21-2327

Anfrage SPD betr. Bodendenkmale in Süderelbe

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt


 

Am 18. April 2000 vermeldete der damalige Pressesprecher der Kulturbehörde, dass das Denkmalschutzamt zwei archäologische Denkmale im Bezirk Harburg unter Schutz gestellt habe. Neben den unterirdischen Resten der Harburger 'Horeburg' war es ein Grabhügel in Fischbek, Cuxhavener Straße, hinter 547 a-e. Der Grabhügel aus der Stein- oder Bronzezeit sei ein Zeugnis der vorgeschichtlichen Besiedlung des Harburger Raumes. Mit einem Durchmesser von 16 Metern und einer Höhe von 60 Zentimetern sei er als flache Erhebung im Gelände sichtbar und gehöre zu einer Reihe weiterer im Stadtteil erhaltener Grabhügel.

 

Im aktuellen Verzeichnis der Bodendenkmäler ist er jedoch nicht auffindbar.

 

Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung:

 

1. warum ist der Grabhügel nicht gelistet?

2. existiert dieser Grabhügel noch? Falls nein, warum nicht?

3. Welche weiteren Bodendenkmale existieren im Bezirk Harburg? Bitte auflisten unter Angabe von Art, Zeitpunkt der unter Schutzstellung.

4. Welche weiteren Bodendenkmale und andere Denkmale sind seit 2000 im Bezirk Harburg unter Schutz gestellt worden? Bitte beantworten unter Angabe des Standortes und des Grunds der unter Schutzstellung. Bitte die Veränderungen ausweisen, die über die in Drucksache 20-4128.01 (Anfrage zu den Jahren 2014 bis 2018) hinaus gehen.

5. Bei welchen Bodendenkmalen und andere Denkmalen ist seit 2000 im Bezirk Harburg die unter Schutzstellung aufgehoben worden? Bitte unter Angabe des Grunds bzw. bei Vorliegen eines schuldhaften Handelns zusätzlich unter Angabe der für den Verursacher daraus resultierenden Konsequenzen.