Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Tempo-30-Zone in Cranz verlängern
Am südlichen Ortseingang von Cranz beginnt die Tempo-30-Zone auf dem Estedeich erst nach der Einmündung zum Estebogen. Viele von Westen kommende Kfz fahren aktuell mit zu hoher Geschwindigkeit ins Dorf hinein, auch, da sie auf dem Estedeich Vorfahrt haben. Im Bereich westlich der Tempo-30-Zone befindet sich zudem eine Bushaltestelle, sodass Fußgänger*innen hier häufig die Straße queren. Nahe der Einmündung des Estebogens befinden sich eine Schule, eine Kita und der Sportplatz, weshalb hier viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Im Estebogen besteht bereits eine Tempo-30-Zone, obwohl die Straße aktuell noch als eine Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung (BSGB) klassifiziert ist.
Aus unserer Sicht ist die Klassifizierung als BSGB nicht mehr sachgerecht. Die Straße dient hauptsächlich zur Erschließung der anliegenden Bebauung.
Durch einen Zusammenschluss beider Tempo-30-Zonen und die Verlängerung der Tempo-30-Zone im Estedeich bis zur Landesgrenze ließe sich die Sicherheit in diesem Bereich erhöhen. Voraussetzung dafür wäre, dass die Vorfahrtsregelung an der Einmündung Esteddeich/Estebogen zu „Rechts-vor-Links“ geändert wird. Hierzu müsste das Zeichen 301 weggeordnet werden. Dies dürfte in der Praxis zusätzlich dazu führen, dass die Kfz mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit ins Dorf einfahren. Die einheitlichere Geschwindigkeitsregelung auf dem Estedeich und im Estebogen wäre zudem für die Verkehrsteilnehmenden einfacher und nachvollziehbarer.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der BVM dafür einzusetzen, dass diese die Klassifizierung des Estedeichs als BSGB überprüft und eine Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone im Estedeich nach Westen bis zur Landesgrenze und den Zusammenschluss mit der Tempo-30-Zone im Estebogen prüft.
Bei positivem Ergebnis bittet die Bezirksversammlung das Bezirksamt zusammen mit der lokalen Straßenverkehrsbehörde die Umsetzung der neuen Tempo-30-Zone durchzuführen. Die Umsetzung soll mit möglichst wenig baulichem Aufwand durchgeführt werden.
Über die Ergebnisse der Prüfung und die einzelnen Schritte zur Umsetzung soll der Ausschuss für Mobilität und Inneres informiert werden.
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