22-0363.01

Stellungnahme Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Mehr Verkehrssicherheit in der Fleestedter Straße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 27.03.2025 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 7.1

Sachverhalt

Die Fleestedter Straße im Stadtteil Sinstorf verläuft vom Knoten Winsener Straße/Maldfeldstraße in gerader Linie bis zum Ortskern von Fleestedt. Sie ist am nördlichen Ende von der Winsener/Hittfelder Straße aus nur über den Geh- und Radweg erreichbar und führt auf Hamburger Gebiet durch ein Wohngebiet mit den Querstraßen Hufeisen, Speckshörn, Rüstweg und Grenzkehre.

rdlich der Kreuzung Rüstweg handelt es sich um eine Sackgasse, die für den Kfz-Verkehr ausschließlich das Wohnviertel erschließt. Auf der Westseite befindet sich kein Geh- oder Radweg. Auf der Ostseite der Fahrbahn sind einige bauliche Fahrbahnverengungen vorhanden. Auf dem Gehweg ist streckenweise eine weiße Linie aufgemalt, bei der es sich früher möglicherweise um eine Radwegmarkierung gehandelt hat. In diesem Teil der Fleestedter Straße gilt Tempo 50. Sie ist für die Kinder des Wohnquartiers und der Gastschüler*innen aus Fleestedt an Hamburger Schulen ein stark frequentierter Schulweg, z. B. in Richtung Scheeßeler Kehre, Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Lessing-Stadtteilschule und Immanuel-Kant-Gymnasium.

Da der östliche Gehweg trotz der teilweise vorhandenen Radwegmarkierung nicht für den Radverkehr freigegeben ist, müssen Kinder ab 10 Jahren hier in beide Richtungen die Fahrbahn im Mischverkehr nutzen. Da keine Halteverbote angeordnet sind, darf beidseitig geparkt werden; vorzugsweise wird von den Anwohnenden die Ostseite zwischen den Fahrbahnverengungen beparkt. Anwohnende berichten aber, dass auch auf der Westseite Fahrzeuge abgestellt werden, gelegentlich sogar größere LKW, die über Nacht dort abgestellt werden.

Die Gesamtsituation ist eine unnötige Gefährdung für den Radverkehr, da es keinen überzeugenden Grund gibt, warum hier in der Zufahrt zu den verkehrsberuhigten Bereichen der Nebenstraßen Hufeisen und Speckshörn Tempo 50 erlaubt ist.

Im südlichen Bereich zwischen Rüstweg und An der Grenzkehre handelt es sich um eine Vorfahrtstraße, die schnurgerade und ohne Fahrbahneinengungen verläuft. Offensichtlich sieht sich die Straßenverkehrsbehörde veranlasst, durch entsprechende Beschilderung zu verdeutlichen, dass hier „nur“ Tempo 50 gilt, da ohne Beschilderung der Eindruck entstehen könnte, dass es sich um eine Landstraße handelt. Die beidseitig vorhandenen Gehwege sind nicht für den Radverkehr freigegeben, sodass nur Kinder unter 10 Jahren und ihre Begleitung sie mit dem Fahrrad nutzen dürfen. Die Bezirksversammlung empfiehlt ein abgestimmtes Vorgehen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf niedersächsischer Seite.

In der Fortführung der Straße auf niedersächsischem Gebiet in Richtung Süden als Winsener Landstraße ist der östliche Gehweg für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben, ab Mühlenweg wird er sogar linksseitig benutzungspflichtig.

Petitum/Beschluss


1. Die Bezirksversammlung bittet die Straßenverkehrsbehörde um Prüfung, ob für die Fleestedter Straße nördlich der Einmündung Rüstweg eine Tempo-30-Strecke angeordnet werden kann, um die Verkehrssicherheit für den nicht-motorisierten Verkehr zu erhöhen.

2. Außerdem soll geprüft werden, ob ein Einfahrverbot für LKW über 7,5 t angeordnet werden kann mit Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“.

3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende eine Prüfung durchzuführen, welche Form der Verkehrsberuhigung für die Fleestedter Straße nördlich der Einmündung Rüstweg eingerichtet werden kann. Zu prüfen ist die Erweiterung und Zusammenführung der bestehenden verkehrsberuhigten Bereiche oder alternativ die Einrichtung einer Tempo-30-Zone oder die Ausweisung dieses Abschnitts als Fahrradstraße (Kfz-Verkehr nur für Anwohnende frei).

