22-0864

Anfrage CDU betr. Flutlicht Sportplatz Moorburger Elbdeich

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 30.06.25 wurde seitens der Verwaltung unter 'Verschiedenes' berichtet, dass der Sportplatz des TSV in Moorburg aktuell Probleme mit dem Bau der Flutlichtbeleuchtung hat.

Da die Fragen der CDU-Fraktion nicht zu Ende gestellt werden durften, fragen wir hiermit die Verwaltung schriftlich:

  1. Warum darf derzeit nicht mit dem Bau der dringend notwendigen Flutlichtanlage begonnen werden?
  2. Ist es richtig, dass der Architektin am 14.11.2024 mitgeteilt wurde, dass die Baumaßnahmen beginnen können?
  3. Wann wurde der Verein darüber unterrichtet, dass die Maßnahmen nicht begonnen werden können? Und durch wen?
  4. Warum wurde der Verein nicht früher darüber unterrichtet, dass die Baumaßnahmen nicht begonnen werden können?
  5. Welche konkreten zusätzlichen Forderungen / Nachforderungen bestehen derzeit?
  6. Warum wurde der Verein nicht schon bei der Beantragung dahingehend beraten, unbedingt weitere Unterlagen beizubringen?
  7. Wurde und ggf. wann genau wurde die Fachbehörde (z.B. durch WBZ4 oder andere Abteilungen) über naturschutzrechtliche Bedenken informiert? Wenn ja, warum? Durch wen?
  8. Ist der Verwaltung bekannt, dass es Unterkapazitäten bei den Sportplätzen im Süderelbe-Bereich gibt und dass eine Verlängerung der Nutzungszeiten der vorhandenen Flächen durch Beleuchtung eine Entspannung der Trainingszeiten-Situation bedeuten würde?
  9. Sind die zusätzlichen Forderungen / Nachforderungen zur Baugenehmigung – aus Sicht der Verwaltung - verhältnismäßig auch in Hinblick auf die enormen Eingriffe in die Natur in unmittelbarer Nachbarschaft des Sportplatzes (Bau A26)?
  10. Erfolgte seitens der Behörde bzw. der Verwaltung eine Abwägung über die Verhältnismäßigkeit der zusätzlichen Forderungen / Nachforderungen zum gesamtgesellschaftlichen Interesse bzw. zum Gemeinwohl?
  11. Wie weit sind die Kronen von schützenswerten Bäume von den zukünftigen Fundamentgründungen entfernt?
  12. Welcher Aufwand entsteht nun für den Verein und ist damit zu rechnen, dass die Maßnahme realistisch dieses Jahr noch fertig gestellt und in Betrieb genommen werden kann?
  13. Was empfiehlt die Verwaltung dem Verein zur Beschleunigung des Verfahrens?
  14. Kann sich die Verwaltung positiv in das weitere Verfahren mit einbringen, um die Maßnahme voranzutreiben? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
  15. Hat sich der Baumgutachter des Bezirksamtes die Situation angeschaut? Mit welchem Ergebnis?

Hamburg, am 08.07.2025

Lokalisation Beta
Moorburger Elbdeich Moorburg

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