22-0982.02

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Ausweitung der Tempo-30-Zone im Cranzer Elbdeich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.04.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 4.2

Sachverhalt

Die bestehende Tempo-30-Zone im Cranzer Elbdeich beginnt aus westlicher Richtung kommend erst auf Höhe der Bushaltestelle. Der Straßenabschnitt zwischen der Einmündung vom Cranzer Hauptdeich und dem Beginn der Tempo-30-Zone unterliegt daher noch der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h.

Verkehrsbeobachtungen zeigen, dass Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit in den Cranzer Elbdeich einfahren, insbesondere wenn Verkehrsteilnehmende den Cranzer Hauptdeich zur Stauumfahrung nutzen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Anwohner*innen und anderen Verkehrsteilnehmenden.

Eine Ausweitung der Tempo-30-Zone bis zur Einmündung würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen.

Petitum/Beschluss


Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, die bestehende Tempo-30-Zone im Cranzer Elbdeich bis zur Einmündung vom Cranzer Hauptdeich zu verlängern.

Über das Ergebnis der Prüfung und die weitere Veranlassung möge der Ausschuss für Mobilität und Inneres informiert werden.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

30. März 2026

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

  1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation

Der Cranzer Elbdeich zweigt an der betreffenden Örtlichkeit vom Cranzer Hauptdeich winkelig ab. Er verläuft auf ca. 150 Metern im spitzem Winkel zum Cranzer Hauptdeich und mündet schließlich auf den Estedeich. Er ist durch drei Überfahrten mit dem Cranzer Hauptdeich verbunden.

Im Einvernehmen mit dem Bezirk wurde im Estedeich und im Cranzer Elbdeich zwischen Estedeich und Cranzer Elbdeich Hausnr. 37 am 08.01.2013 unter Az.: 047/8V/0019596/2013 eine „Zone 30“ angeordnet und eingerichtet.

Der Bereich Cranzer Elbdeich zwischen Hausnummer 37 und Hausnr. 45a wurde nicht als „Zone 30“ angeordnet. In diesem Abschnitt beträgt die Fahrbahnbreite ca. 9 Meter.

Aufgrund der geplanten vierjährigen Bauzeit der Deicherhöhung gibt es derzeit ein Planfeststellungsverfahren für den Cranzer Hauptdeich und den Neuenfelder Hauptdeich. Dieses Verfahren wurde in zwei Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Ein konkretes Zeitfenster der Bauarbeiten ist hier nicht bekannt.

Im Rahmen dieser Deicherhöhung ist eine umfangreiche Umplanung des Straßenkörpers zwischen Hausnr. 32 und 45a geplant. Hierbei soll der Cranzer Elbdeich im nicht ausgewiesenen „Zone 30 Bereich voraussichtlich lediglich noch Überfahrten zu den einzelnen Häusern erhalten und im überwiegenden Teil als Rad- und Fußweg hergestellt werden.

  1. Bewertung

Eine Verkehrsunfallauswertung der letzte drei Jahre (01.01.2023-31.12.2025) ergab ein unauffälliges Unfalllagebild für den Cranzer Elbdeich. Es kam lediglich zu drei Verkehrsunfällen, die im Zusammenhang mit dem Parken/Rangieren und Vorbeifahren standen. Zwei dieser Unfälle ereigneten sich innerhalb der Tempo 30-Zone. Zu Fuß Gehende oder Radfahrende waren nicht beteiligt.

Es liegen darüber hinaus keine Hinweise darauf vor, dass die Verkehrssicherheit im Bereich des Cranzer Elbdeichs beeinträchtigt ist.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächenhaften Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.

Die Straßenverkehrsbehörde weist jedoch darauf hin, dass der Bereich des Cranzer Elbdeichs, der nicht als Tempo 30-Zone ausgewiesen ist, in der aktuellen Ausgestaltung mit einer Fahrbahnbreite über 9 Metern nicht der Charakteristik einer Tempo 30-Zone entspricht.

Um das angestrebte niedrige Geschwindigkeitsniveau auf Dauer zu erzielen, reicht häufig die Aufstellung von Verkehrszeichen allein nicht aus.

Der hier zur Rede stehende einseitig bebaute Straßenabschnitt wäre in der genannten Länge bei einer Ausweitung der Tempo 30 Zone an drei zusätzlichen Örtlichkeiten (nach jeder Überfahrt zum Cranzer Hauptdeich) mit dem Verkehrszeichen (VZ) 274.1, bzw. VZ 274.2 auszuschildern. Die Leitlinie VZ 340 wäre zu entfernen. Die Fahrbahnbreite müsste baulich reduziert werden.

  1. Fazit

Der Cranzer Elbdeich wird als verkehrssicher bewertet. Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Die Zuständigkeit für die Ausweitung von Tempo 30-Zonen liegt bei der BVM.

Vor dem Hintergrund der Deicherhöhung mit umfangreicher Umplanung des Straßenkörpers im relevanten Bereich, scheint eine Umsetzung der Ausweitung der „Zone 30“ in der Sinngebung fraglich, jedoch temporär möglich. Der Abschnitt weist jedoch nicht die Charakteristik einer Tempo 30-Zone auf, sodass fraglich ist, ob die Ausweitung der Zone zur Reduzierung der Geschwindigkeit führen würde. Daher wären vor der Ausweitung der Tempo 30-Zone umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich.

gez. Böhm f.d.R.

Schulz

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Cranzer Elbdeich Estedeich

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