21-2327.01

Antwort Anfrage SPD betr. Bodendenkmale in Süderelbe

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.10.2022 Hauptausschuss Ö 1.4

Sachverhalt

Am 18. April 2000 vermeldete der damalige Pressesprecher der Kulturbehörde, dass das Denkmalschutzamt zwei archäologische Denkmale im Bezirk Harburg unter Schutz gestellt habe. Neben den unterirdischen Resten der Harburger 'Horeburg' war es ein Grabhügel in Fischbek, Cuxhavener Straße, hinter 547 a-e. Der Grabhügel aus der Stein- oder Bronzezeit sei ein Zeugnis der vorgeschichtlichen Besiedlung des Harburger Raumes. Mit einem Durchmesser von 16 Metern und einer Höhe von 60 Zentimetern sei er als flache Erhebung im Gelände sichtbar und gehöre zu einer Reihe weiterer im Stadtteil erhaltener Grabhügel.

Im aktuellen Verzeichnis der Bodendenkmäler ist er jedoch nicht auffindbar.

Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung:

1. warum ist der Grabhügel nicht gelistet?

2. existiert dieser Grabhügel noch? Falls nein, warum nicht?

3. Welche weiteren Bodendenkmale existieren im Bezirk Harburg? Bitte auflisten unter Angabe von Art, Zeitpunkt der unter Schutzstellung.

4. Welche weiteren Bodendenkmale und andere Denkmale sind seit 2000 im Bezirk Harburg unter Schutz gestellt worden? Bitte beantworten unter Angabe des Standortes und des Grunds der unter Schutzstellung. Bitte die Veränderungen ausweisen, die über die in Drucksache 20-4128.01 (Anfrage zu den Jahren 2014 bis 2018) hinaus gehen.

5. Bei welchen Bodendenkmalen und andere Denkmalen ist seit 2000 im Bezirk Harburg die unter Schutzstellung aufgehoben worden? Bitte unter Angabe des Grunds bzw. bei Vorliegen eines schuldhaften Handelns zusätzlich unter Angabe der für den Verursacher daraus resultierenden Konsequenzen.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Vorsitzender der Bezirksversammlung 14.09.2022

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-2327) der Bezirksversammlung Harburg wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Das Hügelgrab an der Cuxhavener Straße, hinter den Hausnummern 547a-e, ist unter der Denkmalliste-ID 968 in der Denkmalliste Harburg (vgl. Anlage 1) gelistet.

Zu 2.:

Das Hügelgrab ist erhalten.

Zu 3:

Siehe Anlage 1. Der Zeitpunkt der Unterschutzstellung wird nicht gesondert statistisch erfasst.

Zu 4.:

Die Anfrage kann in der gewünschten Form nicht beantwortet werden, weil allein 2013 aufgrund der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes 600 Listenpositionen in der Denkmalliste ergänzt wurden. Diese Objekte waren im Rahmen größerer Erfassungsprojekte erfasst und ab 2006 als erkannte Denkmale festgelegt worden. Es müssten für eine exakte Beantwortung also allein für 2013 die Akten dieser Objekte durchgesehen werden. Unter https://www.hamburg.de/contentblob/3947930/7be91acd520bcefee93ac19c968344ca/data/denkmalliste-harburg.pdf ist die Denkmalliste für Harburg zu finden. Alle Objekte, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, wurden vor dem 1. Mai 2013, also vor der Gesetzesnovelle des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes, eingetragen.

In der Regel werden Objekte aufgrund einer systematischen Untersuchung von Gebieten, von Gebäude-/Objektgattungen oder Zeitschichten geschützt. In Einzelfällen findet eine Unterschutzstellung auch auf Anregung von interessierten Bürgern, Organisationen oder der Verwaltung statt.

Die Bodendenkmale, die seit 2000 unter Schutz gestellt wurden, sind in Anlage 2 aufgeführt. Nach dem 2013 novellierten Denkmalschutzgesetz sind alle Bodendenkmäler geschützt (vgl. Anlage 1). Im Zuge eines Ende 2018/Anfang 2019 durchgeführten Benachrichtigungsverfahrens wurden alle Eigentümer von Bodendenkmalen benachrichtigt.

Im Übrigen ist die Denkmalkartierung unter Geo-Online (geoportal-hamburg.de) öffentlich zugänglich.

Zu 5.:

Siehe Anlage 3. Die meisten bis 2013 gelöschten Baudenkmale waren nur erkannte Denkmale, die noch nicht durch einen Verwaltungsakt vollumfänglich geschützt waren. Es wurde keine Unterschutzstellung eines Bodendenkmals aufgehoben.

Gez. Heimath

f.d.R. Martens

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Cuxhavener Straße

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