22-2051

AfD-Fraktion beantragt: Schutz von Anwohnern und Schule sicherstellen - Abrigado am Schwarzenberg schließen und an den Großmoordamm verlagern

Antrag

Letzte Beratung: 22.09.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 8

Sachverhalt

Die Situation rund um die Drogenhilfeeinrichtung „Abrigado“ am Schwarzenberg ist für die unmittelbar betroffenen Anwohner und insbesondere für die nahegelegene Schule nicht länger hinnehmbar.

Seit geraumer Zeit ist das Umfeld der Einrichtung von erheblichen Belastungen und wiederkehrenden aicherheitsrelevanten Vorfällen betroffen. Die jüngsten Gewaltereignisse und insbesondere der Schusswechsel im Umfeld der Einrichtung haben eine neue Qualität erreicht und zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Im Mittelpunkt der politischen Verantwortung müssen dabei die Menschen stehen, die diesem Umfeld täglich und dauerhaft ausgesetzt sind. Anwohner haben einen berechtigten Anspruch darauf, sich in ihrem Wohnumfeld sicher bewegen und ihre Wohnungen und Grundstücke ohne ständige Beeinträchtigungen nutzen zu können.

Noch schwerer wiegt die Situation der unmittelbar in der Nähe befindlichen Schule. Kinder müssen ihren Schulweg und das Schulumfeld sicher nutzen können. Eltern müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder während des Schulbesuchs nicht mit einer offenen Drogenszene, Drogenkonsum, aggressivem Verhalten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen konfrontiert werden.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier besondere Priorität besitzen.

Eine Drogenhilfeeinrichtung erfüllt zweifellos eine wichtige soziale und gesundheitspolitische Aufgabe. Diese Aufgabe darf jedoch nicht dazu führen, dass die mit einer solchen Einrichtung verbundenen Belastungen dauerhaft von einem Wohnquartier und einer unmittelbar benachbarten Schule getragen werden müssen.

Die vergangenen Entwicklungen haben gezeigt, dass der Standort am Schwarzenberg für den Betrieb einer Einrichtung dieser Art nicht mehr geeignet ist. Nach den jüngsten Gewaltereignissen kann es aus Sicht der Bezirksversammlung nicht bei weiteren Einzelmaßnahmen, Gesprächsrunden oder punktuellen Nachbesserungen bleiben.

Es bedarf einer dauerhaften Lösung.

Mit den Gebäuden und Flächen des Landesbetriebs Verkehr (LBV) am Großmoordamm besteht eine Standortoption, die unverzüglich auf ihre Eignung für die Fortführung des Abrigado geprüft und bei entsprechender Eignung schnellstmöglich ertüchtigt werden soll. Eine Verlagerung an den Großmoordamm würde es ermöglichen, das notwendige Hilfsangebot für schwer suchtkranke Menschen fortzuführen und zugleich den bestehenden Konflikt zwischen Drogenhilfe, Wohnumfeld und Schulstandort nachhaltig zu entschärfen. Nach den jüngsten Ereignissen ist die Grenze des Zumutbaren erreicht.

Die Politik ist deshalb verpflichtet, zu handeln.

Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung Harburg stellt fest, dass der Schutz der Anwohner sowie insbesondere der Kinder, Eltern und Beschäftigten der nahegelegenen Schule bei der weiteren Entscheidung über den Standort der Drogenhilfeeinrichtung „Abrigado“ höchste Priorität haben muss.
  2. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, den Betrieb des Abrigado am bisherigen Standort am Schwarzenberg schnellstmöglich zu beenden und die Einrichtung an einen geeigneten Standort am Großmoordamm zu verlagern.
  3. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich gegenüber dem Senat und den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass die Gebäude und Flächen des Landesbetriebs Verkehr am Großmoordamm unverzüglich auf ihre Eignung für die Aufnahme des Abrigado geprüft werden.
  4. Bei festgestellter grundsätzlicher Eignung sind unverzüglich alle notwendigen baulichen, technischen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen zur Ertüchtigung des Standortes einzuleiten. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind durch die zuständigen Stellen bereitzustellen.
  5. Der Senat und die zuständigen Fachbehörden werden aufgefordert, gemeinsam mit dem Bezirksamt Harburg, dem Landesbetrieb Verkehr und dem Träger Freiraum e. V. kurzfristig einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan für die Verlagerung vorzulegen.
  6. Bei der Herrichtung des neuen Standortes ist ein Sicherheits- und Betriebskonzept vorzusehen, das insbesondere verhindert, dass sich die derzeitigen Probleme lediglich an den neuen Standort verlagern. Dazu sind ausreichende Aufenthaltsmöglichkeiten innerhalb des Geländes sowie geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer offenen Drogenszene im öffentlichen Umfeld vorzusehen.
  7. Bis zur vollständigen Verlagerung sind die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld des derzeitigen Standortes am Schwarzenberg unverzüglich zu verstärken. Dabei ist dem Schulweg, den Zugängen zur Schule sowie den unmittelbar angrenzenden Wohnbereichen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
  8. Die zuständigen Stellen werden gebeten, der Bezirksversammlung beziehungsweise dem zuständigen Fachausschuss kurzfristig über die Ergebnisse der Standortprüfung und anschließend regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu berichten.
  9. Nach Herstellung der Betriebsfähigkeit des Standortes am Großmoordamm ist der Betrieb des Abrigado am Schwarzenberg dauerhaft einzustellen.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Abrigado Schwarzenberg Großmoordamm

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Themen Beta

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