Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Musik-Proberäume für den Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 30.04.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 32.1.16
Seit mehr als sechs Jahren bemängelt die Initiative SuedKultur einen erheblichen
Mangel an Proberäumen für Musiker (z.B. März 2011 – Initiative die damals leerstehenden ehem. Polizeiwache Nöldkestr. zu Proberäumen umzufunktionieren) Im Juni 2015 stellte auch die Bezirksversammlung (s. Drs. 20-0769.01) fest, dass „ein erheblicher Bedarf in
Harburg an Probenräumen für Musiker besteht. Dieses wird durch Äußerungen seitens
des Vereins SuedKultur e.V. bestätigt.“ Dies wurde im Jan. 2017 durch die Verwaltung
nochmals bestätigt. „Laut Aussage des RockBüro Hamburg e.V. würden 20 - 50 weitere
Räume in Harburg die Übungsraumsituation erheblich entspannen und gemäß Betreiber
von bandnet.de, der ebenfalls eine kleine Umfrage durchgeführt hat, sei Harburg
schlecht abgedeckt und es suchten 13 Bands einen Proberaum in Harburg. Das
Frauenmusikzentrum in Ottensen sowie der Betreiber von cdhamburg.de (Carajo
Distorsion Hamburg) in Veddel teilten jeweils mit, dass dort auch Harburger probten,
weil sie in Harburg nichts gefunden hätten.“
Mittlerweile hat die Initiative SuedKultur Kontakte auch zu möglichen Investoren herstellen können, die einen möglichen Ankauf ungenutzter städtischer oder privater Immobilien ebenso tätigen könnten wie auch Umbauten nach dem akustischen „Raum-in-Raum“-System.
Damit das bezirkliche sowie städtische Ziel, Proberäume für Musikerinnen und Musiker
zu schaffen erreicht werden kann, ist es notwendig hier ein politisches Signal zu setzen.
Die Bezirksversammlung spricht sich für die Schaffung von Proberäumen im Bezirk Harburg aus und bittet:
Die Verwaltung, mögliche leerstehende Gebäude auf Nutzung als Musikproberäume zu prüfen. So insbesondere das Gebäude der ehemaligen ZEWU an der Buxtehuder Straße 76 und weitere sechs Räume mit Flächen von jeweils mindestens 20 – 30 Quadratmeter pro Raum.
Den möglichen Verkauf der Gebäude oder eine dauerhafte Überlassung in einem gesonderten Mietverhältnis, das bauliche Investitionen rechtfertigt, zu prüfen.
Bei der Behörde für Kultur und Medien wie auch der nachgeordneten Hamburger Kreativgesellschaft GmbH diesbzgl. um Unterstützung anzufragen.
Über die Ergebnisse soll im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (KSF) berichtet werden.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
23. April 2019
Vorlage der Verwaltung zum Rechercheauftrag der Bezirksversammlung Harburg
zum Thema „Proberäume in Harburg“
Bezug:Drs. 20-3647, 20-4367, 20-4368, 20-4374 sowie
Beschluss des KSF vom 31.01.2019 „Proberäume für Musiker“
Ausgangslage
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (KSF) hat in seiner Sitzung am 31.01.2019 das Thema „Proberäume für Musiker“ und die dazu vorliegenden Drucksachen 20-3647, 20-4367, 20-4368 und 20-4374 ausführlich diskutiert. Hintergrund war, dass die schwierige Situation, in Harburg einen Proberaum zu finden, aktuell dadurch verstärkt werde, dass zahlreichen Musikern die Proberäume gekündigt wurden. Der KSF hat daher einstimmig folgenden Beschluss gefasst (ergänzt durch eine Liste potentiell in Frage kommenden Objekte:
„Die Bezirksverwaltung (nicht nur das Dezernat 3, sondern alle Dezernate) möge kurzfristig alle Möglichkeiten der Unterbringung von Musikern, wie z.B. Container oder freiwerdende Gebäude oder Unterbringungen prüfen und mitteilen, wo Nutzungen, ggf. auch nur temporär, in Frage kämen.“
Da es im Bezirksamt Harburg keine Personalressourcen für diese Aufgabe gibt, hat die Bezirksamtsleitung einmalig Mittel für eine befristet beschäftigte Honorarkraft zur Verfügung gestellt. Ziel war die Vorstellung der Recherche-Ergebnisse im letzten KSF dieser Legislaturperiode.
