Antwort zur Anfrage AfD betr.: Denkmalschutz im Harburger Binnenhafen
Letzte Beratung: 14.01.2020 Hauptausschuss Ö 5.29
Der Harburger Binnenhafen ist eines der am längsten kontinuierlich besiedelten Gebiete in Hamburg. Hier finden sich im Gesamtmaßstab der Stadt älteste bauliche Vermächtnisse.
Als Ziel für die Binnenhafenentwicklung wurde im Rahmen der RISE-Förderung die Erhaltung des Charakters als ehemaliges Hafengebiet bei Umnutzung zu einem lebendigen, gemischt genutzten Quartier festgelegt. Folgende Handlungsfelder sollen hierbei berücksichtigt werden: Städtebaulich Strukturen, Umwelt und Verkehr, Kultur im Stadtteil und das Hafen-Image.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung koordiniert den Gebietsentwicklungsprozess. Es steuert in Kooperation mit dem Management des öffentlichen Raumes und dem Sozialraummanagement des Bezirksamtes Harburg die Umsetzung der im städtebaulichen Entwicklungskonzept vereinbarten und im Entwicklungsprozess neu hinzugekommenen Einzelprojekte.[1][1]
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Welche Maßnahmen wurden/werden ohne diese Fördergelder durch wen realisiert?
Hat der Bezirk Harburg mit archäologischen Grabungen begonnen bzw. sind solche geplant?
Und mit welchen Fördergeldern werden diese in welcher Höhe finanziert?
Was geschah/geschieht mit diesen Gebäuden?
[1] https://www.hamburg.de/harburg/rise-foerdergebiet-harburger-binnenhafen/
[2] http://binimhafen.de/wp-content/uploads/2018/08/Protokoll_47_Begleitgruppe_-Binnenhafen_20-06-2018.pdf
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 06.01.2019
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat die Behörde für Kultur und Medien (BKM), das Bezirksamt Harburg sowie den Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) über die Finanzbehörde beteiligt und nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt Stellung:
1. Wie hoch sind die Fördergelder (welche) für den Harburger Binnenhafen und welche Fördermaßnahmen wurden/werden seither dadurch realisiert?
Welche Maßnahmen wurden/werden ohne diese Fördergelder durch wen realisiert.
Im Harburger Binnenhafen liegen das RISE-Fördergebiet Harburger Binnenhafen (festgelegt im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz der Bund-Länder-Städtebauförderung) und das ehemalige RISE-Fördergebiet Harburger Schlossinsel (festgelegt seinerzeit im Programm Stadtumbau der Bund-Länder-Städtebauförderung). Im RISE-Fördergebiet Harburger Schlossinsel wurden rund 3,95 Mio. Euro RISE-Mittel eingesetzt. Im RISE-Fördergebiet Harburger Binnenhafen wurden/werden rund 3,75 Mio. Euro RISE-Mittel eingesetzt. Eine Auflistung der Fördermaßnahmen ist als Anlage beigefügt.
Eine belastbare Aufzählung über Maßnahmen ohne Fördergelder ist nicht möglich, da diese im Einzelnen nicht erfasst werden.
2. Welche Maßnahmen wurden/werden wann durch wen im Rahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes vorgenommen?
Im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz wurden/werden die Maßnahmen im RISE-Fördergebiet Harburger Binnenhafen in den Jahren 2009 bis 2020 durch folgende Projektträger realisiert: Bezirksamt Harburg, LIG, Kulturwerkstatt Harburg e.V., Archäologisches Museum Hamburg, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer und private Bauherren.
Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
3. In welchem Ausmaß (bitte konkrete Maßnahmen benennen) hat das Bezirksamt Harburg am Kanalplatz die neu geschaffene Baurechtskategorie „Urbanes Gebiet“ (Nebeneinander von Wohnen, Freizeit und Gewerbe) angewandt?
Eine planungsrechtliche Festsetzung Urbanes Gebiet im Harburger Binnenhafen ist bisher nicht erfolgt.
4. Auf dem heute stadteigenen Grundstück an der Ecke Harburger Schloßstraße/Kanalplatz hatte einst ein Gasthaus gestanden. Heute belastet eine Hypothek die Bebauung: Die Fläche ist Grabungsschutzgebiet, vermutet werden Bodendenkmäler.
Hat der Bezirk Harburg mit archäologischen Grabungen begonnen bzw. sind solche geplant?
Und mit welchen Fördergeldern werden diese in welcher Höhe finanziert?
Das Grundstück an der Ecke Harburger Schloßstraße/Kanalplatz ist im Bebauungsplan Harburg 61/Heimfeld 45 als Grabungsschutzschutzgebiet gekennzeichnet und gehört zum mittelalterlichen Stadtkern Harburgs. Im Vorfeld einer geplanten Neubebauung sind hier archäologische Ausgrabungen durchzuführen. Die Grabung wurde noch nicht begonnen. Die Vorbereitung der archäologischen Grabung erfolgt in Kooperation mit dem Bezirksamt Harburg, dem Archäologischen Museum Hamburg und federführend durch den LIG. Die Maßnahme mit Kosten von rund 996.000 Euro wird anteilig in Höhe von rund 498.000 Euro durch RISE-Mittel gefördert.
5. Durch die Verlängerung der RISE-Förderung für den Harburger Binnenhafen
um drei Jahre ist die Finanzierung der Begleitgruppe für die Jahre 2018-2020
gesichert. Was kostet die Arbeit der Begleitgruppe seit dessen Bestehen?
Die Gesamtkosten der Arbeit im Rahmen der Begleitgruppe Harburger Binnen-hafen seit deren Bestehen im Jahr 1995 sind nicht ermittelbar.
