20-3647

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Musik-Proberäume für den Bezirk Harburg

Antrag

Letzte Beratung: 18.04.2019 Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit Ö 1.1

Sachverhalt

Seit mehr als sechs Jahren bemängelt die Initiative SuedKultur einen erheblichen

Mangel an Proberäumen für Musiker (z.B. März 2011 – Initiative die damals leerstehenden ehem. Polizeiwache Nöldkestr. zu Proberäumen umzufunktionieren) Im Juni 2015 stellte auch die Bezirksversammlung (s. Drs. 20-0769.01) fest, dass „ein erheblicher Bedarf in

Harburg an Probenräumen für Musiker besteht. Dieses wird durch Äußerungen seitens

des Vereins SuedKultur e.V. bestätigt.“ Dies wurde im Jan. 2017 durch die Verwaltung

nochmals bestätigt. „Laut Aussage des RockBüro Hamburg e.V. würden 20 - 50 weitere

Räume in Harburg die Übungsraumsituation erheblich entspannen und gemäß Betreiber

von bandnet.de, der ebenfalls eine kleine Umfrage durchgeführt hat, sei Harburg

schlecht abgedeckt und es suchten 13 Bands einen Proberaum in Harburg. Das

Frauenmusikzentrum in Ottensen sowie der Betreiber von cdhamburg.de (Carajo

Distorsion Hamburg) in Veddel teilten jeweils mit, dass dort auch Harburger probten,

weil sie in Harburg nichts gefunden hätten.“

Mittlerweile hat die Initiative SuedKultur Kontakte auch zu möglichen Investoren herstellen können, die einen möglichen Ankauf ungenutzter städtischer oder privater Immobilien ebenso tätigen könnten wie auch Umbauten nach dem akustischen „Raum-in-Raum“-System.

Damit das bezirkliche sowie städtische Ziel, Proberäume für Musikerinnen und Musiker

zu schaffen erreicht werden kann, ist es notwendig hier ein politisches Signal zu setzen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung spricht sich für die Schaffung von Proberäumen im Bezirk Harburg aus und bittet:

         Die Verwaltung, mögliche leerstehende Gebäude auf Nutzung als Musikproberäume zu prüfen. So insbesondere das Gebäude der ehemaligen ZEWU an der Buxtehuder Straße 76 und weitere sechs Räume mit Flächen von jeweils mindestens 20 – 30 Quadratmeter pro Raum.

         Den möglichen Verkauf der Gebäude oder eine dauerhafte Überlassung in einem gesonderten Mietverhältnis, das bauliche Investitionen rechtfertigt, zu prüfen.

         Bei der Behörde für Kultur und Medien wie auch der nachgeordneten Hamburger Kreativgesellschaft GmbH diesbzgl. um Unterstützung  anzufragen.

         Über die Ergebnisse soll im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (KSF) berichtet werden.

 

 

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