Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Mehr Verkehrssicherheit in der Fleestedter Straße
Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 3.9
Die Fleestedter Straße im Stadtteil Sinstorf verläuft vom Knoten Winsener Straße/Maldfeldstraße in gerader Linie bis zum Ortskern von Fleestedt. Sie ist am nördlichen Ende von der Winsener/Hittfelder Straße aus nur über den Geh- und Radweg erreichbar und führt auf Hamburger Gebiet durch ein Wohngebiet mit den Querstraßen Hufeisen, Speckshörn, Rüstweg und Grenzkehre.
Nördlich der Kreuzung Rüstweg handelt es sich um eine Sackgasse, die für den Kfz-Verkehr ausschließlich das Wohnviertel erschließt. Auf der Westseite befindet sich kein Geh- oder Radweg. Auf der Ostseite der Fahrbahn sind einige bauliche Fahrbahnverengungen vorhanden. Auf dem Gehweg ist streckenweise eine weiße Linie aufgemalt, bei der es sich früher möglicherweise um eine Radwegmarkierung gehandelt hat. In diesem Teil der Fleestedter Straße gilt Tempo 50. Sie ist für die Kinder des Wohnquartiers und der Gastschüler*innen aus Fleestedt an Hamburger Schulen ein stark frequentierter Schulweg, z. B. in Richtung Scheeßeler Kehre, Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Lessing-Stadtteilschule und Immanuel-Kant-Gymnasium.
Da der östliche Gehweg trotz der teilweise vorhandenen Radwegmarkierung nicht für den Radverkehr freigegeben ist, müssen Kinder ab 10 Jahren hier in beide Richtungen die Fahrbahn im Mischverkehr nutzen. Da keine Halteverbote angeordnet sind, darf beidseitig geparkt werden; vorzugsweise wird von den Anwohnenden die Ostseite zwischen den Fahrbahnverengungen beparkt. Anwohnende berichten aber, dass auch auf der Westseite Fahrzeuge abgestellt werden, gelegentlich sogar größere LKW, die über Nacht dort abgestellt werden.
Die Gesamtsituation ist eine unnötige Gefährdung für den Radverkehr, da es keinen überzeugenden Grund gibt, warum hier in der Zufahrt zu den verkehrsberuhigten Bereichen der Nebenstraßen Hufeisen und Speckshörn Tempo 50 erlaubt ist.
Im südlichen Bereich zwischen Rüstweg und An der Grenzkehre handelt es sich um eine Vorfahrtstraße, die schnurgerade und ohne Fahrbahneinengungen verläuft. Offensichtlich sieht sich die Straßenverkehrsbehörde veranlasst, durch entsprechende Beschilderung zu verdeutlichen, dass hier „nur“ Tempo 50 gilt, da ohne Beschilderung der Eindruck entstehen könnte, dass es sich um eine Landstraße handelt. Die beidseitig vorhandenen Gehwege sind nicht für den Radverkehr freigegeben, sodass nur Kinder unter 10 Jahren und ihre Begleitung sie mit dem Fahrrad nutzen dürfen. Die Bezirksversammlung empfiehlt ein abgestimmtes Vorgehen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf niedersächsischer Seite.
In der Fortführung der Straße auf niedersächsischem Gebiet in Richtung Süden als Winsener Landstraße ist der östliche Gehweg für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben, ab Mühlenweg wird er sogar linksseitig benutzungspflichtig.
1. Die Bezirksversammlung bittet die Straßenverkehrsbehörde um Prüfung, ob für die Fleestedter Straße nördlich der Einmündung Rüstweg eine Tempo-30-Strecke angeordnet werden kann, um die Verkehrssicherheit für den nicht-motorisierten Verkehr zu erhöhen.
2. Außerdem soll geprüft werden, ob ein Einfahrverbot für LKW über 7,5 t angeordnet werden kann mit Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“.
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende eine Prüfung durchzuführen, welche Form der Verkehrsberuhigung für die Fleestedter Straße nördlich der Einmündung Rüstweg eingerichtet werden kann. Zu prüfen ist die Erweiterung und Zusammenführung der bestehenden verkehrsberuhigten Bereiche oder alternativ die Einrichtung einer Tempo-30-Zone oder die Ausweisung dieses Abschnitts als Fahrradstraße (Kfz-Verkehr nur für Anwohnende frei).
4. Für den südlichen Teil der Fleestedter Straße zwischen Rüstweg und Grenzkehre werden die Verwaltung und die Straßenverkehrsbehörde um Prüfung gebeten, wie die Sicherheit des Radverkehrs verbessert werden kann. Nachrangig zu besseren Lösungen soll zumindest die Freigabe der Gehwege für den Radverkehr im Rahmen einer so genannten „Service-Lösung“ geprüft werden.
5. Über die Ergebnisse der Prüfungen soll dem Ausschuss für Mobilität und Inneres berichtet werden.
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