22-1555

Antrag AfD betr. Konsequenzen aus dem Fachvortrag der Feuerwehr Vegetationsbrandtbekämpfung ziehen - Baumfällungen mit Nähe zu Naturflächen vereinfachen!

Antrag

Letzte Beratung: 31.03.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 7.24

Sachverhalt

Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz, am 17. Februar 2026, wurde von einem Referenten der Feuerwehr Hamburg das Thema der Vegetationsbrandbekämpfung für Hamburg im Allgemeinen und für Neugraben-Fischbek im Besonderen vorgestellt. Im Referat wurden ebenfalls Fragen des Stadtteilbeirats Neugraben-Fischbek beantwortet.

Durch das Referat wurde deutlich, dass es bei Vegetationsbränden in unmittelbarer Nähe zur Infrastruktur möglich ist, mit einem Standard-Löschzug zu agieren. Wegen der schweren Zugänglichkeit stellt der Vegetationsbrand in Wald und Heide bzw. in Naturflächen, die Feuerwehr vor Herausforderungen. Zudem besteht das potenzielle Risiko, dass Waldbrände auf angrenzenden Wohngebiete übergreifen. Alles in allem ließen sich aus dem Referat insbesondere zwei Aspekte herausfiltern, die zukünftig eine Bedeutung für den Vegetationsbrandschutz haben werden.

Mit der Einsetzung eines neuen Leitstellensystems sollen Brände zukünftig besser zugeordnet und katalogisiert werden können. Das beschränkt sich allerdings auf Wohngebiete und umfasst nicht Stellen im Wald und Heide, respektive in Naturflächen. Des Weiteren stellt die gängige Praxis von Baumfällungen mitunter ein Problem dar. So können Bäume, die auf Privatgrundstücken stehen und eine Nähe zu Naturflächen aufweisen, das Übergreifen von Feuer auf die Wohnbebauung begünstigen. Die Fällung von derartigem Baumbestand ist meist schwierig zu realisieren, da Baumfällungen eher restriktiv gehandhabt werden. Insoweit gilt es, den Anwendungsbereich in der Baumschutzverordnung Gefahr für Mensch und Gebäude, auf den oben genannten Sachverhalt zu erweitern.

Petitum/Beschluss

Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung Harburg:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Bezug auf die dargestellte Problematik, hinsichtlich der Baumfällungen auf Privatgrundstücken, Ausnahmeregelungen zu schaffen. Diese sollen ermöglichen, dass insbesondere bei naturnahen Grundstücken wo das Übergreifen von Feuer auf die Wohnbebauung ein potenzielles Risiko darstellt Baumfällungen erleichtert werden.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
31.03.2026
Ö 7.24
Lokalisation Beta

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