Antrag CDU betr. Vorrangige Nutzung der Wegeflächen neben der Bahnlinie Neugraben bis zur niedersächsischen Landesgrenze
Letzte Beratung: 12.10.2021 Hauptausschuss Ö 2.3
Nach den bisher vorliegenden Kenntnissen scheitert eine mittelfristige Realisierung eines Radschnellweges von Süderelbe in Richtung Buxtehude auf Hamburger Gebiet im wesentlichen daran, dass benötigte Flächen im Eigentum der DB stehen und diese auch nicht bereit ist, die Flächen für eine Schaffung eines Radschnellweges zur Verfügung zu stellen. Nach den vorliegenden Informationen besteht die Bahn darauf, den Weg vorrangig nutzen zu können, um die Bewirtschaftung der Bahngleise zu ermöglichen und Sicherheitsbelange zu beachten. Insoweit ist eine Duldung für Fußgänger und Radfahrer zwar weiterhin möglich, nicht jedoch die vorrangige Inanspruchnahme des Weges für die Freie Hansestadt Hamburg.
Nach Darstellung der Verwaltung gestalten sich Verhandlungen mit der Bahn insbesondere wegen der notwendigen Einschaltung des Eisenbahnbundesamtes als außerordentlich schwierig, langwierig und aussichtslos.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge Vertreter der Bahn in den Regionalausschuss Süderelbe einladen, damit diese dort auch unter Einbeziehung der Vorstellungen des Eisenbahnbundesamtes darüber berichten können, in welchem Umfang der bisherige Weg nördlich der Bahnlinie Neugraben bis zur Landesgrenze Niedersachsen von der Bahn auch weiterhin in Anspruch genommen werden muss und welche Möglichkeiten Fußgängern und Radfahrern eingeräumt werden können, für eine Nutzung oder Mitnutzung. Gegebenenfalls kann eine Stellungnahme auch schriftlich eingereicht werden.
Hamburg, 06.10.2021
Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann
Fraktionsvorsitzender Lars Frommann
Brit-Meike Fischer-Pinz
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