Anfrage CDU betr. Wildschaden beim Moorburger TSV - warum kann nicht gehandelt werden?
Der Moorburger TSV ist erneut Opfer eines Wildschadens geworden. Seit dem 25. September dringt wieder regelmäßig Schwarzwild auf den Sportplatz am Moorburger Elbdeich 257a vor und verursacht erhebliche Wühlschäden. Bereits im Juli musste der Spielbetrieb auf dem Sportplatz wegen des Schwarzwildes eingestellt werden. Der Stadtjäger streckte einen der Keiler, die sogar zu einer Gefahr für den Platzwart geworden waren, und der Spielbetrieb konnte wieder aufgenommen werden. Der Verein plante, einen Wildschutzzaun zu errichten, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden.
Zwei Monate später ist erneut Schwarzwild auf dem Sportplatz des Moorburger TSV gesichtet und der Platz erheblich beschädigt worden. Ein erneuter Einsatz des Stadtjägers ist aus nicht näher geklärten Umständen allerdings nicht möglich. Ebenso ist die schnelle Errichtung eines Wildschutzzauns durch den Verein nicht möglich, da erst umfassende Gutachten und Lagepläne erstellt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir das Bezirksamt, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Sieht der Sportrahmenvertrag für den Platz vor, dass alle Baumaßnahmen und die dazugehörigen Gutachten vom Moorburger TSV zu erbringen sind?
1.1. Wenn ja, ist der Tatsache Rechnung getragen worden, dass sich der Sportplatz in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) befindet, die Auflagen dadurch deutlich höher ausfallen können und ein ehrenamtlicher Sportverein damit überfordert sein könnte?
1.2. Wenn ja, sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, den Moorburger TSV bei der Erstellung der geforderten Gutachten zu unterstützen oder zu entlasten, und wenn ja, wie?
1.3. Wenn nein, wie schnell kann das Bezirksamt dem Wunsch des Moorburger TSV nachkommen und einen ausreichenden Zaun gegen das Schwarzwild errichten?
2. Rechtfertigen der aktuelle Wildschaden und die erneute Unterbrechung des Spielbetriebs beim Moorburger TSV ein Abweichen von den sonst erforderlichen Gutachten für die Errichtung eines Zauns oder deren Aufschieben?
3. Wie wird der Ausfall des Sportplatzes derzeit kompensiert? Welche Plätze kann der Moorburger TSV nutzen, um den Trainings- und Spielbetrieb fortzusetzen?
4. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum der Stadtjäger nicht erneut auf dem Sportplatz des Moorburger TSV tätig werden kann?
4.1. Wenn ja, wie wird das begründet, und haben Eingaben oder Beschwerden Dritter hier eine Rolle gespielt?
4.2. Wenn nein, welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um erneut Jagddruck auf dem Sportplatz auszuüben, und wie schnell werden diese Bedingungen erfüllt?
5. Welche Möglichkeiten stehen dem Moorburger TSV derzeit noch offen, um kurzfristig weitere Wühlschäden durch Schwarzwild zu verhindern?
Hamburg, am 05.10.2026
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