21-0957

Antrag CDU betr. Hinweis auf die Kirche St. Gertrud in Altenwerder

Antrag

Letzte Beratung: 13.10.2020 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat bereits im März 2010 beschlossen, eine bessere Ausschilderung des Weges zur Kirche St. Gertrud in Altenwerder vorzunehmen, damit auch Auswärtige dieses Kulturgut leicht erreichen können. Zwischen der zuständigen Kirchengemeinde und HPA ist eine Vereinbarung getroffen, wonach die Kirche erhalten bleibt und weiterhin für Gottesdienste, Konfirmationen, Hochzeiten und Konzerte genutzt werden kann. 

 

Die Verwaltung hatte seinerzeit auf den Antrag der CDU, Drucksache XVIII/923, in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass alle Zufahrtsstraßen im Zuständigkeitsbereich von HPA liegen. Im Hinblick auf seinerzeit geplante größere Baumaßnahmen war es für sinnvoll erachtet worden, die entsprechende Ausschilderung des Kulturdenkmals erst nach Fertigstellung der Baumaßnahmen zu veranlassen. 

 

Da die Baumaßnahmen zwischenzeitlich abgeschlossen sind, besteht nunmehr Handlungsbedarf.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Bezirksverwaltung möge den 2010 beschlossenen Antrag nunmehr umsetzen und HPA veranlassen, eine sachgerechte Ausschilderung von Zufahrten zur Altenwerder Kirche St. Gertrud vorzunehmen und dabei die Verkehrsdirektion zu beteiligen.

 

Hamburg, am 07.10.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                                              Dr. Antje Jaeger

Fraktionsvorsitzender                                                          Robert Timmann

                                                                                            Brit-Meike Fischer-Pinz

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