Vorgehen bei der Recherche
- Tabellarische Zusammenfassung der möglichen Objekte, basierend auf den Vorschlägen aus dem KSF, den Drucksachen sowie weiteren der Verwaltung genannten Objekten
- Interne Prüfung durch das Dezernat 3 und 4 auf Leerstand
- Recherche der Eigentümer*innen und Ansprechpersonen
- Klärung der Anforderungen an einen geeigneten Proberaum
- (mehrmalige) Kontaktaufnahme mit Ansprechpersonen zur Abfrage der Möglichkeit einer (temporären) Nutzung der Immobilien als Proberäume
- Identifizierung geeigneter bzw. ungeeigneter Objekte
- Vor-Ort-Termin bei vier möglichen Objekten mit mehreren Musikern und Vertreter*innen von SuedKultur und der Dezernate 3 und 4
- Zusammenfassung der Rechercheergebnisse und Aufbereitung für den KSF am 18.04.19
Ergebnis
Es wurden 20 konkrete Objekte in Harburg auf ihre potentielle Eignung als Proberaum geprüft. Zudem wurden mehrere Schulen und Kleingartenvereine bezüglich möglicher Mitnutzung von Räumen sowie der Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) wegen nicht mehr benötigter Container kontaktiert (Näheres siehe beigefügte tabellarische Übersicht).
14 Objekte sowie die Nutzung von Containern wurden auf die Eignung als Proberaum überprüft und für ungeeignet befunden.
Bei zwei Objekten sowie bei der Anfrage der Behörde für Schule und Berufsbildung bei fünf Schulen fehlen noch die abschließenden Rückmeldungen, sodass hier eine Aussage noch nicht möglich ist.
Es konnten sechs Objekte identifiziert werden, die möglicherweise als (temporäre) Proberäume in Frage kommen könnten. Es handelt sich dabei um den ehemaligen Standort der Lessing Stadtteilschule am Sinstorfer Weg (Zwischennutzung), das ehemalige Toilettenhäuschen am Schwarzenberg / Ecke Bissingstraße, das ehemalige Toitetten- bzw. Kioskhäuschen an der B 73 sowie den Bunker am Schwarzenberg / Lessing Gymnasium. Darüber hinaus haben zwei Kleingartenvereine signalisiert, dass ggf. eine Mitnutzung der Vereinsgebäude in Frage kommen könnte. Bei allen Objekten konnten in der Kürze der Zeit nicht alle Fragen für ein mögliches Mietverhältnis abschließend geklärt werden. Zudem sind beim Toilettenhäuschen, Kioskhäuschen und Bunker erhebliche Investitionen für eine Nutzung erforderlich.
Petitum:
Die Bezirksversammlung wird gebeten, über das weitere Vorgehen zu beschließen.
Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Dem Bezirksamt stehen derzeit keine eigenen Ressourcen für eine weitergehende Prüfung zur Verfügung. Ggf. ist eine externe Stelle mit Erfahrung in Bauunterhaltung, dem Vermietungsgeschäft sowie den Bedürfnissen der Musiker*innen zu beauftragen. Ungeachtet dessen sind an dieser Stelle die Möglichkeiten des Bezirksamtes begrenzt, um auf Akteure des freien und stark nachgefragten Immobilienmarkts zu Gunsten der Kreativwirtschaft einzuwirken.
Die Hamburg Kreativgesellschaft hat auf Nachfrage mitgeteilt, ebenfalls keine Kapazitäten zu haben.
Zudem ist eine stärkere Beteiligung der Kulturschaffenden mit ihrer Expertise im weiteren Verlauf der Prüfungen zu klären. Darüber hinaus ist ggf. in einem zusätzlichen Schritt ein Verfahren festzulegen, das die Anmietung sowie die Vergabekriterien für geeignete Proberäume vorgibt und klärt, wer hierfür verantwortlich ist. Sowohl Bezirksamt als auch Kreativgesellschaft können die Aufgabe einer Vermittlungsstelle für Proberäume im Bezirk Harburg nicht wahrnehmen.
Fredenhagen
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