Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Verkehrsbehinderungen und Gefährdungen im Rehrstieg durch unerlaubtes Halten beenden
Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 3.10
Im Bereich des Rehrstiegs, insbesondere auf Höhe des Netto- und TEDi-Marktes, kommt es regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen durch Fahrzeuge, die dort kurzfristig halten, um Einkäufe zu erledigen oder Besorgungen zu machen.
Die Fahrzeuge werden häufig auf Geh- und Radwegen oder direkt auf der Fahrbahn abgestellt. Dies verstößt gegen die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere § 12 Absatz 1, der das Halten auf Geh- und Radwegen sowie an Stellen, an denen der Verkehr behindert oder gefährdet wird, ausdrücklich untersagt.
Dieses Verhalten führt zu erheblichen Beeinträchtigungen:
• Fußgänger:innen, darunter mobilitätseingeschränkte Personen, Familien mit Kinderwagen und Kinder, werden gezwungen, auf den Radweg oder die Fahrbahn auszuweichen. Gleichzeitig weichen Radfahrende aufgrund der blockierten Radwege auf den Gehweg aus, was zu weiteren Konflikten und einer Gefährdung sowohl für Fußgänger:innen als auch Radfahrende führt. Diese Situation beeinträchtigt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erheblich.
• Auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge verengen die Straße, was den Verkehrsfluss behindert und zu Konfliktsituationen zwischen entgegenkommenden Fahrzeugen, insbesondere Linienbussen, führt. Dadurch entstehen Verzögerungen und ein erhöhtes Unfallrisiko.
Bisherige Maßnahmen zur Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften reichen nicht aus, um die Situation zu entschärfen.
Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Maßnahmen zur Entschärfung der Haltesituation im Bereich des Rehrstiegs auf Höhe des Netto- und TEDi-Marktes zu prüfen und umzusetzen. Dazu gehören:
1. Regelmäßige Schwerpunktkontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften aus § 12 StVO. Dabei sollen insbesondere Verstöße gegen das Halten auf Gehwegen, Radwegen und der Fahrbahn konsequent geahndet werden.
2. Prüfung zusätzlicher Maßnahmen, wie z. B.:
• Einrichtung klar definierter Kurzhaltebereiche an geeigneten Stellen, um geordnete und sichere Haltemöglichkeiten zu schaffen.
• Kennzeichnung von Sperrflächen und verstärkte Beschilderung, um das Halten auf der Fahrbahn zu unterbinden.
3. Kommunikationsmaßnahmen, um Anwohner:innen, Kund:innen und die umliegenden Geschäfte für die Problematik sowie die geltenden Regelungen der StVO zu sensibilisieren.
Die Ergebnisse der Maßnahmen und Kontrollaktivitäten sollen dem Ausschuss für Mobilität und Inneres vorgestellt werden.
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