21-2478.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Erwerb einer Fahrerlaubnis im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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19.10.2023
Sachverhalt


r viele Bürger im Bezirksamtsbereich ist der Erwerb einer Fahrerlaubnis von hoher Wichtigkeit. Dieses ist zum einen darauf zurückzuführen, dass der Bezirksamtsbereich weitläufig ist und nicht über ausreichende Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs verfügt. Zum anderen wird in vielen Fällen aus sozialpolitischen Gründen eine Betreuung erforderlich, für die die Fahrerlaubnis unabdingbar ist. 

Mitteilungen des Fahrlehrerverbandes Hamburg und des Landesbetriebes lassen erkennen, dass eine besonders schwierige Situation vorliegt. So sind nach Beginn coronabedingter Einschränkungen vielfach erhebliche zeitliche Verzögerungen beim Erwerb der Fahrerlaubnis eingetreten. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die gesetzlichen Bestimmungen gerade für die theoretische Ausbildung sich wiederholt kurzfristig verändert haben. 

Darüber hinaus weist Hamburg mit einer Durchfallquote bei der praktischen Prüfung von ca. 50 % bundesweit das schlechteste Ergebnis auf und liegt damit weit vor anderen Großstädten wie Bremen und Berlin.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge Vertreter des Fahrlehrerverbandes und des Landesbetriebes in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einladen um berichten zu lassen, wie sich konkret die Situation des Erwerbs der Fahrerlaubnis im Bezirk Harburg darstellt und welche Entwicklungen sowohl bei der praktischen Fahrprüfung als auch bei der theoretischen Ausbildung seit 2021 eingetreten sind und inwieweit die Situation sich in Harburg von anderen Gebieten unterscheidet und welche Verbesserungsmaßnahmen möglich wären.

Hamburg, den 06.10.2022

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende        26.08.2023

 

Die Behörder Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt auf die Referentenanfrage der Bezirksversammlung Harburg (Antrag CDU-Fraktion, Drs. 21-2478) wie folgt Stellung:

 

Mit der Abnahme sowohl der theoretischen als auch der praktischen Fahrerlaubnisprüfung ist in Hamburg die TÜV Hanse GmbH als Technische Prüfstelle beauftragt. Da statistisch nur Hamburg ein Prüfort ist, werden keine Daten speziell für den Abfahrtort Harburg ausgewertet. Insoweit können keine gesicherten Erkenntnisse betreffend den Bezirk Harburg übermittelt werden.

Die Entwicklung des Fahrerlaubniserwerbs seit 2021 kann insofern nur für den Prüfort Hamburg insgesamt dargestellt werden, welcher den Bezirk Harburg einschließt.

 

Die Theoretische Fahrausbildung in Hamburg war im Jahr 2021 noch von den Voraussetzungen der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung geprägt, die aufgrund der dynamischen Pandemie-Situationen auch im Bereich der theoretischen Fahrausbildung laufend angepasst wurde:

 

  • ab dem 21.01.2021 war theoretischer Fahrunterricht nur noch online zulässig
  • ab dem 08.03.2021 war theoretischer Fahrunterricht unter Auflagen wieder in Präsenz zulässig
  • ab dem 02.04.21 durfte Theorieunterricht nur noch online erteilt werden

 

  • seit dem 22.05.21 waren die Fahrschulen wieder für alle Fahrerlaubnisbewerberinnen und -bewerber geöffnet, auch Theorieunterricht durfte wieder in Präsenz stattfinden.

 

Abstands- und Hygieneregelungen galten nach wie vor, wobei es immer wieder Anpassungen gegeben hat, die aber lediglich die Regelungen zur Erteilung des Unterrichts modifiziert haben und zu keinen generellen Schließungen geführt haben.

 

Zum 01.01.2021 wurde bundesweit die „Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) eingehrt. Hierdurch wurde ein standardisiertes elektronisches Prüfprotokoll eingeführt. Die Prüfdauer der praktischen Fahrerlaubnisprüfung aller Klassen wurde mit Einführung der OPFEP um zehn Minuten verlängert, wobei hiervon fünf Minuten auf eine Leistungsrückmeldung durch den Fahrerlaubnisprüfenden an den Fahrerlaubnisbewerbenden entfallen.

 

Die Anzahl der praktischen Prüfungen ist in Hamburg im Jahr 2022 um ca. 8% im Vergleich zu 2021 gestiegen. Die Hochrechnung für 2023 lässt ein Ergebnis auf ähnlichem Niveau erwarten und bedeutet keine Steigerung zu 2022.

 

Generell kommt es auch in Hamburg gelegentlich zu Kapazitätsengpässen bei der Bereitstellung von Terminen zur Abnahme der praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Die Prüftermine werden den einzelnen Fahrschulen als Kontingente zugewiesen, in der Regel melden die Fahrschulen ihre jeweiligen Kandidaten zum Termin zur Abnahme der praktischen Fahrerlaubnisprüfung an. Grundlage für die Berechnung der Prüfkontingente ist die Anzahl offener Prüfaufträge der einzelnen Fahrschulen, wobei die Kontingente regelmäßig angepasst werden.

Die Technische Prüfstelle plant die Einstellung weiteren Personals für die Abnahme von Fahrerlaubnisprüfungen, um Engpässen entgegenzuwirken.

Auch die Fahrschulen selbst können dazu beitragen, Terminengpässe zu vermeiden, indem sie nur diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung vorstellen, die tatsächlich prüfungsreif sind. Häufige Wiederholungsprüfungen führen zu einem erhöhten Bedarf an Prüfterminen. Eine insgesamt höhere Bestehensquote in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung in Hamburg würde zu einer geringeren Zahl an Wiederholungsprüfungen und damit zu einem geringeren Terminbedarf insgesamt führen.

Der Gesetzgeber plant aktuell eine Novellierung der Fahrschülerausbildung, die zu einer verbesserten Qualität der Fahrausbildung beitragen soll.

 

Ein persönliches Erscheinen eines Vertreters bzw. einer Vertreterin des Landesbetriebs Verkehr Hamburg (LBV) erscheint nicht sinnvoll, da der LBV weder auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Prüfungsgeschäfts noch auf die Abwicklung der Prüfungsabnahme Einfluss hat. Zur Beantwortung der Anfrage wurden sowohl der LBV als auch die Technische Prüfstelle beteiligt.

 

 

Gez. Heimath

F.d.R. Martens