgesetz für den Bezirk Harburg?

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.09.2024
Sachverhalt

Am 1. Juli 2024 trat das Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Es schafft eine gesetzliche Grundlage für die aufgrund des Klimawandels dringend notwendige Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen. Denn Starkregen und Hochwasser, Hitzewellen und Dürrephasen sind in den vergangenen Jahren bereits häufiger und heftiger geworden; diese Entwicklung wird sich in Zukunft noch verstärken. Zusätzlich zum weiterhin nicht zu vernachlässigenden Klimaschutz müssen wir der Klimafolgenanpassung daher einen hohen Stellenwert einräumen. Nach dem Klimaanpassungsgesetz sollen die Länder eigene Klimaanpassungsstrategien und lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufstellen.

Im Bezirk Harburg findet die Klimafolgenanpassung schon jetzt in Theorie und Praxis statt: Im Integrierten Klimaschutzkonzept für den Bezirk Hamburg-Harburg wird auch die Anpassung an den Klimawandel behandelt. Bei den Neubaugebieten in Neugraben-Fischbek wurden im Rahmen von RISA Schwammstadt-Elemente zur Vorsorge gegen Starkregen umgesetzt. Und für das Schippsee-Quartier, das bei hohen Temperaturen überdurchschnittlich stark belastet ist, wurden Konzepte erarbeitet, wie es ein klimaresilientes Quartier werden kann, ein Modellquartier, in dem die Menschen besser vor Hitze und Starkregen geschützt sind.

Neben stadtplanerischen Anpassungen in den Quartieren, um gegen Hitze und Starkregen besser gewappnet zu sein, gehört natürlich der Hochwasserschutz zur Klimaanpassung, aber auch Maßnahmen wie die Wiedervernässung bzw. Renaturierung von Mooren, um die natürliche Wasserspeicherung zu erhöhen.

 

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung möge im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) vorstellen, wie sich das Klimaanpassungsgesetz im Bezirk Harburg konkret auswirken wird oder auswirken könnte. Dabei möge insbesondere eingegangen werden auf Veränderungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, Anpassungen für bestehende Quartiere und Verkehrsflächen, Sicherstellung von ausreichendem Hitzeschutz, Verbesserungen für den Hochwasserschutz, Auswirkungen auf bestehende Überschwemmungsgebiete, den Umgang mit unseren Moorflächen, Naturschutzgebieten und Grünflächen sowie Chancen zu einer besseren Finanzierung notwendiger Anpassungen.