Antrag CDU betr. Verwahrloster Zustand Grundstück und Gebäude Falkenbergsweg 49 a
Letzte Beratung: 26.01.2021 Hauptausschuss Ö 9.1.3
Der Falkenberg stellt einen markanten Anziehungspunkt für Ausflügler, Spaziergänger und Wanderer im Bereich des Naturschutzgebietes Fischbeker Heide dar.
An der Ostseite des Berghanges befindet sich das total verwahrloste Gebäude Falkenbergsweg 49 a mit Nebenanlagen. Das Grundstück ist offenbar 2015 von der Freien und Handstadt Hamburg an die SAGA veräußert worden. Das Gebäude liegt zum einen im Außengebiet gem. § 35 BauGB und zum anderen im Bereich der Verordnung Naturschutzgebiet Fischbeker Heide.
Das Gebäude hatte offenbar Bestandsschutz. Es war seinerzeit im Rahmen eines Gesamtveräußerungspaketes offenbar versehentlich an die SAGA übereignet worden. Diese hat an dem Mietobjekt jahreslang keinerlei Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Der letzte Mieter ist vor Jahren ausgezogen. Seither steht das Gebäude leer und verfällt.
Es ist zweifelhaft, ob der Bestandsschutz noch aufrechtzuerhalten ist.
Das Gebäude liegt an einem stark frequentierten Wanderweg und im Zugangsbereich der Bergkuppe des Falkenberges.
In der jetzigen Beschaffenheit stellen Gebäude und Grundstück ein offenkundiges Ärgernis für das wertvolle Naturschutz- und Ausflugsgebiet Fischbeker Heide dar. Für Besucher gibt Hamburg eine schäbige Visitenkarte ab.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, den Abriss des komplett abgängigen und unbewohnbaren ehemaligen Wohngebäudes Falkenbergsweg 49 a alsbald zu veranlassen und das Grundstück in geeigneter Weise zur Abrundung des wertvollen Natur- und Landschaftsschutzgebietes am Falkenberg herzurichten.
Hamburg, am 07.10.2020
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
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