21-0367

Anfrage AfD betr.: Denkmalschutz im Harburger Binnenhafen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

 

Der Harburger Binnenhafen ist eines der am längsten kontinuierlich besiedelten Gebiete in Hamburg. Hier finden sich im Gesamtmaßstab der Stadt älteste bauliche Vermächtnisse.

 

Als Ziel für die Binnenhafenentwicklung wurde im Rahmen der RISE-Förderung  die Erhaltung des Charakters als ehemaliges Hafengebiet bei Umnutzung zu einem lebendigen, gemischt genutzten Quartier festgelegt. Folgende Handlungsfelder sollen hierbei berücksichtigt werden: Städtebaulich Strukturen, Umwelt und Verkehr, Kultur im Stadtteil und das Hafen-Image.

 

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung koordiniert den Gebietsentwicklungsprozess. Es steuert in Kooperation mit dem Management des öffentlichen Raumes und dem Sozialraummanagement des Bezirksamtes Harburg die Umsetzung der im städtebaulichen Entwicklungskonzept vereinbarten und im Entwicklungsprozess neu hinzugekommenen Einzelprojekte.[1][1]

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wie hoch sind die Fördergelder (welche) für den Harburger Binnenhafen und welche Fördermaßnahmen wurden/werden seither dadurch realisiert?

Welche Maßnahmen wurden/werden ohne diese Fördergelder durch wen realisiert?

  1. Welche Maßnahmen wurden/werden wann durch wen im Rahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes vorgenommen?
  2. In welchem Ausmaß (bitte konkrete Maßnahmen benennen) hat das Bezirksamt Harburg am Kanalplatz die neu geschaffene Baurechtskategorie „Urbanes Gebiet“ (Nebeneinander von Wohnen, Freizeit und Gewerbe) angewandt? 
  3. Auf dem heute stadteigenen Grundstück an der Ecke Harburger Schloßstraße/Kanalplatz hatte einst ein Gasthaus gestanden. Heute belastet eine Hypothek die Bebauung: Die Fläche ist Grabungsschutzgebiet, vermutet werden Bodendenkmäler.

Hat der Bezirk Harburg mit archäologischen Grabungen begonnen bzw. sind solche geplant?

Und mit welchen Fördergeldern werden diese in welcher Höhe finanziert?

  1. Durch die Verlängerung der RISE-Förderung für den Harburger Binnenhafen um drei Jahre ist die Finanzierung der Begleitgruppe für die Jahre 2018-2020 gesichert.[2][2] Was kostet die Arbeit der Begleitgruppe seit dessen Bestehen?
  2. Wann laufen die RISE-Mittel für den Harburger Binennhafen konkret  aus und welche Anschlussförderung existiert/ist geplant in welcher Höhe?
  3. Bei welchen denkmalgeschützten Gebäuden im Binnenhafen kommen die jeweiligen Eigentümer ihrer Verpflichtung zur Instandhaltung gemäß Denkmalschutzgesetz nicht nach und wie verfährt hier die Behörde im Einzelfall?
  4. In welchen Gebieten des Binnenhafens hat die Behörde Erhaltensverordnungen erlassen? Und in wie vielen Fällen hat sie hier von ihrem Vorkaufsrecht zum Schutz der Sozialstruktur Gebrauch gemacht?
  5. Existieren Verhandlungen zur Übernahme denkmalgeschützter Gebäude durch die Freie und Hansestadt (FHH)/den Bezirk? Wenn ja, welche Immobilien sind hier betroffen und wie weit sind die jeweiligen Planungen gediehen?
  6. Welche denkmalgeschützten Immobilien des Binnenhafens gingen im Laufe des aktuellen RISE-Förderzeitraumes aus welchen Mitteln in das Eigentum der FHH/des Bezirks über?
  7. Welche dieser Immobilien konnten/können keiner denkmalgerechten Sanierung unterzogen werden. Bitte die jeweiligen Gründe dafür benennen.

Was geschah/geschieht mit diesen Gebäuden?

  1. Welche denkmalgeschützten Immobilien des Binnenhafens hat die FHH in den vergangenen zehn Jahren aus welchen Gründen verkauft?
  2. Welche leerstehenden Immobilien im Binnenhafen werden seit wann von sogenannten Hausbesetzern genutzt? Und wie verfährt hier die Behörde?

 

 

 



 

[1] https://www.hamburg.de/harburg/rise-foerdergebiet-harburger-binnenhafen/

[2] http://binimhafen.de/wp-content/uploads/2018/08/Protokoll_47_Begleitgruppe_-Binnenhafen_20-06-2018.pdf

 

 

 

Lokalisation Beta
Kanalpl.

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