Antrag CDU betr. Gesundheitsschutz für Teilnehmer von Sitzungen
Letzte Beratung: 04.11.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 7.12
Luftreinigungsgeräte tragen zur Verbesserung der Raumluftqualität bei und können insbesondere in geschlossenen Räumen mit regelmäßigem Publikumsverkehr – wie Sitzungssälen – einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten. Die Geräte wurden während der Coronapandemie angeschafft und werden auch heute noch ihren Zweck erfüllen.
Die Verwaltung möge prüfen, ob in ihrem Bestand noch Luftreinigungsgeräte verfügbar sind.
Sofern dies der Fall ist, wird die Verwaltung gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass diese Geräte in den Sitzungssälen in ausreichender Zahl aufgestellt und während der Sitzungen zwischen November und April betrieben werden.
Hamburg, am 10.10.2025
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