19-1692

Antrag CDU betr. Harburg Wohnungsbauinitiative XXXVIII - Leitbild für Bebauungsgebiet NF 65

Antrag

Sachverhalt

 

Das Neubaugebiet Neugraben-Fischbek 65 (NF65) ist geprägt durch seine verkehrsgünstige aber auch gleichzeitig naturnahe Lage. Dieses ist die beste Voraussetzung für urbanes und gleichzeitig ökologisches Wohnen. Die Entwicklung des zweiten Bauabschnittes steht bevor. Circa 10 Jahre nach Verabschiedung des Bebauungsplanes NF 65 haben sich im Bereich des ökologischen Bauens und der Architektur sowie der Nachfrage erhebliche Veränderungen ergeben.

 

Die IBA Hamburg GmbH - welche die Entwicklung des Gebietes voranbringen soll - hat im Bereich Wilhelmsburg die Schaffung von modernem, ökologischem, attraktivem Wohnraum forciert und begleitet. Attraktiver Wohnungsbau zeichnet sich nicht nur durch geringe Betriebskosten, sondern insbesondere auch durch ansprechende Architektur, räumliche Gestaltung und soziale Verträglichkeit aus.

 

Die derzeitige Entwicklung des Bebauungsgebietes NF65 - gerade im Entree am Süderelbebogen - nimmt jedoch unattraktive, wenig nachhaltige und nicht zeitgemäße Formen an. Die derzeit realisierten Mehrfamilienhäuser stehen z.B. sehr nah an der Straße und sind optisch nicht aufgelockert. Dieses entspricht in keiner Weise dem, was in Wilhelmsburg geschaffen wurde. Um eine erfolgreiche langfristige Vermarktung des Gesamtgebietes nicht zu konterkarieren und dem Bebauungsgebiet eine eigene attraktive Note zu geben, ist es unumgänglich, Schwerpunkte zu setzen, welche schon jetzt den Projektierenden als Leitfaden an die Hand gegeben werden müssen. Hierzu zählen: Ökologische Bauweisen in Einklang mit attraktiver Architektur und lebenswerten Gebäuden.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die zukünftige Entwicklung des Bebauungsgebietes NF65 ist dringend dahingehend voranzutreiben, dass die Themen Ökologie, Architektur und attraktive räumliche Gestaltung sowie soziale Verträglichkeit für den Gesamtbereich Süderelbe bei der Realisierung der weiteren Bauvorhaben und Bauabschnitte einen hohen Stellenwert erhalten und als maßgebliche Kriterien für Anhandgabe, Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen herangezogen werden.

 

Gegebenenfalls ist auch der Bebauungsplan zu überarbeiten.

 

Bei jeglichen stadtbildprägenden (Bau-)Maßnahmen ist die Meinung der kommunalen Politik einzuholen und zu berücksichtigen.

 

 

 

Ralf-Dieter Fischer                     Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender

 

Hamburg, am 11.10.2013

 

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