Seit 2011 wurden die Organisation, Durchführung, Moderation und Dokumentation der Begleitgruppe Harburger Binnenhafen an das Büro konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH vergeben. Die genannten Leistungen wurden bzw. werden mit RISE-Mittel in Höhe von insgesamt 61.700 Euro bis 2020 finanziert.
6. Wann laufen die RISE-Mittel für den Harburger Binnenhafen konkret aus und welche Anschlussförderung existiert/ist geplant in welcher Höhe?
Die Laufzeit des Fördergebietes Harburger Binnenhafen endet am 31.12.2020. Alle geplanten Maßnahmen werden umgesetzt. Anschlussförderungen sind derzeit nicht geplant.
7. Bei welchen denkmalgeschützten Gebäuden im Binnenhafen kommen die jeweiligen Eigentümer ihrer Verpflichtung zur Instandhaltung gemäß Denkmalschutzgesetz nicht nach und wie verfährt hier die Behörde im Einzelfall?
Im Fall der sog. Hilke-Häuser im Harburger Binnenhafen hat das Denkmalschutzamt den Eigentümer gem. § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz (DSchG) zu Sicherungsmaßnahmen aufgefordert.
8. In welchen Gebieten des Binnenhafens hat die Behörde Erhaltensverordnungen erlassen? Und in wie vielen Fällen hat sie hier von ihrem Vorkaufsrecht zum Schutz der Sozialstruktur Gebrauch gemacht?
Seit dem 06. Juli 1993 gilt die städtebauliche Erhaltungsverordnung Harburger Binnenhafen gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Nähere Informationen sind in dem frei zugänglichen Portal „Geo-Online“ einsehbar (https://geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/). Es existiert keine Soziale Erhaltungsverordnung für dieses Quartier und damit auch kein Vorkaufsrecht zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.
9. Existieren Verhandlungen zur Übernahme denkmalgeschützter Gebäude durch die Freie und Hansestadt (FHH)/den Bezirk? Wenn ja, welche Immobilien sind hier betroffen und wie weit sind die jeweiligen Planungen gediehen?
Nein.
10. Welche denkmalgeschützten Immobilien des Binnenhafens gingen im Laufe des aktuellen RISE-Förderzeitraumes aus welchen Mitteln in das Eigentum der FHH/des Bezirks über?
11. Welche dieser Immobilien konnten/können keiner denkmalgerechten Sanierung unterzogen werden. Bitte die jeweiligen Gründe dafür benennen.
Was geschah/geschieht mit diesen Gebäuden?
12. Welche denkmalgeschützten Immobilien des Binnenhafens hat die FHH in den vergangenen zehn Jahren aus welchen Gründen verkauft?
Keine. Im Übrigen entfällt.
13. Welche leerstehenden Immobilien im Binnenhafen werden seit wann von sogenannten Hausbesetzern genutzt? Und wie verfährt hier die Behörde?
Im Harburger Binnenhafen werden nach Kenntnis des Bezirksamtes Harburg derzeit keine leerstehenden Häuser besetzt.
Anlage zur Stellungnahme:
RISE-Fördergebiet Harburg SU 1 / Harburger Schlossinsel (Stadtumbau) |
Fördermaßnahmen |
Parkanlage, Neuanlage incl. Uferkonstruktion - Gebrüder Cohen Park |
Projektsteuerung Parkanlage Harburger Schlossinsel |
Lotsekai, Neuanlage Uferpromenade, Harburger Schlossinsel |
Ideenwettbewerb Fußgängerbrücke Lotsekanal |
Fußgängerbrücke, Lotsekanal, Neubau - Zitadellbrücke |
Lotsekai, Kaimauersanierung Teilabschnitt 2.4 |
Stadtmuseum im Schlossgewölbe, Umbau |
Begleitgruppe Harburger Binnenhafen (2011 bis 2015) |
Druckkosten eines Flyers zum Harburger Binnenhafen |
Harburger Schloss 5.Bülau Wettbewerb, Ausstellung |
Erstellung eines 3 D-Modells zum Rahmenkonzept Harburger Binnenhafen |
Kanalplatz im Harburger Binnenhafen, Buchveröffentlichung |
Fortschreibung des Rahmenkonzepts Harburger Binnenhafen 2011 |
Stadtmodell Harburger Binnenhafen |
Fördergebiet Harburger Binnenhagen (Städtebaulicher Denkmalschutz) |
Fördermaßnahmen |
Harburger Schloßstraße 45, Fassadensanierung |
Harburger Schloßstraße 29, denkmalgerechte Sanierung |
Kanalplatz 6, Instandsetzung |
Brücke Östlicher Bahnhofskanal, denkmalgerechte Sanierung |
Kaufhausspeicher, Sanierung |
"Neues" Kaufhaus Harburg, Umbau des Kaufhausspeicher für kulturelle Nutzung |
Mulchkran, Sanierung und Nutzung als Kulturkran |
Kulturkran - Stromanschluss für den Kran |
Kulturkran – Bühnentechnik für den Kran |
Begleitgruppe Binnenhafen (2016 bis 2020) |
Walls can dance, Fassadengestaltung |
Kanalplatz - Historisches Pflaster, Konzepterstellung |
Entwicklung eines Rundwegs mit stadthistorischen Stationen Harburger Binnenhafen |
Baufachliche Prüfung Sanierung Hilke Likörfabrik |
Kaimauersanierung Abschnitt 21 Westl. Bahnhofskanal |
Hotel Veritaskai Freianlagen |
Archäologische Grabung Ecke Kanalplatz / Harburger Schloßstraße (Flurstücke 964, 969) |
Gez. Heimath
f.d.R. Martens
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