22-1678

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Änderung der Ausschussgrößen der Bezirksversammlung um eine verfassungskonforme Zusammensetzung sicherzustellen

Antrag

Letzte Beratung: 28.04.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.34

Sachverhalt

Durch die abermalige Veränderung der Fraktionszusammensetzung in der Bezirksversammlung sind nur noch 43 Mitglieder fraktionsgebunden. Die Besetzung mit 13 Mitgliedern führt dazu, dass die Mehrheiten nicht korrekt abgebildet sind und eine Minderheit der fraktionsgebundenen Abgeordneten die Mehrheit überstimmen kann.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Ausschüsse, einer nach allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen gewählten Volksvertretung, ein verkleinertes Abbild des Plenums sein (Spiegelbildlichkeitsgrundsatz). Insbesondere müssen sie die Mehrheitsverhältnisse abbilden (BVerfG, NJW 1990, 323). Dieser Grundsatz folgt zum einen aus dem freien Mandat Art. 38 Abs. 1 GG sowie dem Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG (BVerfG, NVwZ 2012, 495 Rn. 126). Damit istdieser Grundsatz nach Art. 20 Abs. 2, 28 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 HV direkt auf die Bezirksversammlung anwendbar. Dieser Grundsatz sichert die Repräsentationsfunktion (Art. 20 Abs. 2 GG, Art. 3 Abs. 1 HV) der Ausschüsse. Eine falsche Darstellung derMehrheitsverhältnisse muss verhindert werden (BVerfG, NJW 1990, 323). Zwingende Folge dieses Grundsatzes und des Demokratieprinzips ist es daher, dass keine Ausschusszusammensetzung erfolgen darf, bei der eine Mehrheit des Plenums von einer Minderheit überstimmt werden kann. Es gilt das Mehrheitsprinzip (BeckOK GG Art. 20 Rn. 89.1).

Diesen Anforderungen können die Ausschüsse aufgrund der Grundmandate jeder Fraktion nur gerecht werden, wenn sie mit 12 Mitgliedern besetzt werden.

Petitum/Beschluss



Die Bezirksversammlung möge beschließen,

1. Die Ausschüsse der Bezirksversammlung werden mit 12 Mitgliedern gebildet.

2. Die Verwaltung möge nach jeder Änderung der Fraktionszusammensetzung überprüfen, ob die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse den Spiegelbildlichkeitsgrundsatz wahrt.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.04.2026
Ö 6.34
Lokalisation Beta

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