Antrag CDU betr. Denkmalschutz im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden wie beispielsweise An- oder Umbauten dürfen nur mit Genehmigung des Denkmalschutzamtes vorgenommen werden.
Die Bezirkspolitik muss in diese Entscheidungen des Denkmalschutzamtes nicht zwingend eingebunden werden, so dass sie von den Veränderungen möglicherweise erst während bzw. nach Abschluss von Bauarbeiten Kenntnis erlangt.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sicherzustellen, dass zukünftig alle Bauvorhaben, bei denen Fragen des Denkmalschutzes involviert sind, im jeweiligen Regionalausschuss zumindest im nicht-öffentlichen Teil vor Erteilung von Genehmigungen vorgestellt werden. Damit soll die Bezirkspolitik in die Lage versetzt werden, eventuelle Vorbehalte zu äußern, um so auch auf Anregungen u.ä. von Seiten der Bevölkerung reagieren zu können. Die Umsetzung dürfte einfach sein, da dem Baudezernat Fragen des Denkmalschutzes bei Anträge in der Regel bekannt sind.
Hamburg, am 07.06.2018
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Martin Hoschützky