4. r den dlichen Teil der Fleestedter Straße zwischen Rüstweg und Grenzkehre werden die Verwaltung und die Straßenverkehrsbehörde um Prüfung gebeten, wie die Sicherheit des Radverkehrs verbessert werden kann. Nachrangig zu besseren Lösungen soll zumindest die Freigabe der Gehwege für den Radverkehr im Rahmen einer so genannten „Service-Lösung“ geprüft werden.

5. Über die Ergebnisse der Prüfungen soll dem Ausschuss für Mobilität und Inneres berichtet werden.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 18.02.2025

Das Polizeikommissariat 46 (PK 46) nimmt zu dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 22-0363) betr. Mehr Verkehrssicherheit in der Fleestedter Straße zu den Fragen 1, 2 und 4 wie folgt Stellung:

Frage 1:

Die Bezirksversammlung bittet die Straßenverkehrsbehörde um Prüfung, ob für die Fleestedter Straße nördlich der Einmündung Rüstweg eine Tempo-30-Strecke angeordnet werden kann, um die Verkehrssicherheit für den nicht-motorisierten Verkehr zu erhöhen.“

In der Drs. wird zur Begründung der Geschwindigkeitsreduzierung die Erhöhung der Verkehrssicherheit für den nicht-motorisierten Verkehr genannt. Als Verkehrsteilnehmer kommen somit Radfahrer und Fußnger in Betracht. Im Bereich der Fleestedter Straße, nördlich vom Rüstweg, bestehen nach hiesiger Auswertung für alle Verkehrsteilnehmer keine besonderen örtlichen Verhältnisse einer Gefahrenlage. Somit ist eine Einrichtung einer Tempo-30 Strecke gem. § 45 (9) StVO nicht zulässig.

Frage 2:

Außerdem soll geprüft werden, ob ein Einfahrverbot für LKW über 7,5 t angeordnet werden kann mit Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“

Die Fleestedter Straße ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet und somit für alle Verkehrsteilnehmer frei nutzbar. Verkehrszeichen sind gemäß § 45 (9) StVO nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Im vorliegenden Fall liegen die besonderen Umstände im Ergebnis der Überprüfung nicht vor. Die von ihnen gewünschte Aufstellung der Verkehrszeichen des Einfahrverbots für LKW über 7,5 t mit der Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ ist unzulässig und kann daher nicht erfolgen.

Frage 4:

r den südlichen Teil der Fleestedter Straße zwischen Rüstweg und Grenzkehre werden die Verwaltung und die Straßenverkehrsbehörde um Prüfung gebeten, wie die Sicherheit des Radverkehrs verbessert werden kann. Nachrangig zu besseren Lösungen soll zumindest die Freigabe der Gehwege für den Radverkehr im Rahmen einer so genannten „Service-Lösung“ geprüft werden.“

Nach eingehender Prüfung kommt die Straßenverkehrsbehörde PK 46 zu folgendem Ergebnis:

Eine Freigabe des Gehweges für den Radverkehr kann als sogenannte „Service Lösung“ nicht erfolgen. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten (Bushaltestelle; Straßenbeleuchtungsmasten auf dem Gehweg; Gehweg teilweise nur einseitig) kann kein Radverkehr auf dem Gehweg stattfinden. Ferner zeigen die örtlichen Verhältnisse keine Besonderheiten / Risiken auf, auf deren Grundlage von der aktuellen Verkehrsregelung abgewichen werden muss.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 10.03.2025

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Antrag der Gründe-Fraktion (Drs. 22-0363) betr. Mehr Verkehrssicherheit in der Fleestedter Straße wie folgt Stellung:

Frage 3.:

Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende eine Prüfung durchzuführen, welche Form der Verkehrsberuhigung für die Fleestedter Straße nördlich der Einmündung Rüstweg eingerichtet werden kann. Zu prüfen ist die Erweiterung und Zusammenführung der bestehenden verkehrsberuhigten Bereiche oder alternativ die Einrichtung einer Tempo-30-Zone oder die Ausweisung dieses Abschnitts als Fahrradstraße (Kfz-Verkehr nur für Anwohnende frei).

Die Fleestedter Straße ist eine Bezirksstraße mit untergeordneter Netzbedeutung und nördlich des Rüstwegs ohne Bedeutung für den öffentlichen Personennahverkehr. Die BVM stimmt der Anordnung einer Tempo-30-Zone in der Fleestedter Straße nördlich der Einmündung Rüstweg zu.

Die Umsetzung liegt in der fachlichen und finanziellen Verantwortung des Bezirksamts Harburg.

Gez. Böhm

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Fleestedter Str. Sinstorf

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