Antrag CDU betr. Erwerb einer Fahrerlaubnis im Bezirk Harburg
Für viele Bürger im Bezirksamtsbereich ist der Erwerb einer Fahrerlaubnis von hoher Wichtigkeit. Dieses ist zum einen darauf zurückzuführen, dass der Bezirksamtsbereich weitläufig ist und nicht über ausreichende Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs verfügt. Zum anderen wird in vielen Fällen aus sozialpolitischen Gründen eine Betreuung erforderlich, für die die Fahrerlaubnis unabdingbar ist.
Mitteilungen des Fahrlehrerverbandes Hamburg und des Landesbetriebes lassen erkennen, dass eine besonders schwierige Situation vorliegt. So sind nach Beginn coronabedingter Einschränkungen vielfach erhebliche zeitliche Verzögerungen beim Erwerb der Fahrerlaubnis eingetreten. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die gesetzlichen Bestimmungen gerade für die theoretische Ausbildung sich wiederholt kurzfristig verändert haben.
Darüber hinaus weist Hamburg mit einer Durchfallquote bei der praktischen Prüfung von ca. 50 % bundesweit das schlechteste Ergebnis auf und liegt damit weit vor anderen Großstädten wie Bremen und Berlin.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge Vertreter des Fahrlehrerverbandes und des Landesbetriebes in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einladen um berichten zu lassen, wie sich konkret die Situation des Erwerbs der Fahrerlaubnis im Bezirk Harburg darstellt und welche Entwicklungen sowohl bei der praktischen Fahrprüfung als auch bei der theoretischen Ausbildung seit 2021 eingetreten sind und inwieweit die Situation sich in Harburg von anderen Gebieten unterscheidet und welche Verbesserungsmaßnahmen möglich wären.
Hamburg, den 06.10.2022